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<strong>LIVING</strong> / <strong>LIFESTYLE</strong><br />

MOVING<br />

Kfz-Insassenunfallversicherung<br />

Schutz für Fahrer und Mitfahrer<br />

Unterschiedliche Produkte für unterschiedliche Bedürfnisse.<br />

Sorgfältige Vergleiche lohnen sich immer, um das Günstigste zu finden.<br />

KFZ-INSASSENUNFALLVERSICHERUNG. Lässt<br />

sich bei einem Unfall ein schuldiger Lenker<br />

feststellen, so sind alle Personenschäden,<br />

auch die der Mitfahrer, gedeckt.<br />

Mit einer Ausnahme: Der<br />

schuldige Lenker kann natürlich keine<br />

Schadenersatzansprüche an sich selbst<br />

stellen. Bei der gesetzlichen Mindestversicherungssumme<br />

der Kfz-Haftpflichtversicherung<br />

von sechs Millionen Euro<br />

sind für Personenschäden fünf Millionen<br />

vorgesehen. Bei Massenkarambolagen<br />

oder schweren Unfällen mit Personenschäden<br />

(Invalidität!) ist diese<br />

Obergrenze bald erreicht. Ab da haftet<br />

der Fahrer dann mit seinem privaten<br />

Vermögen! Aber wenn es keine pfändbaren<br />

Vermögenswerte gibt? Weiters<br />

sind bei Unfällen ohne schuldigen Lenker,<br />

wie bei einem Reifenplatzer des<br />

eigenen Fahrzeugs, nicht nur der Len-<br />

72 FOKUS I HOME & BUSINESS<br />

<strong>TEXT</strong> GERHARD GANGELBERGER<br />

FOTO SHUTTERSTOCK<br />

ker, sondern auch alle Mitfahrer ohne<br />

Versicherungsschutz. Gut, wenn man in<br />

diesem Fall eine Kfz-Insassenunfallversicherung<br />

hat. Ihre wesentlichste<br />

Grundlage bildet das Versicherungsvertragsgesetz.<br />

WER IST VERSICHERT? Der Versicherungsschutz<br />

gilt für den berechtigten Lenker<br />

und die Insassen des versicherten Fahrzeugs.<br />

Da man bei einem selbst verschuldeten<br />

Unfall keine Haftpflichtansprüche<br />

an sich selbst stellen kann, ist<br />

die Insassenunfallversicherung für den<br />

Lenker, der ja sonst beim selbst verschuldeten<br />

Unfall keinerlei Ersatzleistung<br />

erhält, besonders wichtig. Weiters<br />

auch für jene Unfälle, bei denen ein<br />

Schuldiger nicht festgestellt werden<br />

kann oder gar nicht existiert, wie bei<br />

einem Reifenplatzer beim eigenen Auto.<br />

PAUSCHALSYSTEM UND PLATZSYSTEM. Die Insassenunfallversicherung<br />

kann nach<br />

dem „Pauschalsystem“ oder nach dem<br />

„Platzsystem“ abgeschlossen werden.<br />

Pauschalsystem bedeutet, dass sämtliche<br />

Plätze (Insassen) des Fahrzeugs versichert<br />

sind. Platzsystem bedeutet, dass<br />

nur bestimmte Plätze versichert sind.<br />

WAS IST VERSICHERT? Die Kfz-Insassenunfallversicherung<br />

bietet Versicherungsschutz<br />

für Unfälle von Fahrzeuginsassen<br />

beim Lenken, Benutzen, Be- und Entladen<br />

des versicherten Fahrzeugs. Die Versicherung<br />

bezahlt ohne Rücksicht auf ein<br />

Verschulden des Versicherten. Dieser bekommt<br />

daher auch Leistungen, wenn er<br />

selbst an einem Unfall schuld ist, und<br />

muss die manchmal langwierige Klärung<br />

der Verschuldensfrage nicht abwarten,<br />

sofern der Unfall nicht grob fahrlässig<br />

APRIL/MAI 2010

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