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Geschäftsbericht 2006 - Burgenländische Krankenanstalten GesmbH

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_ VIII.3. Anhang zum Jahresabschluss per 31.12.<strong>2006</strong> _<br />

Folgende Nutzungsdauer wird der planmäßigen Abschreibung zugrundegelegt:<br />

von bis<br />

Bebaute Grundstücke und Bauten auf fremden Grund 10 50 Jahre<br />

Maschinen und maschinelle Anlagen 5 10 Jahre<br />

Werkzeuge-, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 10 Jahre<br />

Geringwertige Wirtschaftsgüter 4 Jahre<br />

Die Nutzungsdauer der immateriellen Vermögensgegenstände wurde bei der EDV-<br />

Software mit 4 Jahren, bei den restlichen immateriellen Vermögensgegenständen<br />

und dem Nutzungsrecht an der Strahlentherapie Wiener Neustadt mit 10 Jahren<br />

angenommen.<br />

Die Vollabschreibung geringwertiger Vermögensgegenstände bis zu einem Wert von<br />

€ 400,- wurde als Bewertungsreserve dargestellt, da sie betragsmäßig von<br />

wesentlichem Umfang ist.<br />

Außerplanmäßige Abschreibungen mussten im Berichtsjahr nicht vorgenommen<br />

werden.<br />

2.2. Finanzanlagen<br />

Das Finanzanlagevermögen wird zu den Anschaffungskosten bewertet.<br />

3. Vorräte<br />

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte nach dem gleitenden<br />

Durchschnittspreisverfahren. Gewährte Rabatte und erhaltene Naturalrabatte wurden<br />

wertmindernd zum Ansatz gebracht.<br />

Die Inventur wurde zum Jahresultimo körperlich aufgenommen.<br />

4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert<br />

angesetzt.<br />

Für die zum Stichtag offenen Forderungen gegenüber PatientInnen, die älter als drei<br />

Jahre sind, wurde eine Pauschalwertberichtigung in der Höhe von 100 % dotiert, da<br />

davon auszugehen ist, dass diese uneinbringlich sein werden.<br />

Hinsichtlich der Forderungen gegenüber Kostenträgern und PatientInnen, denen<br />

Forderungen für Flüchtlinge zugrunde liegen, wurde eine Einzelwertberichtigung in<br />

der Höhe von 100 % eingestellt, da mit einer Einbringlichkeit nicht zu rechnen sein<br />

wird.<br />

5. Unversteuerte Rücklagen<br />

5.1. Bewertungsreserve aufgrund von Sonderabschreibungen<br />

Die Bewertungsreserve wurde für geringwertige Vermögensgegenstände gem. § 13<br />

EStG 1988 gebildet.<br />

Seite 78 GESCHÄFTSBERICHT <strong>2006</strong>

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