Geschäftsbericht 2006 - Burgenländische Krankenanstalten GesmbH
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_ VIII.3. Anhang zum Jahresabschluss per 31.12.<strong>2006</strong> _<br />
Folgende Nutzungsdauer wird der planmäßigen Abschreibung zugrundegelegt:<br />
von bis<br />
Bebaute Grundstücke und Bauten auf fremden Grund 10 50 Jahre<br />
Maschinen und maschinelle Anlagen 5 10 Jahre<br />
Werkzeuge-, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5 10 Jahre<br />
Geringwertige Wirtschaftsgüter 4 Jahre<br />
Die Nutzungsdauer der immateriellen Vermögensgegenstände wurde bei der EDV-<br />
Software mit 4 Jahren, bei den restlichen immateriellen Vermögensgegenständen<br />
und dem Nutzungsrecht an der Strahlentherapie Wiener Neustadt mit 10 Jahren<br />
angenommen.<br />
Die Vollabschreibung geringwertiger Vermögensgegenstände bis zu einem Wert von<br />
€ 400,- wurde als Bewertungsreserve dargestellt, da sie betragsmäßig von<br />
wesentlichem Umfang ist.<br />
Außerplanmäßige Abschreibungen mussten im Berichtsjahr nicht vorgenommen<br />
werden.<br />
2.2. Finanzanlagen<br />
Das Finanzanlagevermögen wird zu den Anschaffungskosten bewertet.<br />
3. Vorräte<br />
Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe erfolgte nach dem gleitenden<br />
Durchschnittspreisverfahren. Gewährte Rabatte und erhaltene Naturalrabatte wurden<br />
wertmindernd zum Ansatz gebracht.<br />
Die Inventur wurde zum Jahresultimo körperlich aufgenommen.<br />
4. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände<br />
Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden mit dem Nennwert<br />
angesetzt.<br />
Für die zum Stichtag offenen Forderungen gegenüber PatientInnen, die älter als drei<br />
Jahre sind, wurde eine Pauschalwertberichtigung in der Höhe von 100 % dotiert, da<br />
davon auszugehen ist, dass diese uneinbringlich sein werden.<br />
Hinsichtlich der Forderungen gegenüber Kostenträgern und PatientInnen, denen<br />
Forderungen für Flüchtlinge zugrunde liegen, wurde eine Einzelwertberichtigung in<br />
der Höhe von 100 % eingestellt, da mit einer Einbringlichkeit nicht zu rechnen sein<br />
wird.<br />
5. Unversteuerte Rücklagen<br />
5.1. Bewertungsreserve aufgrund von Sonderabschreibungen<br />
Die Bewertungsreserve wurde für geringwertige Vermögensgegenstände gem. § 13<br />
EStG 1988 gebildet.<br />
Seite 78 GESCHÄFTSBERICHT <strong>2006</strong>