Tierschutz - Absolut-Hund
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kungsvollen Programm. Auch hier darf<br />
ausdrücklich mit symptomatischen,<br />
sogar bereits durch Herzgeräusche auffälligen<br />
<strong>Hund</strong>en gezüchtet werden,<br />
wenn auch eingeschränkt. Nach dem<br />
„Mitral Valve Disease Breeding Protocol“<br />
von 1998 (s.o.) sollen Cavaliere, die<br />
unter fünf Jahren ein Herzgeräusch<br />
zeigen, nicht in die Zucht. Auch sollen<br />
Rüden frühestens im Alter von zweieinhalb<br />
Jahren in die Zucht gehen. Im<br />
VDH darf aber mit dreijährigen Rüden<br />
gezüchtet werden, die ein Herzgeräusch<br />
Grad 1 und ab sechs Jahren sogar<br />
Grad 2 zeigen. Rüden dürfen bereits<br />
mit neun Monaten in die Zucht, einem<br />
Alter indem die Anlage zu MVD noch<br />
gar nicht beurteilt werden kann.<br />
Zudem begnügt man sich zur Zuchtzulassung<br />
mit dem Ergebnis der Auskultation<br />
durch einen beliebigen Veterinär,<br />
obwohl es unstrittiger Stand der<br />
Medizin ist, dass eine Diagnose lediglich<br />
auf Basis der Auskultation nur<br />
ausgesprochenen Spezialisten und ansonsten<br />
nur mit Hilfe technischer Diagnosemittel<br />
(wie Doppler-Ultraschall)<br />
möglich ist.<br />
Die langjährige Halterin von Cavalier<br />
King Charles Spanieln Elke Grabhorn<br />
hat hierzu am 01.11.2010 einen Artikel<br />
veröffentlicht, der Einzelheiten und<br />
umfangreiche Quellen zu dem hier genannten<br />
enthält ( http://petwatch.<br />
blogspot.com/2010/11/cavalierehaben-sehr-viel-herz.html<br />
).<br />
Das geltende <strong>Tierschutz</strong>gesetz verbietet<br />
in § 11b aber genau hier genannte<br />
Zuchtpraktiken wenn bestimmt wird:<br />
„Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten...,<br />
wenn damit gerechnet werden<br />
muss, dass bei der Nachzucht, ... erblich<br />
bedingt Körperteile oder Organe<br />
für den artgemäßen Gebrauch fehlen<br />
oder untauglich oder umgestaltet sind<br />
und hierdurch Schmerzen, Leiden oder<br />
Schäden auftreten.“<br />
Zudem ist es ethisch und zumal für<br />
einen <strong>Hund</strong>efreund kaum nachvollziehbar,<br />
bekannte Erbkrankheiten nicht<br />
konsequent und vorrangig in der Zucht<br />
zu bekämpfen. In der Satzung des VDH<br />
§2 Abs.2.1 heißt es ja:„Als ordentlicher<br />
Züchter und Halter gilt, wer lediglich<br />
aus Gründen der Liebhaberei (Hobby)<br />
die Zucht und/oder Ausbildung nach<br />
kynologischen Grundsätzen betreibt<br />
und fördert.“<br />
Wer würde aber seinen <strong>Hund</strong>en solche<br />
Leiden zumuten, wenn lediglich„aus<br />
Gründen der Liebhaberei“ gezüchtet<br />
wird? Bemerkenswert ist auch, dass<br />
man in manchen Mitgliedsvereinen<br />
des VDH angesichts solch schwerer<br />
Schäden wie oben beschrieben zu keinen<br />
ernsthaften Maßnahmen bereit<br />
oder in der Lage ist, jedoch kleinste<br />
Farbvarianten, die rein optisch einem<br />
von Menschen ausgedachten Standard<br />
widersprechen – wie beim Cavalier ein<br />
weißer Fleck – sofort zum Zuchtausschluss<br />
führen. Zugleich wird die Verpaarung<br />
der verschiedenen Farbvarianten<br />
streng untersagt.<br />
Mir ist durchaus bewusst, dass der VDH<br />
in Konkurrenz zu den vielen Verbänden<br />
steht, die „Züchtern“ ein wesentlich<br />
komfortableres Dach bieten – regelmäßig<br />
zulasten und auf Kosten des<br />
Wohls der <strong>Hund</strong>e. Mir ist durchaus bewusst,<br />
dass die Lage der <strong>Hund</strong>e außerhalb<br />
des VDHs nicht selten noch wesentlich<br />
schlechter ist. Und ich gehe<br />
davon aus, dass Sie persönlich und der<br />
VDH sehr an einer am Wohl der <strong>Hund</strong>e<br />
orientierten Zuchtpraxis interessiert<br />
Vermischtes<br />
sind. Zur Durchsetzung von allgemein<br />
gültigen Mindeststandards für die<br />
Zucht von <strong>Hund</strong>en und damit zum<br />
Schutz der seriösen Züchterschaft<br />
wäre darüber hinaus der Gesetzgeber<br />
in der Pflicht.<br />
Eine bewusste Zucht mit Erbkrankheiten<br />
und Gendefekten kann aber zu keinem<br />
Zeitpunkt toleriert werden, bestenfalls<br />
dann kurzfristig in einer konkret<br />
definierten Übergangsphase im Rahmen<br />
eines verbindlichen Gesundzuchtprogramms.<br />
Hier wurde alleine die Zuchtpraxis<br />
beim Cavalier King Charles angesprochen.<br />
Leider ist die Behandlung dieser<br />
Rasse, wenn auch ein krasser, jedoch<br />
leider keineswegs ein Einzelfall, auch<br />
nicht unter dem Dach des VDHs.<br />
Ich möchte Sie daher bitten, Sorge dafür<br />
zu tragen, dass die Zuchtpraktiken<br />
zum Wohle des Cavalier King Charles<br />
umgehend und nachhaltig geändert<br />
werden, wie ich Sie ebenso bitten will,<br />
Sorge dafür zu tragen, damit eine Wende<br />
in der Zucht zum Wohle und zur<br />
Gesundheit der <strong>Hund</strong>e praktisch wirksam<br />
wird.<br />
Für Auskünfte und Rücksprache stehe<br />
ich Ihnen gerne zur Verfügung.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
“<br />
gez. Christoph Jung<br />
Diplom-Psychologe und Biologe<br />
Dortmunder für eine Wende in der<br />
Zucht zum Wohle der <strong>Hund</strong>e<br />
http://dortmunder-appell.de/<br />
1 / 2011 • der absolut-hund report 53