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Tierschutz - Absolut-Hund

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kungsvollen Programm. Auch hier darf<br />

ausdrücklich mit symptomatischen,<br />

sogar bereits durch Herzgeräusche auffälligen<br />

<strong>Hund</strong>en gezüchtet werden,<br />

wenn auch eingeschränkt. Nach dem<br />

„Mitral Valve Disease Breeding Protocol“<br />

von 1998 (s.o.) sollen Cavaliere, die<br />

unter fünf Jahren ein Herzgeräusch<br />

zeigen, nicht in die Zucht. Auch sollen<br />

Rüden frühestens im Alter von zweieinhalb<br />

Jahren in die Zucht gehen. Im<br />

VDH darf aber mit dreijährigen Rüden<br />

gezüchtet werden, die ein Herzgeräusch<br />

Grad 1 und ab sechs Jahren sogar<br />

Grad 2 zeigen. Rüden dürfen bereits<br />

mit neun Monaten in die Zucht, einem<br />

Alter indem die Anlage zu MVD noch<br />

gar nicht beurteilt werden kann.<br />

Zudem begnügt man sich zur Zuchtzulassung<br />

mit dem Ergebnis der Auskultation<br />

durch einen beliebigen Veterinär,<br />

obwohl es unstrittiger Stand der<br />

Medizin ist, dass eine Diagnose lediglich<br />

auf Basis der Auskultation nur<br />

ausgesprochenen Spezialisten und ansonsten<br />

nur mit Hilfe technischer Diagnosemittel<br />

(wie Doppler-Ultraschall)<br />

möglich ist.<br />

Die langjährige Halterin von Cavalier<br />

King Charles Spanieln Elke Grabhorn<br />

hat hierzu am 01.11.2010 einen Artikel<br />

veröffentlicht, der Einzelheiten und<br />

umfangreiche Quellen zu dem hier genannten<br />

enthält ( http://petwatch.<br />

blogspot.com/2010/11/cavalierehaben-sehr-viel-herz.html<br />

).<br />

Das geltende <strong>Tierschutz</strong>gesetz verbietet<br />

in § 11b aber genau hier genannte<br />

Zuchtpraktiken wenn bestimmt wird:<br />

„Es ist verboten, Wirbeltiere zu züchten...,<br />

wenn damit gerechnet werden<br />

muss, dass bei der Nachzucht, ... erblich<br />

bedingt Körperteile oder Organe<br />

für den artgemäßen Gebrauch fehlen<br />

oder untauglich oder umgestaltet sind<br />

und hierdurch Schmerzen, Leiden oder<br />

Schäden auftreten.“<br />

Zudem ist es ethisch und zumal für<br />

einen <strong>Hund</strong>efreund kaum nachvollziehbar,<br />

bekannte Erbkrankheiten nicht<br />

konsequent und vorrangig in der Zucht<br />

zu bekämpfen. In der Satzung des VDH<br />

§2 Abs.2.1 heißt es ja:„Als ordentlicher<br />

Züchter und Halter gilt, wer lediglich<br />

aus Gründen der Liebhaberei (Hobby)<br />

die Zucht und/oder Ausbildung nach<br />

kynologischen Grundsätzen betreibt<br />

und fördert.“<br />

Wer würde aber seinen <strong>Hund</strong>en solche<br />

Leiden zumuten, wenn lediglich„aus<br />

Gründen der Liebhaberei“ gezüchtet<br />

wird? Bemerkenswert ist auch, dass<br />

man in manchen Mitgliedsvereinen<br />

des VDH angesichts solch schwerer<br />

Schäden wie oben beschrieben zu keinen<br />

ernsthaften Maßnahmen bereit<br />

oder in der Lage ist, jedoch kleinste<br />

Farbvarianten, die rein optisch einem<br />

von Menschen ausgedachten Standard<br />

widersprechen – wie beim Cavalier ein<br />

weißer Fleck – sofort zum Zuchtausschluss<br />

führen. Zugleich wird die Verpaarung<br />

der verschiedenen Farbvarianten<br />

streng untersagt.<br />

Mir ist durchaus bewusst, dass der VDH<br />

in Konkurrenz zu den vielen Verbänden<br />

steht, die „Züchtern“ ein wesentlich<br />

komfortableres Dach bieten – regelmäßig<br />

zulasten und auf Kosten des<br />

Wohls der <strong>Hund</strong>e. Mir ist durchaus bewusst,<br />

dass die Lage der <strong>Hund</strong>e außerhalb<br />

des VDHs nicht selten noch wesentlich<br />

schlechter ist. Und ich gehe<br />

davon aus, dass Sie persönlich und der<br />

VDH sehr an einer am Wohl der <strong>Hund</strong>e<br />

orientierten Zuchtpraxis interessiert<br />

Vermischtes<br />

sind. Zur Durchsetzung von allgemein<br />

gültigen Mindeststandards für die<br />

Zucht von <strong>Hund</strong>en und damit zum<br />

Schutz der seriösen Züchterschaft<br />

wäre darüber hinaus der Gesetzgeber<br />

in der Pflicht.<br />

Eine bewusste Zucht mit Erbkrankheiten<br />

und Gendefekten kann aber zu keinem<br />

Zeitpunkt toleriert werden, bestenfalls<br />

dann kurzfristig in einer konkret<br />

definierten Übergangsphase im Rahmen<br />

eines verbindlichen Gesundzuchtprogramms.<br />

Hier wurde alleine die Zuchtpraxis<br />

beim Cavalier King Charles angesprochen.<br />

Leider ist die Behandlung dieser<br />

Rasse, wenn auch ein krasser, jedoch<br />

leider keineswegs ein Einzelfall, auch<br />

nicht unter dem Dach des VDHs.<br />

Ich möchte Sie daher bitten, Sorge dafür<br />

zu tragen, dass die Zuchtpraktiken<br />

zum Wohle des Cavalier King Charles<br />

umgehend und nachhaltig geändert<br />

werden, wie ich Sie ebenso bitten will,<br />

Sorge dafür zu tragen, damit eine Wende<br />

in der Zucht zum Wohle und zur<br />

Gesundheit der <strong>Hund</strong>e praktisch wirksam<br />

wird.<br />

Für Auskünfte und Rücksprache stehe<br />

ich Ihnen gerne zur Verfügung.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

“<br />

gez. Christoph Jung<br />

Diplom-Psychologe und Biologe<br />

Dortmunder für eine Wende in der<br />

Zucht zum Wohle der <strong>Hund</strong>e<br />

http://dortmunder-appell.de/<br />

1 / 2011 • der absolut-hund report 53

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