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Festschrift 100 Jahre Albwerk - Alb-Elektrizitaetswerk Geislingen ...

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Direktionszimmer<br />

Zählerprüfamt<br />

Trotzdem wurde in Auseinandersetzungen<br />

deutlich, dass man auf<br />

die Beseitigung der Selbstständigkeit<br />

des <strong><strong>Alb</strong>werk</strong>es hingewirkt hat.<br />

Das ergibt sich insbesondere aus<br />

einem interessanten Schriftwechsel<br />

der damaligen Unternehmensführung<br />

des <strong><strong>Alb</strong>werk</strong>s. Unterstrichen wird dies<br />

durch folgenden Vermerk des Deutschen<br />

Gemeindetages Landesdienststelle<br />

Württemberg vom 14.9.1942:<br />

Abrechnungsbüro<br />

„Am 09.09. dieses <strong>Jahre</strong>s sprachen<br />

hier drei Herren von der Leitung der<br />

<strong>Alb</strong>­Elektrizitätswerke <strong>Geislingen</strong>/<br />

Steige eGmbH vor und baten um<br />

Mitteilung unserer Auffassung über<br />

die Pläne der sogenannten ‚Flurbereinigung‘.<br />

Die Energieversorgung<br />

Schwaben AG (EVS), die inzwischen<br />

auch das EK Herrenberg übernommen<br />

hat, übt auf die Genossenschaft <strong>Alb</strong>­<br />

Elektrizitätswerk <strong>Geislingen</strong>/Steige<br />

einen wachsenden Druck zwecks Verkaufs<br />

ihrer Anlagen an die EVS aus.<br />

Auch die Gauleitung und insbesondere<br />

der Leiter des Gauamtes für<br />

Technik lassen nichts unversucht, um<br />

die Genossenschaft zum Verkauf ihrer<br />

Versorgungsanlagen zu bewegen. …<br />

Da bisher eine gesetzliche Handhabe<br />

für die Ausübung eines Zwanges auf<br />

gemeindliche oder private Eigentümer<br />

von Elektrizitätsversorgungsunternehmen<br />

nicht besteht, könne<br />

die Genossenschaft zumindest das<br />

Kriegsende abwarten, bevor sie auf<br />

die Anträge der EVS näher eingeht.<br />

Nach meiner Kenntnis der Dinge sei<br />

der Generalinspektor für Wasser und<br />

Energie entschlossen, im Altreich<br />

irgendwelche Zwangsmaßnahmen<br />

der elektrizitätswirtschaftlichen Unternehmenskonzentration<br />

jetzt während<br />

des Krieges nicht mehr durchzuführen.<br />

Gezeichnet Dr. Apfelstedt, Hauptreferent.“<br />

Das Genossenschaftsgesetz sah vor,<br />

dass derartige Fusionsvorhaben<br />

Generalversammlungen erforderten,<br />

die im konkreten Falle des <strong><strong>Alb</strong>werk</strong>s<br />

jedoch nie abgehalten werden<br />

konnten, da viele Genossenschaftsmitglieder<br />

als Soldaten an der Front<br />

waren. Zudem war die Rechtsform der<br />

eingetragenen Genossenschaft nicht<br />

besonders geeignet, und man war in<br />

den Organen der Genossenschaft<br />

keineswegs begeistert, den Fusionsbestrebungen<br />

des Reichsstatthalters<br />

bzw. Gauleiters nachzukommen.<br />

Letztlich konnten die EVS­Fusionswünsche<br />

auch deswegen nicht durchgesetzt<br />

werden, weil der Vorstandsvorsitzende<br />

des <strong><strong>Alb</strong>werk</strong>s Dr. Kempter<br />

ja im Feld sei und man solange nichts<br />

machen wolle. Dies geht aus einer<br />

entsprechenden Aktennotiz vom<br />

6.12.1941 hervor.<br />

48 <strong><strong>Alb</strong>werk</strong> in der Zeit des Nationalsozialismus 49

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