Festschrift 100 Jahre Albwerk - Alb-Elektrizitaetswerk Geislingen ...
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Direktionszimmer<br />
Zählerprüfamt<br />
Trotzdem wurde in Auseinandersetzungen<br />
deutlich, dass man auf<br />
die Beseitigung der Selbstständigkeit<br />
des <strong><strong>Alb</strong>werk</strong>es hingewirkt hat.<br />
Das ergibt sich insbesondere aus<br />
einem interessanten Schriftwechsel<br />
der damaligen Unternehmensführung<br />
des <strong><strong>Alb</strong>werk</strong>s. Unterstrichen wird dies<br />
durch folgenden Vermerk des Deutschen<br />
Gemeindetages Landesdienststelle<br />
Württemberg vom 14.9.1942:<br />
Abrechnungsbüro<br />
„Am 09.09. dieses <strong>Jahre</strong>s sprachen<br />
hier drei Herren von der Leitung der<br />
<strong>Alb</strong>Elektrizitätswerke <strong>Geislingen</strong>/<br />
Steige eGmbH vor und baten um<br />
Mitteilung unserer Auffassung über<br />
die Pläne der sogenannten ‚Flurbereinigung‘.<br />
Die Energieversorgung<br />
Schwaben AG (EVS), die inzwischen<br />
auch das EK Herrenberg übernommen<br />
hat, übt auf die Genossenschaft <strong>Alb</strong><br />
Elektrizitätswerk <strong>Geislingen</strong>/Steige<br />
einen wachsenden Druck zwecks Verkaufs<br />
ihrer Anlagen an die EVS aus.<br />
Auch die Gauleitung und insbesondere<br />
der Leiter des Gauamtes für<br />
Technik lassen nichts unversucht, um<br />
die Genossenschaft zum Verkauf ihrer<br />
Versorgungsanlagen zu bewegen. …<br />
Da bisher eine gesetzliche Handhabe<br />
für die Ausübung eines Zwanges auf<br />
gemeindliche oder private Eigentümer<br />
von Elektrizitätsversorgungsunternehmen<br />
nicht besteht, könne<br />
die Genossenschaft zumindest das<br />
Kriegsende abwarten, bevor sie auf<br />
die Anträge der EVS näher eingeht.<br />
Nach meiner Kenntnis der Dinge sei<br />
der Generalinspektor für Wasser und<br />
Energie entschlossen, im Altreich<br />
irgendwelche Zwangsmaßnahmen<br />
der elektrizitätswirtschaftlichen Unternehmenskonzentration<br />
jetzt während<br />
des Krieges nicht mehr durchzuführen.<br />
Gezeichnet Dr. Apfelstedt, Hauptreferent.“<br />
Das Genossenschaftsgesetz sah vor,<br />
dass derartige Fusionsvorhaben<br />
Generalversammlungen erforderten,<br />
die im konkreten Falle des <strong><strong>Alb</strong>werk</strong>s<br />
jedoch nie abgehalten werden<br />
konnten, da viele Genossenschaftsmitglieder<br />
als Soldaten an der Front<br />
waren. Zudem war die Rechtsform der<br />
eingetragenen Genossenschaft nicht<br />
besonders geeignet, und man war in<br />
den Organen der Genossenschaft<br />
keineswegs begeistert, den Fusionsbestrebungen<br />
des Reichsstatthalters<br />
bzw. Gauleiters nachzukommen.<br />
Letztlich konnten die EVSFusionswünsche<br />
auch deswegen nicht durchgesetzt<br />
werden, weil der Vorstandsvorsitzende<br />
des <strong><strong>Alb</strong>werk</strong>s Dr. Kempter<br />
ja im Feld sei und man solange nichts<br />
machen wolle. Dies geht aus einer<br />
entsprechenden Aktennotiz vom<br />
6.12.1941 hervor.<br />
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