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Senioren heute 27 - WHH

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Telefonwerber als Verbraucherschützer getarnt – Warnung vor Anrufen der<br />

Verbraucherschutzhilfe, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen<br />

Unter der Geschäftsbezeichnung „Verbraucherschutzhilfe“<br />

kassiert ein Unternehmen bundesweit<br />

ahnungslose Hörer mit einer perfiden Masche am<br />

Telefon ab. Unter dem Vorwand, gegen eine Gebühr<br />

von 39,95 € mit einem Eintrag in eine Sperrliste<br />

einen Schutz vor lästigen Telefonanrufen zu bieten,<br />

verstößt der dubiose Anbieter selbst gegen das Verbot<br />

der unlauteren Telefonwerbung. Die Verbraucherzentrale<br />

NRW warnt davor, auf die üble Gaunerei<br />

hereinzufallen und persönliche Kontoverbindungen<br />

an den vermeintlichen „Verbraucherschützer“<br />

an der Strippe weiterzugeben. „Niemand darf wegen<br />

eines gewerblichen Angebots ungefragt angerufen<br />

werden. Aber einen wirksamen Schutz gegen<br />

unerbetene Anrufe gibt es bislang nicht. Teilweise<br />

<strong>Senioren</strong><br />

Heute<br />

geben sich Anrufer der Verbraucherschutzhilfe als<br />

Mitarbeiter der Verbraucherzentrale aus und treiben<br />

Schindluder mit unserem guten Namen“, warnt die<br />

Verbraucherzentrale NRW: „Wer seine Kontonummer<br />

zur Abbuchung der Schutzgebühr preisgegeben hat,<br />

sollte schleunigst reagieren und den abgebuchten<br />

Betrag von seiner Bank zurückbuchen lassen.“<br />

Achtung: Die „Verbraucherschutzhilfe“ operiert in<br />

Nordrhein-Westfalen auch unter den Geschäftsbezeichnungen<br />

„SDW J@-Net, J. Bandun“ und unter<br />

„SDW“. Mit der ähnlich klingender Bezeichnung<br />

„J@-Net-Nord GmbH“ ist sie in Berlin und<br />

Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls nach dem<br />

gleichen illegalen Muster vorgegangen.<br />

Supersauger killt Portemonnaie und keine Milben, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen<br />

Unter dem Vorwand eine Umfrage durchzuführen,<br />

versuchen dreiste Werber an der Haustür, arglosen<br />

Kunden stattdessen einen Staubsauger anzudrehen.<br />

Mit dem frechen Argument, das Superturbo-Gerät<br />

bekämpfe für mehr als 2.000 € zuverlässig eine<br />

drohende Milben-Gefahr, erschleichen sich Drücker<br />

die begehrte Vertragsunterschrift. Wer auf die<br />

krumme Tour hereingefallen ist, sollte dem Rat der<br />

Verbraucherzentrale NRW folgen und schnell reagieren:<br />

„Bei Haustürgeschäften können Kunden<br />

den Vertrag innerhalb von zwei Wochen annullieren.<br />

Fehlt die schriftliche Widerrufsbelehrung können<br />

sie unbegrenzt vom Vertrag zurücktreten.“<br />

Grundsätzlich rät die Verbraucherzentrale NRW bei<br />

unliebsamem Hausbesuch, auf keinen Fall eine Unterschrift<br />

zu leisten. Wenn ein Kauf jedoch schon<br />

unter Dach und Fach ist, helfen folgende Hinweise:<br />

• Wer vor der Haustür steht:<br />

Bei den Besuchern handelt es sich um Direkt-<br />

Vermarkter, die im Auftrag von Firmen unterwegs<br />

sind, um neue Kunden mit zweifelhaften<br />

Angeboten zu ködern. Stehen sie auf der Matte,<br />

sind die Werber superfreundlich; haben sie jedoch<br />

erst mal einen Fuß in der Tür, setzen sie ihre<br />

Gesprächspartner nach allen Regeln der Überredungskunst<br />

massiv unter Druck. Sie preisen unermüdlich<br />

Vorteile des Produkts und ziehen haarsträubende<br />

Szenarien heran, um einen Kaufvertrag<br />

zu ergattern. Für jeden erfolgreichen Abschluss<br />

wird eine Provision vom Auftraggeber kassiert.<br />

• Was angeboten wird:<br />

Waren, für die vollmundig am Küchentisch<br />

geworben wird, sind oft von fragwürdiger<br />

Qualität und total überteuert. Beim vermeintlichen<br />

Schnäppchenangebot sollte sich jeder<br />

fragen, ob er das meist kostspielige Produkt<br />

überhaupt braucht. Auf alle Fälle sind ein Preis-<br />

und Qualitätsvergleich mit anderen Angeboten<br />

im Handel angebracht.<br />

• Wann der Kauf nicht mehr gilt:<br />

Kunden, die in den eigenen vier Wänden mit<br />

unguten Gefühlen eine Unterschrift geleistet<br />

haben, sollten rasch handeln und den Vertrag<br />

innerhalb von zwei Wochen schriftlich widerrufen<br />

– am besten per Einschreiben mit Rückschein.<br />

• Wenn die Widerrufsbelehrung fehlt:<br />

Haben Kunden bei Vertragsabschluss keine<br />

gesonderte, schriftliche Widerrufsbelehrung<br />

erhalten, können sie Warenbestellungen oder<br />

georderte Dienstleistungen sogar unbegrenzt<br />

rückgängig machen.<br />

Wer Probleme hat, aus einem Haustürgeschäft wieder<br />

auszusteigen, findet Rat und den nötigen Beistand<br />

für 6 € bei einer örtlichen Beratungsstelle<br />

oder beim telefonischen Beratungsservice der Verbraucherzentrale<br />

NRW unter (0900) 1-89 79 69, dort<br />

für 1,86 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz.<br />

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