Senioren heute 27 - WHH
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Telefonwerber als Verbraucherschützer getarnt – Warnung vor Anrufen der<br />
Verbraucherschutzhilfe, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen<br />
Unter der Geschäftsbezeichnung „Verbraucherschutzhilfe“<br />
kassiert ein Unternehmen bundesweit<br />
ahnungslose Hörer mit einer perfiden Masche am<br />
Telefon ab. Unter dem Vorwand, gegen eine Gebühr<br />
von 39,95 € mit einem Eintrag in eine Sperrliste<br />
einen Schutz vor lästigen Telefonanrufen zu bieten,<br />
verstößt der dubiose Anbieter selbst gegen das Verbot<br />
der unlauteren Telefonwerbung. Die Verbraucherzentrale<br />
NRW warnt davor, auf die üble Gaunerei<br />
hereinzufallen und persönliche Kontoverbindungen<br />
an den vermeintlichen „Verbraucherschützer“<br />
an der Strippe weiterzugeben. „Niemand darf wegen<br />
eines gewerblichen Angebots ungefragt angerufen<br />
werden. Aber einen wirksamen Schutz gegen<br />
unerbetene Anrufe gibt es bislang nicht. Teilweise<br />
<strong>Senioren</strong><br />
Heute<br />
geben sich Anrufer der Verbraucherschutzhilfe als<br />
Mitarbeiter der Verbraucherzentrale aus und treiben<br />
Schindluder mit unserem guten Namen“, warnt die<br />
Verbraucherzentrale NRW: „Wer seine Kontonummer<br />
zur Abbuchung der Schutzgebühr preisgegeben hat,<br />
sollte schleunigst reagieren und den abgebuchten<br />
Betrag von seiner Bank zurückbuchen lassen.“<br />
Achtung: Die „Verbraucherschutzhilfe“ operiert in<br />
Nordrhein-Westfalen auch unter den Geschäftsbezeichnungen<br />
„SDW J@-Net, J. Bandun“ und unter<br />
„SDW“. Mit der ähnlich klingender Bezeichnung<br />
„J@-Net-Nord GmbH“ ist sie in Berlin und<br />
Mecklenburg-Vorpommern ebenfalls nach dem<br />
gleichen illegalen Muster vorgegangen.<br />
Supersauger killt Portemonnaie und keine Milben, Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen<br />
Unter dem Vorwand eine Umfrage durchzuführen,<br />
versuchen dreiste Werber an der Haustür, arglosen<br />
Kunden stattdessen einen Staubsauger anzudrehen.<br />
Mit dem frechen Argument, das Superturbo-Gerät<br />
bekämpfe für mehr als 2.000 € zuverlässig eine<br />
drohende Milben-Gefahr, erschleichen sich Drücker<br />
die begehrte Vertragsunterschrift. Wer auf die<br />
krumme Tour hereingefallen ist, sollte dem Rat der<br />
Verbraucherzentrale NRW folgen und schnell reagieren:<br />
„Bei Haustürgeschäften können Kunden<br />
den Vertrag innerhalb von zwei Wochen annullieren.<br />
Fehlt die schriftliche Widerrufsbelehrung können<br />
sie unbegrenzt vom Vertrag zurücktreten.“<br />
Grundsätzlich rät die Verbraucherzentrale NRW bei<br />
unliebsamem Hausbesuch, auf keinen Fall eine Unterschrift<br />
zu leisten. Wenn ein Kauf jedoch schon<br />
unter Dach und Fach ist, helfen folgende Hinweise:<br />
• Wer vor der Haustür steht:<br />
Bei den Besuchern handelt es sich um Direkt-<br />
Vermarkter, die im Auftrag von Firmen unterwegs<br />
sind, um neue Kunden mit zweifelhaften<br />
Angeboten zu ködern. Stehen sie auf der Matte,<br />
sind die Werber superfreundlich; haben sie jedoch<br />
erst mal einen Fuß in der Tür, setzen sie ihre<br />
Gesprächspartner nach allen Regeln der Überredungskunst<br />
massiv unter Druck. Sie preisen unermüdlich<br />
Vorteile des Produkts und ziehen haarsträubende<br />
Szenarien heran, um einen Kaufvertrag<br />
zu ergattern. Für jeden erfolgreichen Abschluss<br />
wird eine Provision vom Auftraggeber kassiert.<br />
• Was angeboten wird:<br />
Waren, für die vollmundig am Küchentisch<br />
geworben wird, sind oft von fragwürdiger<br />
Qualität und total überteuert. Beim vermeintlichen<br />
Schnäppchenangebot sollte sich jeder<br />
fragen, ob er das meist kostspielige Produkt<br />
überhaupt braucht. Auf alle Fälle sind ein Preis-<br />
und Qualitätsvergleich mit anderen Angeboten<br />
im Handel angebracht.<br />
• Wann der Kauf nicht mehr gilt:<br />
Kunden, die in den eigenen vier Wänden mit<br />
unguten Gefühlen eine Unterschrift geleistet<br />
haben, sollten rasch handeln und den Vertrag<br />
innerhalb von zwei Wochen schriftlich widerrufen<br />
– am besten per Einschreiben mit Rückschein.<br />
• Wenn die Widerrufsbelehrung fehlt:<br />
Haben Kunden bei Vertragsabschluss keine<br />
gesonderte, schriftliche Widerrufsbelehrung<br />
erhalten, können sie Warenbestellungen oder<br />
georderte Dienstleistungen sogar unbegrenzt<br />
rückgängig machen.<br />
Wer Probleme hat, aus einem Haustürgeschäft wieder<br />
auszusteigen, findet Rat und den nötigen Beistand<br />
für 6 € bei einer örtlichen Beratungsstelle<br />
oder beim telefonischen Beratungsservice der Verbraucherzentrale<br />
NRW unter (0900) 1-89 79 69, dort<br />
für 1,86 € pro Minute aus dem deutschen Festnetz.<br />
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