Band 3 - ZAAR - LMU
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esonderer Blickrichtung auf kleine und mittelständische Unternehmen.<br />
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2. Dieser Stiftungszweck wird insbesondere durch ein von der Stiftung<br />
betriebenes, wissenschaftlich unabhängiges Forschungszentrum verwirklicht,<br />
das<br />
- Forschungsprojekte durchführt,<br />
- gewonnene Erkenntnisse in der universitären Lehre durch Vorlesungen,<br />
Seminare und Symposien vermittelt,<br />
- Doktoranden als künftige Führungskräfte unter anderem durch Stipendien<br />
fördert,<br />
- Bildung für Führungskräfte und den Wissenstransfer zwischen Praxis<br />
und Wissenschaft durch Vorträge, Seminare und Kurse betreibt,<br />
- wissenschaftliche Veranstaltungen durchführt und<br />
- wissenschaftliche Gutachten für Legislativ- und Exekutivorgane erstellt.<br />
3. Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige<br />
Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der<br />
Abgabenordnung.<br />
4. Die Stiftung ist selbstlos tätig. Sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche<br />
Zwecke. Sie darf keine juristische oder natürliche Person<br />
durch Ausgaben, die dem Zweck der Stiftung fremd sind, oder<br />
durch unverhältnismäßig hohe Unterstützungen, Zuwendungen oder<br />
Vergütungen begünstigen.<br />
5. Ein Rechtsanspruch auf Leistungen der Stiftung steht den Begünstigten<br />
aufgrund dieser Satzung nicht zu.<br />
6. Die Stiftung erfüllt ihre Aufgaben selbst oder durch eine Hilfsperson<br />
im Sinne des § 57 Abs. 1 S. 2 AO, sofern sie nicht im Wege der Mittelbeschaffung<br />
gemäß § 58 Nr. 1 AO tätig wird. Die Stiftung kann zur Verwirklichung<br />
des Stiftungszwecks Zweckbetriebe unterhalten.<br />
§ 3 Stiftungsvermögen, Verwendung der Mittel<br />
1. Das Stiftungsvermögen von (derzeit) 55 Mio. € ist in seinem Bestand<br />
dauernd und ungeschmälert zu erhalten sowie sicher und wirtschaftlich<br />
anzulegen. Das Stiftungsvermögen kann zur Werterhaltung oder<br />
zur Stärkung seiner Ertragskraft umgeschichtet werden. Gewinne aus<br />
der Vermögensumschichtung sind einer Umschichtungsrücklage zuzuführen,<br />
die nach dem Ausgleich von Umschichtungsverlusten sowohl