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Band 3 - ZAAR - LMU

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zende Richter am LAG Nürnberg Hans Malkmus. In seinem Vortrag<br />

ging er insbesondere auf Fragen zur Gestaltung von Auswahlrichtlinien<br />

i.S.d. § 95 Abs. 1 BetrVG, den Vorzügen einer Namensliste (§ 1 Abs. 5<br />

KSchG) sowie zur Sozialplangestaltung ein. Günstig in diesem Zusammenhang<br />

sei eine Entscheidung des BAG vom 9.11. 2006, mit welcher die<br />

Dominotheorie zu Fall gebracht ist. Auch die Tatsache, daß im Rahmen<br />

der Sozialauswahl das Alter weiterhin eine Doppelrelevanz spielt, ist weiterhin<br />

ungelöst. In der anschließenden Fragerunde wurden u.a. die Auswirkungen<br />

des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf die Sozialauswahl<br />

angesprochen.<br />

Martin Naser, Leiter Arbeitsbeziehungen Arbeitsrecht der Siemens AG,<br />

referierte zum Thema „Arbeitsvertragsmanagement und Betriebsübergang“.<br />

Zwar sei das Betriebsübergangsrecht „bewahrendes Recht“,<br />

was im Beendigungsschutz gem. § 613a Abs. 4 BGB, der Änderungssperre<br />

gem. § 613a Abs. 1 S. 2 BGB sowie der Unabdingbarkeit des § 613a BGB<br />

Ausdruck findet. Es bestehe jedoch bei allen Beteiligten das Bedürfnis<br />

nach Flexibilität, um den Betriebsübergang rechtssicher und wirtschaftlich<br />

attraktiv zu gestalten. Bei einer Größenordnung von 30-50 Betriebsübergängen<br />

jährlich bei der Siemens AG könne dies nur durch ein professionelles<br />

Arbeitsvertragsmanagement im Sinne einer (arbeits-) vertraglichen<br />

Gestaltung des Betriebsübergangs und dessen Folgen gelingen. Der<br />

Betriebsübergang müsse einzelvertraglich vorbereitet und rechtssicher<br />

durchgeführt werden; im Rahmen des Betriebsübergangs könnten Beschäftigungsbedingungen<br />

modifiziert werden. Hierfür stellte Naser konkrete<br />

Maßnahmen vor und prüfte deren Eignung. Die Quintessenz des<br />

Vortrags: Ein Betriebsübergang gegen den Willen der Arbeitnehmer sei<br />

nicht möglich, jedenfalls nicht sinnvoll. Mit einvernehmlicher arbeitsvertraglicher<br />

Flankierung gelängen jedoch die Betriebsübergänge in aller Regel<br />

zu allseitiger Zufriedenheit.<br />

IV. Bayerischer Arbeitsrechtstag 2008<br />

Am 4. Juli 2008 eröffneten Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Anton<br />

Mertl, Präsident des Bayerischen AnwaltVerbandes, und Professor<br />

Dr. Volker Rieble, Direktor des <strong>ZAAR</strong>, Universität München, im Paulaner<br />

am Nockherberg den 4. Bayerischen Arbeitsrechtstag. Auch dieses<br />

Jahr wurden wieder aktuelle, teils stark umstrittene Themen des Arbeitsrechts<br />

erörtert, die bei den zahlreichen Tagungsteilnehmern und Referenten<br />

aus Wissenschaft und Praxis auf reges Interesse und große Diskussionsbereitschaft<br />

stießen.<br />

In seiner Begrüßungsrede nahm Anton Mertl kritisch Stellung zu den aktuell<br />

zu beobachtenden Entwicklungen im Arbeitsrechts und stellte das<br />

neue Portal „Rechtsvermittlung“ des BAV vor, mittels welchem die Zusammenführung<br />

von zukünftigen Mandanten und Rechtsanwälten erleich-<br />

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