Band 3 - ZAAR - LMU
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zende Richter am LAG Nürnberg Hans Malkmus. In seinem Vortrag<br />
ging er insbesondere auf Fragen zur Gestaltung von Auswahlrichtlinien<br />
i.S.d. § 95 Abs. 1 BetrVG, den Vorzügen einer Namensliste (§ 1 Abs. 5<br />
KSchG) sowie zur Sozialplangestaltung ein. Günstig in diesem Zusammenhang<br />
sei eine Entscheidung des BAG vom 9.11. 2006, mit welcher die<br />
Dominotheorie zu Fall gebracht ist. Auch die Tatsache, daß im Rahmen<br />
der Sozialauswahl das Alter weiterhin eine Doppelrelevanz spielt, ist weiterhin<br />
ungelöst. In der anschließenden Fragerunde wurden u.a. die Auswirkungen<br />
des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf die Sozialauswahl<br />
angesprochen.<br />
Martin Naser, Leiter Arbeitsbeziehungen Arbeitsrecht der Siemens AG,<br />
referierte zum Thema „Arbeitsvertragsmanagement und Betriebsübergang“.<br />
Zwar sei das Betriebsübergangsrecht „bewahrendes Recht“,<br />
was im Beendigungsschutz gem. § 613a Abs. 4 BGB, der Änderungssperre<br />
gem. § 613a Abs. 1 S. 2 BGB sowie der Unabdingbarkeit des § 613a BGB<br />
Ausdruck findet. Es bestehe jedoch bei allen Beteiligten das Bedürfnis<br />
nach Flexibilität, um den Betriebsübergang rechtssicher und wirtschaftlich<br />
attraktiv zu gestalten. Bei einer Größenordnung von 30-50 Betriebsübergängen<br />
jährlich bei der Siemens AG könne dies nur durch ein professionelles<br />
Arbeitsvertragsmanagement im Sinne einer (arbeits-) vertraglichen<br />
Gestaltung des Betriebsübergangs und dessen Folgen gelingen. Der<br />
Betriebsübergang müsse einzelvertraglich vorbereitet und rechtssicher<br />
durchgeführt werden; im Rahmen des Betriebsübergangs könnten Beschäftigungsbedingungen<br />
modifiziert werden. Hierfür stellte Naser konkrete<br />
Maßnahmen vor und prüfte deren Eignung. Die Quintessenz des<br />
Vortrags: Ein Betriebsübergang gegen den Willen der Arbeitnehmer sei<br />
nicht möglich, jedenfalls nicht sinnvoll. Mit einvernehmlicher arbeitsvertraglicher<br />
Flankierung gelängen jedoch die Betriebsübergänge in aller Regel<br />
zu allseitiger Zufriedenheit.<br />
IV. Bayerischer Arbeitsrechtstag 2008<br />
Am 4. Juli 2008 eröffneten Rechtsanwalt Fachanwalt für Arbeitsrecht Anton<br />
Mertl, Präsident des Bayerischen AnwaltVerbandes, und Professor<br />
Dr. Volker Rieble, Direktor des <strong>ZAAR</strong>, Universität München, im Paulaner<br />
am Nockherberg den 4. Bayerischen Arbeitsrechtstag. Auch dieses<br />
Jahr wurden wieder aktuelle, teils stark umstrittene Themen des Arbeitsrechts<br />
erörtert, die bei den zahlreichen Tagungsteilnehmern und Referenten<br />
aus Wissenschaft und Praxis auf reges Interesse und große Diskussionsbereitschaft<br />
stießen.<br />
In seiner Begrüßungsrede nahm Anton Mertl kritisch Stellung zu den aktuell<br />
zu beobachtenden Entwicklungen im Arbeitsrechts und stellte das<br />
neue Portal „Rechtsvermittlung“ des BAV vor, mittels welchem die Zusammenführung<br />
von zukünftigen Mandanten und Rechtsanwälten erleich-<br />
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