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Band 3 - ZAAR - LMU

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� Professor Dr. Martin Franzen (Ludwig-Maximilians-Universität<br />

München):<br />

„Neues Recht für die Bezugnahme auf den TV – kautelarjuristische<br />

Herausforderung“<br />

� Dr. Claudia Rid (CMS Hasche Sigle, München):<br />

„Rechtsprobleme der Zeitarbeit“<br />

� Dr. Ulrich Koch (Richter am BAG):<br />

„Sozialrechtliche Begleitfragen zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen“<br />

� Dr. Hans-Christoph Schimmelpfennig (Nörr Stiefenhofer Lutz,<br />

München):<br />

„Beschäftigungsmanagement als Gebot des KSchG – strikter Vorrang<br />

der Änderungskündigung“<br />

� Dr. Harald Wanhöfer (Richter am Arbeitsgericht München):<br />

„Auswahlrichtlinien im Betriebsverfassungs- und Kündigungsschutzrecht“<br />

� Professor Dr. Volker Rieble (<strong>ZAAR</strong>):<br />

„Standortarbeitskampf“<br />

III. Bayerischer Arbeitsrechtstag 2007<br />

Am 6. Juli 2007 veranstalteten<br />

der Bayerische<br />

AnwaltVerband und das<br />

<strong>ZAAR</strong> im Tagungszentrum<br />

des Paulaner am Nockherberg den Bayerischen Arbeitsrechtstag. Im<br />

nunmehr dritten Jahr der Veranstaltung wurde erstmals ein übergreifender<br />

Schwerpunkt gesetzt: So flankierte ein strafrechtlicher Beitrag<br />

mit aktuellem Bezug die übrigen Vorträge rund um das Thema Umstrukturierung.<br />

Auf jeden Vortrag folgten Fragen und Diskussion unter der<br />

Moderation von Professor Dr. Volker Rieble.<br />

Nach einer Begrüßung durch den Präsidenten des Bayerischen Anwalt-<br />

Verbandes, Rechtsanwalt Anton Mertl, eröffnete Professor Dr. Volker<br />

Rieble den Arbeitsrechtstag zum Thema „Umstrukturierung und<br />

Vermögenszuordnung als arbeitsrechtliche Strategie“. Arbeitsrechtslasten<br />

würden durch vorhandenes Vermögen beim Vertragsarbeitgeber<br />

intensiviert. Im Rahmen eines ökonomisch orientierten Haftungsmanagements<br />

könne es daher gelten, risikobehaftete Unternehmensteile<br />

durch ihre rechtliche Verselbständigung zu isolieren und auf formal losgelöste<br />

Organisationsformen zu verteilen. Rieble zeigte neben möglichen<br />

Umstrukturierungsmodellen einen Weg, die Widerspruchsgefahr des<br />

§ 613a BGB zu bannen. Rechtsmißbräuchlich seien die vorgestellten Maßnahmen<br />

nicht: Der Arbeitgeber müsse ein Unternehmen nicht im Arbeit-<br />

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