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Band 3 - ZAAR - LMU

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tert werden soll. Nach anschließenden Begrüßungsworten von Professor<br />

Dr. Volker Rieble wurde pünktlich mit dem Tagungsablauf begonnen.<br />

Das Eröffnungsreferat zu dem Thema „Arbeitnehmereinsatz im Ausland“<br />

hielt Professor Dr. Abbo Junker, Direktor des <strong>ZAAR</strong>, Universität<br />

München. Mit Fällen des EuGH und des BAG bereicherte er seinen<br />

Vortrag über das anzuwendende Recht und die internationale Zuständigkeit<br />

und vermittelte damit anschaulich den von Rechtsprechung und Literatur<br />

erarbeiteten Status quo dieses Rechtsgebiets. Bezüglich der „gesetzlichen“<br />

Gerichtsstätte der Brüssel I-VO wies Professor Junker auf eine Differenzierung<br />

nach Parteirollen hin und verdeutlichte, daß nach dieser VO<br />

eine Gerichtsstandsvereinbarung vor Entstehung der konkreten Streitigkeit<br />

dem Arbeitnehmer keine Nachteile, sondern nur Vorteile bringen<br />

könne. Mit der Herausarbeitung eines nahezu vollständigen Gleichlaufs<br />

von internationaler Zuständigkeit (Forum) und anwendbarem Recht (Ius)<br />

rundete Professor Junker seinen Vortrag ab. Auch hier mahnte er an, daß<br />

eine Rechtswahlklausel für den Arbeitgeber im Regelfall keine Vorteile<br />

bringen könne. In der anschließenden, von Professor Rieble geleiteten<br />

Diskussion stellte sich heraus, daß diese in der Praxis seltene, aber bedeutsame<br />

Fallkonstellationen noch nicht hinreichend beachtet wurden.<br />

Anschließend durften die Teilnehmer, nach kurzer Kaffepause, sich an<br />

dem Vortrag von Professor Dr. Volker Rieble über den in der Wissenschaft<br />

noch wenig beleuchteten, in der Praxis jedoch zentralen Problembereich<br />

der „Arbeitnehmerüberlassung: Regulierung im Entleiherbetrieb“<br />

erfreuen. Mit durchaus zynischen Metaphern veranschaulichte<br />

der Redner Vor- und Nachteile der Arbeitnehmerüberlassung<br />

sowie die daraus folgenden Gewerkschafts- und Mitbestimmungsprobleme.<br />

Vor dem Hintergrund bestehender Leiharbeitskampagnen<br />

im Entleiherbetrieb, die aufgrund beschränkter Tarifmacht und<br />

geringer Betriebsratsrechte bezüglich der Leiharbeitnehmer teils zu freiwilligen<br />

Betriebsvereinbarungen führen, konstatierte Professor Rieble die<br />

weitreichenden Risiken für den Entleiher. Neben der Gefahr der Begründung<br />

von Zweitarbeitsverhältnissen durch die unmittelbare Zusatzvergütung<br />

des Entleihers an die Zeitarbeitnehmer, wies er auch auf entstehende<br />

Gefahr möglicher kartellrechtlicher sowie betriebsverfassungsrechtlicher<br />

Sanktionen hin. Die Brisanz des Themas bestätigte sich in den anschließend<br />

zahlreich gestellten Fragen der Teilnehmer.<br />

Hiernach hatten die Beteiligten im Rahmen des gemeinsamen Mittagessens<br />

Gelegenheit, Meinungen zu dem bis dato Gehörten auszutauschen,<br />

sich am warmen und kalten Buffet zu stärken und sich an den diversen Informationsständen<br />

der Sponsoren zu erkundigen.<br />

Zu Beginn der zweiten Tagungshälfte referierte Rechtsanwalt Dr. Robert<br />

Lubitz (Beiten Burkhardt), München, über die „Aufgabe der Tarifeinheit:

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