Band 3 - ZAAR - LMU
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tert werden soll. Nach anschließenden Begrüßungsworten von Professor<br />
Dr. Volker Rieble wurde pünktlich mit dem Tagungsablauf begonnen.<br />
Das Eröffnungsreferat zu dem Thema „Arbeitnehmereinsatz im Ausland“<br />
hielt Professor Dr. Abbo Junker, Direktor des <strong>ZAAR</strong>, Universität<br />
München. Mit Fällen des EuGH und des BAG bereicherte er seinen<br />
Vortrag über das anzuwendende Recht und die internationale Zuständigkeit<br />
und vermittelte damit anschaulich den von Rechtsprechung und Literatur<br />
erarbeiteten Status quo dieses Rechtsgebiets. Bezüglich der „gesetzlichen“<br />
Gerichtsstätte der Brüssel I-VO wies Professor Junker auf eine Differenzierung<br />
nach Parteirollen hin und verdeutlichte, daß nach dieser VO<br />
eine Gerichtsstandsvereinbarung vor Entstehung der konkreten Streitigkeit<br />
dem Arbeitnehmer keine Nachteile, sondern nur Vorteile bringen<br />
könne. Mit der Herausarbeitung eines nahezu vollständigen Gleichlaufs<br />
von internationaler Zuständigkeit (Forum) und anwendbarem Recht (Ius)<br />
rundete Professor Junker seinen Vortrag ab. Auch hier mahnte er an, daß<br />
eine Rechtswahlklausel für den Arbeitgeber im Regelfall keine Vorteile<br />
bringen könne. In der anschließenden, von Professor Rieble geleiteten<br />
Diskussion stellte sich heraus, daß diese in der Praxis seltene, aber bedeutsame<br />
Fallkonstellationen noch nicht hinreichend beachtet wurden.<br />
Anschließend durften die Teilnehmer, nach kurzer Kaffepause, sich an<br />
dem Vortrag von Professor Dr. Volker Rieble über den in der Wissenschaft<br />
noch wenig beleuchteten, in der Praxis jedoch zentralen Problembereich<br />
der „Arbeitnehmerüberlassung: Regulierung im Entleiherbetrieb“<br />
erfreuen. Mit durchaus zynischen Metaphern veranschaulichte<br />
der Redner Vor- und Nachteile der Arbeitnehmerüberlassung<br />
sowie die daraus folgenden Gewerkschafts- und Mitbestimmungsprobleme.<br />
Vor dem Hintergrund bestehender Leiharbeitskampagnen<br />
im Entleiherbetrieb, die aufgrund beschränkter Tarifmacht und<br />
geringer Betriebsratsrechte bezüglich der Leiharbeitnehmer teils zu freiwilligen<br />
Betriebsvereinbarungen führen, konstatierte Professor Rieble die<br />
weitreichenden Risiken für den Entleiher. Neben der Gefahr der Begründung<br />
von Zweitarbeitsverhältnissen durch die unmittelbare Zusatzvergütung<br />
des Entleihers an die Zeitarbeitnehmer, wies er auch auf entstehende<br />
Gefahr möglicher kartellrechtlicher sowie betriebsverfassungsrechtlicher<br />
Sanktionen hin. Die Brisanz des Themas bestätigte sich in den anschließend<br />
zahlreich gestellten Fragen der Teilnehmer.<br />
Hiernach hatten die Beteiligten im Rahmen des gemeinsamen Mittagessens<br />
Gelegenheit, Meinungen zu dem bis dato Gehörten auszutauschen,<br />
sich am warmen und kalten Buffet zu stärken und sich an den diversen Informationsständen<br />
der Sponsoren zu erkundigen.<br />
Zu Beginn der zweiten Tagungshälfte referierte Rechtsanwalt Dr. Robert<br />
Lubitz (Beiten Burkhardt), München, über die „Aufgabe der Tarifeinheit: