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Band 3 - ZAAR - LMU

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Chancen und Lasten auf der Rechtsfolgenseite“. Ausgehend von dem Ansatz,<br />

daß der Rechtsgrundsatz der Tarifeinheit schrittweise in der arbeitsgerichtlichen<br />

Rechtsprechung zu Fall gebracht wird, hatte der Vortrag<br />

zum Ziel, die aus dieser Entwicklung entstehenden Rechtsfolgen zu beleuchten.<br />

Schon bei einem Überblick über die Auswirkungen der Tarifpluralität<br />

im Betriebsverfassungs- sowie im Individualarbeitsrecht, wurden<br />

signifikante Probleme, allen voran die Kollision von Inhaltsnormen bei<br />

Tarifpluralität, verdeutlicht. Zum Abschluß seines Vortrages warnte Dr.<br />

Lubitz vor dem „worst-case-scenario“ für den Arbeitgeber, das in einem<br />

echten Günstigkeitsvergleich zwischen mehreren Tarifwerken bestehe und<br />

nur durch eine hinreichend weit gefaßte Abwehrklausel in den Arbeitsverträgen<br />

verhindert werden kann. Der Beitrag war Anlaß für einen angeregten<br />

Meinungsaustausch unter den Teilnehmern, wobei insbesondere Peter<br />

Mayer, Präsident des LAG München a.D. und Professor Rieble kontrovers<br />

diskutierten, inwieweit nach Vertragsschluß dem Arbeitgeber ein Auskunftsanspruch<br />

gegenüber den Arbeitnehmern über eine etwaige Gewerkschaftsangehörigkeit<br />

zustehen kann.<br />

Aufhorchen ließ die Teilnehmer der anschließende Vortrag von Peter<br />

Mayer, Präsident des LAG München a.D., zum Thema „Die Kündigung<br />

von Straftätern“. Im Blickpunkt standen teils abstruse Entscheidungen<br />

des LAG und des BAG, anhand welcher der Referent durchaus kritisch die<br />

Kriterien der Rechtsprechung erläuterte und zugleich zu verstehen gab,<br />

warum Richter oftmals sehr froh seien, keine „Klatschreporter“ im Gerichtssaal<br />

vorzufinden. Dabei hob er hervor, daß ein an sich für eine Kündigung<br />

geeigneten Grund nicht per se ausreichend sei, sondern zugleich<br />

auch eine unzumutbare Vertrauensverletzung vorliegen müsse, die anhand<br />

einer umfassenden Interessenabwägung auf der Grundlage aller relevanten<br />

Umstände des Einzelfalls im Hinblick auf ein weiteres Zusammenarbeiten<br />

festzustellen sei. Ferner stellte er den Einfluß des Strafverfahrens<br />

auf den arbeitsgerichtlichen Prozeß dar, wobei er die Ungebundenheit<br />

der Arbeitsgerichte betonte. Die kritische Betrachtung zweier<br />

neuerer Entscheidungen rundete den Vortrag ab. In der anschließenden,<br />

bis zuletzt spannenden Diskussion wurde das rege Interesse der Zuhörer<br />

ersichtlich.<br />

Nach einer kruzen Kaffeepause, hielt Rechtsanwalt Dr. Robert von<br />

Steinau-Steinrück (Luther), Berlin, das Abschlußreferat zum Thema<br />

„Schadensersatzhaftung des Compliance-Täters?“. Einleitend verschaffte<br />

er den Zuhörern einen umfassenden Überblick über Compliance<br />

und die Folgen eines Compliance-Verstoßes. Die Unterschiede hinsichtlich<br />

einer etwaigen Haftung zeigte er anhand einer Differenzierung zwischen<br />

egoistisch und altruistisch handelnden Einzeltätern bzw. mehreren Tätern<br />

und beendete seinen Vortrag mit praktischen, insbesondere prozeßtaktischen,<br />

Hinweisen. In der anschließenden Diskussion entbrannte erneut<br />

eine Diskussion zwischen Peter Mayer und Professor Rieble, inwiefern Be-<br />

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