Band 3 - ZAAR - LMU
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scheidender Bedeutung für die Bekämpfung der Schwarzarbeit. Abschließend<br />
konstatierte Asshoff, daß das Arbeits- und Sozialrecht – in der Entwicklung<br />
des Europarechts zunächst nur Beiwerk – heute als Motor der<br />
Integration verstanden werden müsse.<br />
Zum Abschluß der Veranstaltung präsentierte Michael Stein, Leiter Tarifpolitik,<br />
Deutsche Bank AG, unter dem Titel „Referenzrahmen European<br />
Labour Contract“ seine Alternative zum Grünbuch Arbeitsrecht.<br />
Zunächst konstatierte Stein eine wachsende Internationalisierung der Unternehmenstätigkeit<br />
durch die Zunahme grenzüberschreitender Umstrukturierungen<br />
der Unternehmen und die gesteigerte Mobilität von Arbeitnehmern,<br />
insbesondere von Führungskräften. Diesem Befund stünde der<br />
schon von Krebber und Hopfner hervorgehobene, sehr heterogene Charakter<br />
der nationalen Arbeitsrechts-, Arbeitsmarkt- und Sozialsysteme in<br />
Europa gegenüber. Für global ausgerichtete Unternehmen bedeute dies<br />
einen hohen Kostenaufwand beim Management der Schnittstellen, treibe<br />
die Standardisierung von Personalprozessen an ihre Grenzen und beschränke<br />
so die transnationale Mobilität der Arbeitnehmer.<br />
Die Dokumentation des Vierten Ludwigsburger Rechtsgesprächs findet<br />
sich in <strong>Band</strong> 11 der <strong>ZAAR</strong> Schriftenreihe (§ 3 B I).<br />
V. Fünftes Ludwigsburger Rechtsgespräch 2008<br />
Das 5. Ludwigsburger Rechtsgespräch, das den Titel „Arbeitsstrafrecht im<br />
Umbruch“ trug, fand am 14.11. 2008 im Nestor Hotel in Ludwigsburg<br />
statt. In fünf Vorträgen wurden die aktuellen Entwicklungen im Bereich<br />
des Arbeitsstrafrechts untersucht.<br />
Nach der Begrüßung der Teilnehmer durch Professor<br />
Dr. Hermann Reichold (Universität Tübingen) eröffnete<br />
Professor Dr. Volker Rieble das Gespräch<br />
mit dem Referat „Arbeitsstrafrecht als Wirtschaftsstrafrecht?“.<br />
Zu Beginn verwies Rieble auf<br />
die aktuellen Fälle Volkert/Hartz und AUB/Schelsky,<br />
die Bewegung in das Arbeitsstrafrecht gebracht haben.<br />
Bedürfen arbeitsrechtliche Regelungen einer strafrechtlichen<br />
Flankierung, was ist und wozu dient das<br />
Arbeitsstrafrecht und hat es eine dem Wirtschaftsstrafrecht<br />
vergleichbare Funktion? Dies alles waren<br />
Fragen, denen sich der Vortrag widmete. Rieble versäumte<br />
auch nicht zu untersuchen, ob das Arbeitsrecht mit seinen „Besonderheiten“<br />
auch unter Strafandrohung gut funktioniert. Die abschließende<br />
Forderung lautete: Mehr Arbeitsstrafrecht im wirtschaftsstrafrechtlichen<br />
Sinne!