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Band 3 - ZAAR - LMU

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scheidender Bedeutung für die Bekämpfung der Schwarzarbeit. Abschließend<br />

konstatierte Asshoff, daß das Arbeits- und Sozialrecht – in der Entwicklung<br />

des Europarechts zunächst nur Beiwerk – heute als Motor der<br />

Integration verstanden werden müsse.<br />

Zum Abschluß der Veranstaltung präsentierte Michael Stein, Leiter Tarifpolitik,<br />

Deutsche Bank AG, unter dem Titel „Referenzrahmen European<br />

Labour Contract“ seine Alternative zum Grünbuch Arbeitsrecht.<br />

Zunächst konstatierte Stein eine wachsende Internationalisierung der Unternehmenstätigkeit<br />

durch die Zunahme grenzüberschreitender Umstrukturierungen<br />

der Unternehmen und die gesteigerte Mobilität von Arbeitnehmern,<br />

insbesondere von Führungskräften. Diesem Befund stünde der<br />

schon von Krebber und Hopfner hervorgehobene, sehr heterogene Charakter<br />

der nationalen Arbeitsrechts-, Arbeitsmarkt- und Sozialsysteme in<br />

Europa gegenüber. Für global ausgerichtete Unternehmen bedeute dies<br />

einen hohen Kostenaufwand beim Management der Schnittstellen, treibe<br />

die Standardisierung von Personalprozessen an ihre Grenzen und beschränke<br />

so die transnationale Mobilität der Arbeitnehmer.<br />

Die Dokumentation des Vierten Ludwigsburger Rechtsgesprächs findet<br />

sich in <strong>Band</strong> 11 der <strong>ZAAR</strong> Schriftenreihe (§ 3 B I).<br />

V. Fünftes Ludwigsburger Rechtsgespräch 2008<br />

Das 5. Ludwigsburger Rechtsgespräch, das den Titel „Arbeitsstrafrecht im<br />

Umbruch“ trug, fand am 14.11. 2008 im Nestor Hotel in Ludwigsburg<br />

statt. In fünf Vorträgen wurden die aktuellen Entwicklungen im Bereich<br />

des Arbeitsstrafrechts untersucht.<br />

Nach der Begrüßung der Teilnehmer durch Professor<br />

Dr. Hermann Reichold (Universität Tübingen) eröffnete<br />

Professor Dr. Volker Rieble das Gespräch<br />

mit dem Referat „Arbeitsstrafrecht als Wirtschaftsstrafrecht?“.<br />

Zu Beginn verwies Rieble auf<br />

die aktuellen Fälle Volkert/Hartz und AUB/Schelsky,<br />

die Bewegung in das Arbeitsstrafrecht gebracht haben.<br />

Bedürfen arbeitsrechtliche Regelungen einer strafrechtlichen<br />

Flankierung, was ist und wozu dient das<br />

Arbeitsstrafrecht und hat es eine dem Wirtschaftsstrafrecht<br />

vergleichbare Funktion? Dies alles waren<br />

Fragen, denen sich der Vortrag widmete. Rieble versäumte<br />

auch nicht zu untersuchen, ob das Arbeitsrecht mit seinen „Besonderheiten“<br />

auch unter Strafandrohung gut funktioniert. Die abschließende<br />

Forderung lautete: Mehr Arbeitsstrafrecht im wirtschaftsstrafrechtlichen<br />

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