Band 3 - ZAAR - LMU
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siert. Er entwirft die Möglichkeit, sich im Einzelfall durch Belegschaftsabstimmung<br />
von der Tarifvertragssolidarität lösen zu können<br />
Zum Abschluss der Veranstaltung belegte Professor<br />
Dr. Frank Bayreuther, Technische Universität<br />
Darmstadt, in seinem Vortrag „Marktflexibilität<br />
und Betriebsverfassung“ anhand von<br />
Rechtsprechungsbeispielen, dass das Betriebsverfassungsrecht<br />
zwar kein Krisengebiet des deutschen<br />
Arbeitsrechts sei, jedoch aufgrund institutioneller<br />
Schwächen und einer zu extensiven Auslegung<br />
durch die Rechtsprechung (insbesondere im<br />
Rahmen des § 87 BetrVG) flexibilitätshemmend<br />
wirke. Er forderte, sich bei der Auslegung stärker<br />
auf den Zweck der Betriebsverfassung, der sinnvollen<br />
Mitbestimmung der Belegschaft an wichtigen<br />
Entscheidungen, zu besinnen. Außerdem bemerkte er kritisch, dass<br />
die Möglichkeit, in Betrieben mit fünf Arbeitnehmern einen Betriebsrat zu<br />
gründen, einzig in Deutschland zu finden sei und schlug eine Abstufung<br />
der betrieblichen Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen vor.<br />
Nicht nur in den unmittelbar an die Vorträge anschließenden, von Prof.<br />
Dr. Volker Rieble moderierten Diskussionen, sondern auch in den Pausen<br />
wurden angeregte Gespräche über Reformmöglichkeiten und dabei insbesondere<br />
die Vorschläge der Referenten geführt, wobei der grundsätzliche<br />
Reformbedarf nicht in Frage stand.<br />
<strong>Band</strong> 5 der <strong>ZAAR</strong> Schriftenreihe bereitet die Ergebnisse dieser Veranstaltung<br />
auf (§ 3 B I).<br />
III. Drittes Ludwigsburger Rechtsgespräch 2006<br />
Am 9. November 2006 richtete das Zentrum für Arbeitsbeziehungen und<br />
Arbeitsrecht (<strong>ZAAR</strong>) das 3. Ludwigsburger Rechtsgespräch aus. In fünf<br />
Beiträgen wurde das Thema „Familienschutz und Familienverträglichkeit<br />
des Arbeitsrechts“ untersucht, und von Gästen, Veranstaltern<br />
und Referenten sodann diskutiert. Der Mitveranstalter, Professor Dr.<br />
Hermann Reichold von der Universität Tübingen, eröffnete den Kongreß<br />
und moderierte gemeinsam mit Professor Dr. Abbo Junker, Direktor<br />
des <strong>ZAAR</strong>, München.<br />
63<br />
Im Anfangsreferat, „Familienschutzdimension<br />
des Arbeitsrechts – ein Verteilungsproblem“,<br />
ging Professor Dr.<br />
Volker Rieble, Direktor des <strong>ZAAR</strong>, den Fragen<br />
nach: Was hat Arbeitsrecht mit Familie zu<br />
tun? Und: Wie trägt das Arbeitsrecht den Familien<br />
Rechnung? Während sich der mittelbare