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Band 3 - ZAAR - LMU

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siert. Er entwirft die Möglichkeit, sich im Einzelfall durch Belegschaftsabstimmung<br />

von der Tarifvertragssolidarität lösen zu können<br />

Zum Abschluss der Veranstaltung belegte Professor<br />

Dr. Frank Bayreuther, Technische Universität<br />

Darmstadt, in seinem Vortrag „Marktflexibilität<br />

und Betriebsverfassung“ anhand von<br />

Rechtsprechungsbeispielen, dass das Betriebsverfassungsrecht<br />

zwar kein Krisengebiet des deutschen<br />

Arbeitsrechts sei, jedoch aufgrund institutioneller<br />

Schwächen und einer zu extensiven Auslegung<br />

durch die Rechtsprechung (insbesondere im<br />

Rahmen des § 87 BetrVG) flexibilitätshemmend<br />

wirke. Er forderte, sich bei der Auslegung stärker<br />

auf den Zweck der Betriebsverfassung, der sinnvollen<br />

Mitbestimmung der Belegschaft an wichtigen<br />

Entscheidungen, zu besinnen. Außerdem bemerkte er kritisch, dass<br />

die Möglichkeit, in Betrieben mit fünf Arbeitnehmern einen Betriebsrat zu<br />

gründen, einzig in Deutschland zu finden sei und schlug eine Abstufung<br />

der betrieblichen Mitbestimmung bei personellen Einzelmaßnahmen vor.<br />

Nicht nur in den unmittelbar an die Vorträge anschließenden, von Prof.<br />

Dr. Volker Rieble moderierten Diskussionen, sondern auch in den Pausen<br />

wurden angeregte Gespräche über Reformmöglichkeiten und dabei insbesondere<br />

die Vorschläge der Referenten geführt, wobei der grundsätzliche<br />

Reformbedarf nicht in Frage stand.<br />

<strong>Band</strong> 5 der <strong>ZAAR</strong> Schriftenreihe bereitet die Ergebnisse dieser Veranstaltung<br />

auf (§ 3 B I).<br />

III. Drittes Ludwigsburger Rechtsgespräch 2006<br />

Am 9. November 2006 richtete das Zentrum für Arbeitsbeziehungen und<br />

Arbeitsrecht (<strong>ZAAR</strong>) das 3. Ludwigsburger Rechtsgespräch aus. In fünf<br />

Beiträgen wurde das Thema „Familienschutz und Familienverträglichkeit<br />

des Arbeitsrechts“ untersucht, und von Gästen, Veranstaltern<br />

und Referenten sodann diskutiert. Der Mitveranstalter, Professor Dr.<br />

Hermann Reichold von der Universität Tübingen, eröffnete den Kongreß<br />

und moderierte gemeinsam mit Professor Dr. Abbo Junker, Direktor<br />

des <strong>ZAAR</strong>, München.<br />

63<br />

Im Anfangsreferat, „Familienschutzdimension<br />

des Arbeitsrechts – ein Verteilungsproblem“,<br />

ging Professor Dr.<br />

Volker Rieble, Direktor des <strong>ZAAR</strong>, den Fragen<br />

nach: Was hat Arbeitsrecht mit Familie zu<br />

tun? Und: Wie trägt das Arbeitsrecht den Familien<br />

Rechnung? Während sich der mittelbare

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