4/4162 - Brandenburg.de
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Frage 20:<br />
Welche Anfor<strong>de</strong>rungen stellt die EU-Kommunalabwasserrichtlinie hinsichtlich Zeitpunkt und<br />
Umfang <strong>de</strong>r Sicherung <strong>de</strong>r Abwasserbehandlung für einzelne Gemein<strong>de</strong>größen?<br />
zu Frage 20:<br />
Die Anfor<strong>de</strong>rungen an die fristgemäße Errichtung und Ausstattung von Anlagen zur Abwasserbeseitigung<br />
in gemeindlichen Gebieten sind in <strong>de</strong>r <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Kommunalabwasserverordnung<br />
(BbgKAbwV) vom 18.02.1998, die <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r Richtlinie 91/271/EWG<br />
<strong>de</strong>s Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser und <strong>de</strong>m<br />
Schutz <strong>de</strong>r Gewässer vor schädlichen Auswirkungen kommunalen Abwassers dient, vorgegeben.<br />
Hiernach gelten u. a. auch in Abhängigkeit von <strong>de</strong>r Größe <strong>de</strong>s gemeindlichen Gebietes<br />
nachfolgen<strong>de</strong> Anfor<strong>de</strong>rungen an die Abwasserbeseitigung:<br />
In<br />
gemeindlichen<br />
Gebieten<br />
> 10.000 EW<br />
ab 2.000 EW<br />
< 2.000 EW<br />
Anfor<strong>de</strong>rungen an die<br />
Abwasserbeseitigung<br />
Errichtung von Kanalisationen* und<br />
Kläranlagen<br />
Errichtung von Kanalisationen* und<br />
Kläranlagen<br />
Sicherstellung einer geeigneten Abwasserbehandlung<br />
für kommunales Abwasser<br />
Ausstattung <strong>de</strong>r Kläranlage Frist<br />
weitergehen<strong>de</strong> Reinigung<br />
(Stickstoff- und Phosphorelimination)<br />
biologische Abwasserbehandlung<br />
22<br />
31.12.98<br />
31.12.05<br />
31.12.05<br />
*) Dort, wo die Errichtung einer Kanalisation nicht gerechtfertigt ist, weil sie entwe<strong>de</strong>r keinen Nutzen für<br />
die Umwelt mit sich bringen wür<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r mit übermäßigen Kosten verbun<strong>de</strong>n wäre, sind individuelle Systeme<br />
o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re geeignete Maßnahmen erfor<strong>de</strong>rlich, die das gleiche Umweltschutzniveau gewährleisten<br />
(§ 4 Abs. 2 BbgKAbwV).<br />
Frage 21:<br />
In wie weit sind die Vorgaben <strong>de</strong>r EU-Kommunlabwasserrichtlinie erfüllt bzw. noch nicht erfüllt?<br />
Was sind ggf. die Ursachen für fehlen<strong>de</strong> Umsetzung?<br />
zu Frage 21:<br />
Die Veröffentlichung „Kommunale Abwasserbeseitigung im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> – Lagebericht<br />
2005“ gibt Auskunft über <strong>de</strong>n diesbezüglich zum 31.12.2003 erreichten Stand.<br />
Hiernach sind ca. 80 % <strong>de</strong>r bran<strong>de</strong>nburgischen Bevölkerung über öffentliche Kanalisationen<br />
an öffentliche Kläranlagen angeschlossen. Das von ca. 16 % <strong>de</strong>r Bevölkerung anfallen<strong>de</strong><br />
Abwasser wird in abflusslosen Gruben gesammelt und durch eine wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong> Abfuhr<br />
ebenfalls auf öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen ordnungsgemäß entsorgt. Etwa 4<br />
% <strong>de</strong>r Einwohner behan<strong>de</strong>ln das Abwasser in Kleinkläranlagen.<br />
Gemäß Lagebericht 2005 erfüllen fast 98 % <strong>de</strong>r öffentlichen Kläranlagen im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />
die in <strong>de</strong>r EU-Kommunalabwasserrichtlinie vorgegebenen Anfor<strong>de</strong>rungen. Hierbei sind<br />
in allen gemeindlichen Gebieten mit mehr als 10.000 Einwohnerwerte (EW) Kanalisationen<br />
und Kläranlagen vorhan<strong>de</strong>n. Bis auf wenige Ausnahmen entsprach die Ausstattung <strong>de</strong>r Kläranlagen<br />
zum 31.12.2003 vollständig <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r EU-Kommunalabwasserrichtlinie,<br />
d.h. sie besitzen neben mechanischen und biologischen Reinigungsstufen auch Anlagen<br />
zur weitergehen<strong>de</strong>n Abwasserreinigung (Stickstoff- und Phosphorelimination).