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Frage 20:<br />

Welche Anfor<strong>de</strong>rungen stellt die EU-Kommunalabwasserrichtlinie hinsichtlich Zeitpunkt und<br />

Umfang <strong>de</strong>r Sicherung <strong>de</strong>r Abwasserbehandlung für einzelne Gemein<strong>de</strong>größen?<br />

zu Frage 20:<br />

Die Anfor<strong>de</strong>rungen an die fristgemäße Errichtung und Ausstattung von Anlagen zur Abwasserbeseitigung<br />

in gemeindlichen Gebieten sind in <strong>de</strong>r <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Kommunalabwasserverordnung<br />

(BbgKAbwV) vom 18.02.1998, die <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r Richtlinie 91/271/EWG<br />

<strong>de</strong>s Rates vom 21. Mai 1991 über die Behandlung von kommunalem Abwasser und <strong>de</strong>m<br />

Schutz <strong>de</strong>r Gewässer vor schädlichen Auswirkungen kommunalen Abwassers dient, vorgegeben.<br />

Hiernach gelten u. a. auch in Abhängigkeit von <strong>de</strong>r Größe <strong>de</strong>s gemeindlichen Gebietes<br />

nachfolgen<strong>de</strong> Anfor<strong>de</strong>rungen an die Abwasserbeseitigung:<br />

In<br />

gemeindlichen<br />

Gebieten<br />

> 10.000 EW<br />

ab 2.000 EW<br />

< 2.000 EW<br />

Anfor<strong>de</strong>rungen an die<br />

Abwasserbeseitigung<br />

Errichtung von Kanalisationen* und<br />

Kläranlagen<br />

Errichtung von Kanalisationen* und<br />

Kläranlagen<br />

Sicherstellung einer geeigneten Abwasserbehandlung<br />

für kommunales Abwasser<br />

Ausstattung <strong>de</strong>r Kläranlage Frist<br />

weitergehen<strong>de</strong> Reinigung<br />

(Stickstoff- und Phosphorelimination)<br />

biologische Abwasserbehandlung<br />

22<br />

31.12.98<br />

31.12.05<br />

31.12.05<br />

*) Dort, wo die Errichtung einer Kanalisation nicht gerechtfertigt ist, weil sie entwe<strong>de</strong>r keinen Nutzen für<br />

die Umwelt mit sich bringen wür<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r mit übermäßigen Kosten verbun<strong>de</strong>n wäre, sind individuelle Systeme<br />

o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>re geeignete Maßnahmen erfor<strong>de</strong>rlich, die das gleiche Umweltschutzniveau gewährleisten<br />

(§ 4 Abs. 2 BbgKAbwV).<br />

Frage 21:<br />

In wie weit sind die Vorgaben <strong>de</strong>r EU-Kommunlabwasserrichtlinie erfüllt bzw. noch nicht erfüllt?<br />

Was sind ggf. die Ursachen für fehlen<strong>de</strong> Umsetzung?<br />

zu Frage 21:<br />

Die Veröffentlichung „Kommunale Abwasserbeseitigung im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> – Lagebericht<br />

2005“ gibt Auskunft über <strong>de</strong>n diesbezüglich zum 31.12.2003 erreichten Stand.<br />

Hiernach sind ca. 80 % <strong>de</strong>r bran<strong>de</strong>nburgischen Bevölkerung über öffentliche Kanalisationen<br />

an öffentliche Kläranlagen angeschlossen. Das von ca. 16 % <strong>de</strong>r Bevölkerung anfallen<strong>de</strong><br />

Abwasser wird in abflusslosen Gruben gesammelt und durch eine wie<strong>de</strong>rkehren<strong>de</strong> Abfuhr<br />

ebenfalls auf öffentlichen Abwasserbehandlungsanlagen ordnungsgemäß entsorgt. Etwa 4<br />

% <strong>de</strong>r Einwohner behan<strong>de</strong>ln das Abwasser in Kleinkläranlagen.<br />

Gemäß Lagebericht 2005 erfüllen fast 98 % <strong>de</strong>r öffentlichen Kläranlagen im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

die in <strong>de</strong>r EU-Kommunalabwasserrichtlinie vorgegebenen Anfor<strong>de</strong>rungen. Hierbei sind<br />

in allen gemeindlichen Gebieten mit mehr als 10.000 Einwohnerwerte (EW) Kanalisationen<br />

und Kläranlagen vorhan<strong>de</strong>n. Bis auf wenige Ausnahmen entsprach die Ausstattung <strong>de</strong>r Kläranlagen<br />

zum 31.12.2003 vollständig <strong>de</strong>n Anfor<strong>de</strong>rungen <strong>de</strong>r EU-Kommunalabwasserrichtlinie,<br />

d.h. sie besitzen neben mechanischen und biologischen Reinigungsstufen auch Anlagen<br />

zur weitergehen<strong>de</strong>n Abwasserreinigung (Stickstoff- und Phosphorelimination).

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