4/4162 - Brandenburg.de
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Bei Anwendung <strong>de</strong>r Richtlinie für die naturnahe Unterhaltung und Entwicklung von Fließgewässern<br />
im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> (Unterhaltungsrichtlinie) sind ökologische Belange sowie Belange<br />
<strong>de</strong>s Hochwasserschutzes bei <strong>de</strong>r Gewässerunterhaltung beachtet. Soweit es um Gewässerausbau<br />
geht, sind ökologische Belange und Belange <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes im<br />
Rahmen <strong>de</strong>r vorgeschriebenen Verfahren mit in die Abwägung einzubeziehen. So ist beispielsweise<br />
gemäß § 31 Abs. 5 Wasserhaushaltsgesetz <strong>de</strong>r Planfeststellungsbeschluss o<strong>de</strong>r<br />
die Genehmigung zu versagen, soweit von <strong>de</strong>m Ausbau eine erhebliche und dauerhafte,<br />
nicht ausgleichbare Erhöhung <strong>de</strong>r Hochwassergefahr o<strong>de</strong>r eine Zerstörung natürlicher Rückhalteflächen<br />
zu erwarten ist.<br />
Frage 29:<br />
Wie wird bei <strong>de</strong>r Ausweisung von Überschwemmungsgebieten die Beteiligung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit<br />
gesichert?<br />
zu Frage 29:<br />
Gemäß § 31b Abs. 2 S. 5 Wasserhaushaltsgesetz ist die Öffentlichkeit bei <strong>de</strong>r Festsetzung<br />
von Überschwemmungsgebieten zu informieren und zu beteiligen. Nähere Regelungen dazu<br />
wer<strong>de</strong>n bei <strong>de</strong>r Novellierung <strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Wassergesetzes getroffen.<br />
Frage 30:<br />
Welche Be<strong>de</strong>utung haben Auenlandschaften bei <strong>de</strong>r Sicherung von Funktionen <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes?<br />
zu Frage 30:<br />
Auenlandschaften sind flussnahe Gebiete, die in das natürliche Abflussgeschehen <strong>de</strong>s<br />
Flusses einbezogen sind und im Hochwasserfall Raum zur Abführung <strong>de</strong>s Hochwassers bieten.<br />
Die Entwicklung <strong>de</strong>r Auenlandschaft darf daher <strong>de</strong>n Belangen <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes<br />
nicht entgegen stehen. Prozessen, die zur Erhöhung <strong>de</strong>s Wasserstan<strong>de</strong>s im Hochwasserfall<br />
führen, muss aus Grün<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes entgegengewirkt wer<strong>de</strong>n.<br />
Frage 31:<br />
Wie bewertet die Lan<strong>de</strong>sregierung die Notwendigkeit eines schadlosen Hochwasserabflusses<br />
im Verhältnis zur Sicherung und zum Erhalt einer naturnahen Gewässerbewirtschaftung<br />
insbeson<strong>de</strong>re in Bezug auf die Behandlung von Bewuchs und Aufhöhungen.<br />
zu Frage 31:<br />
Die Lan<strong>de</strong>sregierung ist <strong>de</strong>r Ansicht, dass die Sicherstellung eines schadlosen Hochwasserabflusses<br />
Priorität hat (vgl. Frage 30). Da wo sinnvoll und möglich, ist die Entwicklung von<br />
Auenlandschaften eine wichtige Maßnahme zur Wasserrückhaltung im Flusseinzugsgebiet<br />
und dient <strong>de</strong>r Erhöhung <strong>de</strong>r allgemeinen Versickerungs- und Speichermöglichkeit <strong>de</strong>s Bo<strong>de</strong>ns<br />
(Lan<strong>de</strong>sentwicklungsplan für <strong>de</strong>n Gesamtraum – LEPGR).<br />
Frage 32:<br />
Welchen Stand hat die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten und überschwemmungsgefähr<strong>de</strong>ten<br />
Gebieten im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> erreicht?<br />
zu Frage 32:<br />
In <strong>de</strong>r Vergangenheit wur<strong>de</strong>n weitgehend Hochwassergebiete festgesetzt, die <strong>de</strong>n Status<br />
von Überschwemmungsgebieten haben. Die Lan<strong>de</strong>sregierung sieht aufgrund <strong>de</strong>r neuen Anfor<strong>de</strong>rungen<br />
an Überschwemmungsgebiete nach <strong>de</strong>m Hochwasserartikelgesetz Bedarf für<br />
eine rechtliche Neufestsetzung bzw. Überprüfung und Anpassung. Kraft Gesetzes sollen<br />
<strong>de</strong>shalb mit <strong>de</strong>r Novelle <strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Wassergesetzes (BbgWG) Gebiete zwischen<br />
Gewässern und Deichen bzw. Hochufern als Überschwemmungsgebiete festgesetzt<br />
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