4/4162 - Brandenburg.de
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- Befreiungen wer<strong>de</strong>n nur für <strong>de</strong>n Anschlusszwang an die <strong>de</strong>zentrale Abwasserentsorgung<br />
ausgesprochen, wenn innerhalb von 15 Jahren die Errichtung einer zentralen<br />
Abwasserentsorgung nicht vorgesehen ist und die Abwasserbeseitigungspflicht auf<br />
<strong>de</strong>n Grundstückseigentümer übertragen wur<strong>de</strong>,<br />
- überwiegen<strong>de</strong>s öffentliches Interesse.<br />
Frage 68:<br />
Wie viele Bürgerinnen und Bürger verweigern die Herstellung eines Anschlusses ihrer<br />
Grundstücke an die Trinkwasser- und wie viele an die Abwasserleitung trotz gelten<strong>de</strong>m und<br />
anzuwen<strong>de</strong>n<strong>de</strong>m Anschluss- und Benutzungszwang?<br />
zu Frage 68:<br />
Soweit Daten ermittelt wer<strong>de</strong>n konnten, zeigt sich folgen<strong>de</strong>s Bild:<br />
Landkreise Trinkwasserversorgung Abwasserentsorgung<br />
BAR Für das Gebiet <strong>de</strong>s Landkreises Barnim ist <strong>de</strong>r unteren Kommunalaufsichtsbehör<strong>de</strong><br />
nicht bekannt, dass Grundstückseigentümer die Herstellung von Hausanschlüssen<br />
verweigert haben.<br />
LDS Die Anträge auf Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang sowohl für die leitungsgebun<strong>de</strong>ne<br />
Trinkwasserver- als auch für die leitungsgebun<strong>de</strong>ne Abwasserentsorgung<br />
sind beim jeweiligen Aufgabenträger zu stellen. Dieser entschei<strong>de</strong>t<br />
darüber nach seinen satzungsrechtlichen Regelungen. Dem Landkreis Dahme-<br />
Spreewald sind <strong>de</strong>shalb keine Fallzahlen dieser Anträge und auch keine Grün<strong>de</strong> für<br />
eventuelle Ablehnungen dieser Anträge bekannt.<br />
Ebenso ist <strong>de</strong>m Landkreis Dahme-Spreewald nicht bekannt, wie viele Einwohner <strong>de</strong>n<br />
Anschluss an die leitungsgebun<strong>de</strong>ne Trinkwasserver- als auch für die leitungsgebun<strong>de</strong>ne<br />
Abwasserentsorgung verweigern. Im Schriftwechsel mit <strong>de</strong>n Aufgabenträgern<br />
sind nur selten Einzelfälle thematisiert; <strong>de</strong>shalb kann geschlussfolgert wer<strong>de</strong>n, dass<br />
die übergroße Zahl <strong>de</strong>r anschlusspflichtigen Einwohner <strong>de</strong>n Anschlussauffor<strong>de</strong>rungen<br />
<strong>de</strong>r Aufgabenträger nachkommt.<br />
Im Landkreis Dahme-Spreewald wur<strong>de</strong>n bis Stand Oktober 2006 ca. 1840 Kleinkläranlagen<br />
wasserrechtlich erlaubt. Diese wasserrechtliche Erlaubnis korrespondiert regelmäßig<br />
mit einer Befreiung vom Anschluss- und Benutzungszwang für die leitungsgebun<strong>de</strong>ne<br />
Abwasserentsorgung durch <strong>de</strong>n jeweiligen Aufgabenträger. Es kann also<br />
etwa von dieser Anzahl vom Anschluss- und Benutzungszwang befreiter Grundstücke<br />
(nicht Einwohner) ausgegangen wer<strong>de</strong>n.<br />
EE Nicht bekannt 20<br />
HVL 202 57<br />
MOL 83 45 davon im SW = 21 Anträge<br />
OHV 11 33<br />
OSL Es gibt bis zum heutigen Tage keine Verweigerung von Bürgerinnen und Bürgern<br />
zum Anschluss- und Benutzungszwang.<br />
LOS Fehlmeldung, da keine Daten vorhan<strong>de</strong>n<br />
OPR 14<br />
PM Fehlmeldung<br />
PR 4 Grundstücke 7 Grundstücke<br />
SPN Fehlmeldung<br />
TF keine Erkenntnisse<br />
UM 2 (Zahlenmaterial beruht ledig- 2 (Zahlenmaterial beruht lediglich auf 2 Zweckver-<br />
TAZV Cottbus-Südost<br />
lich auf 2 Zweckverbän<strong>de</strong>n)<br />
kein Anschluss- und Benutzungszwang <br />
bän<strong>de</strong>n)<br />
Keine<br />
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