4/4162 - Brandenburg.de
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Frage 62:<br />
Für wie viele Bürgerinnen und Bürger besteht im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> Anschluss- und Benutzungszwang<br />
ihrer Grundstücke beim Anschluss an die Wasserleitung und für wie viele an<br />
die Kanalisation?<br />
zu Frage 62:<br />
Nach § 15 Abs. 1 <strong>de</strong>r Gemein<strong>de</strong>ordnung (GO) können die Aufgabenträger einen Anschluss-<br />
und Benutzungszwang per Satzung vorgeben. Ob und in welchem Umfang die Aufgabenträger<br />
von diesem Recht Gebrauch machen, ist <strong>de</strong>r Lan<strong>de</strong>sregierung aufgrund fehlen<strong>de</strong>r Mel<strong>de</strong>pflicht<br />
vollumfänglich nicht bekannt.<br />
Soweit Daten ermittelt wer<strong>de</strong>n konnten, zeigt sich folgen<strong>de</strong>s Bild:<br />
Landkreis Anschluss- und Benutzungszwang Anschluss- und Benutzungszwang<br />
Trinkwasserversorgung in EW<br />
Abwasserentsorgung in EW<br />
BAR Nach <strong>de</strong>m Kenntnisstand <strong>de</strong>r Kommunal- Im Gebiet <strong>de</strong>s Landkreises Barnim beaufsichtsbehör<strong>de</strong><br />
haben im Gebiet <strong>de</strong>s steht bei <strong>de</strong>r Abwasserbeseitigung voll-<br />
Landkreises Barnim alle Aufgabenträger ständiger Anschluss- und Benutzungs-<br />
für ihren örtlichen Zuständigkeitsbereich zwang. Hier haben die Aufgabenträger<br />
durch ihre Wasserversorgungssatzungen über Abwasserbeseitigungssatzungen<br />
<strong>de</strong>n Anschluss- und Benutzungszwang <strong>de</strong>n Anschluss- und Benutzungszwang<br />
vorgeschrieben, <strong>de</strong>r damit für das ge- bei <strong>de</strong>r mobilen Fäkalienabfuhr durchgesamte<br />
Gebiet <strong>de</strong>s Landkreises Barnim besteht.setzt.<br />
LDS Im Grun<strong>de</strong> besteht für alle Einwohner <strong>de</strong>r Anschluss- und Benutzungszwang für Anlagen<br />
<strong>de</strong>r Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung, vgl. § 15 Gemein<strong>de</strong>ordnung. Im<br />
Landkreis Dahme-Spreewald sind bisher 92 % aller Einwohner an die leitungsgebun<strong>de</strong>ne<br />
Trinkwasserver- und 80 % aller Einwohner an die leitungsgebun<strong>de</strong>ne Abwasserentsorgung<br />
angeschlossen (Stand: 31.12.2005).<br />
EE ca. 122.000 (99 %)<br />
ca. 80.000 (65 %)<br />
LK geht davon aus, dass nahezu alle bebauten/bewohnten<br />
Grundstücke, an <strong>de</strong>nen<br />
eine Trinkwasserleitung anliegt, auch<br />
angeschlossen sind.<br />
HVL<br />
Sämtliche Aufgabenträger sehen in ihren<br />
Schmutz- und Trinkwassersatzungen die<br />
Verpflichtung zum Anschluss an die öffentliche<br />
Trinkwasserver- sowie die öffentlichen<br />
Abwasserentsorgungsanlagen vor.<br />
160.304 134.033<br />
Wie viele bebaute/bewohnte Grundstücke<br />
nicht an anliegen<strong>de</strong> Abwasserleitungen<br />
angeschlossen sind, ist nicht bekannt.<br />
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