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II.II Umsetzung <strong>de</strong>r EU-Wasserrahmenrichtlinie, Hochwasserschutz<br />

27. Welcher Stand <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r EU-Wasserrahmenrichtlinie ist im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong><br />

erreicht? Was sind ggf. die Ursachen für fehlen<strong>de</strong> Umsetzung? Mit welchen finanziellen<br />

Belastungen rechnet die Lan<strong>de</strong>sregierung dabei in <strong>de</strong>n nächsten Jahren?<br />

28. Wie kann die ökologische Gewässerentwicklung in <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> in Übereinstimmung<br />

mit <strong>de</strong>n Grundsätzen <strong>de</strong>s Hochwasserschutzes nach § 31b Wasserhaushaltsgesetz<br />

umgesetzt wer<strong>de</strong>n?<br />

29. Wie wird bei <strong>de</strong>r Ausweisung von Überschwemmungsgebieten die Beteiligung <strong>de</strong>r Öffentlichkeit<br />

gesichert?<br />

30. Welche Be<strong>de</strong>utung haben Auenlandschaften bei <strong>de</strong>r Sicherung von Funktionen <strong>de</strong>s<br />

Hochwasserschutzes?<br />

31. Wie bewertet die Lan<strong>de</strong>sregierung die Notwendigkeit eines schadlosen Hochwasserabflusses<br />

im Verhältnis zur Sicherung und zum Erhalt einer naturnahen Gewässerbewirtschaftung<br />

insbeson<strong>de</strong>re in Bezug auf die Behandlung von Bewuchs und Aufhöhungen?<br />

32. Welchen Stand hat die Ausweisung von Überschwemmungsgebieten und überschwemmungsgefähr<strong>de</strong>ten<br />

Gebieten im Land <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong> erreicht?<br />

II.III <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>isches Wassergesetz (BbgWG)<br />

33. Welche Auswirkungen hat die Fö<strong>de</strong>ralismusreform auf die Novellierung <strong>de</strong>s BbgWG -<br />

insbeson<strong>de</strong>re hinsichtlich <strong>de</strong>r Beachtung <strong>de</strong>s Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)?<br />

34. Inwieweit ist eine Umsetzung <strong>de</strong>r Europäischen Richtlinien auf Lan<strong>de</strong>sebene abweichend<br />

von bun<strong>de</strong>sgesetzlichen Regelungen zulässig?<br />

35. Nach welchen ökologischen Zielstellungen (z.B. Lebensraum für Tiere und Pflanzen)<br />

soll sich die Wasserwirtschaft u.a. durch das BbgWG ausrichten?<br />

36. Nach welchen einheitlichen Kriterien lässt sich die wasserwirtschaftliche Be<strong>de</strong>utung<br />

von Gewässern für <strong>de</strong>n Wasserhaushalt, Natur- und Gewässerschutz sowie die Gewässernutzung<br />

so darstellen, dass eine Einteilung in Gewässer I. und II. Ordnung<br />

fachlich nachvollziehbar ist?<br />

37. Beabsichtigt die Lan<strong>de</strong>sregierung an <strong>de</strong>r bisherigen Einteilung Verän<strong>de</strong>rungen vorzunehmen,<br />

nach welchen Kriterien und wie wird dies begrün<strong>de</strong>t? Welche Gewässer<br />

sind davon betroffen?<br />

38. Wie bewertet die Lan<strong>de</strong>sregierung die For<strong>de</strong>rung nach sparsamem Umgang mit<br />

Wasser und wie wür<strong>de</strong> eine solche Zielstellung ggf. gesetzlich geregelt wer<strong>de</strong>n können?<br />

Bestehen nationale o<strong>de</strong>r internationale Vorgaben, die zu einem sparsamen Umgang<br />

mit <strong>de</strong>r Ressource Wasser verpflichten, wenn ja welche?<br />

39. Inwieweit befin<strong>de</strong>n sich die Festlegungen <strong>de</strong>s WHG über Benutzungstatbestän<strong>de</strong> im<br />

Sinne <strong>de</strong>s WHG nicht mit <strong>de</strong>m sachlichen Geltungsbereich <strong>de</strong>s BbgWG in Übereinstimmung?<br />

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