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Frage 34:<br />

Inwieweit ist eine Umsetzung <strong>de</strong>r Europäischen Richtlinien auf Lan<strong>de</strong>sebene abweichend<br />

von bun<strong>de</strong>sgesetzlichen Regelungen zulässig?<br />

zu Frage 34:<br />

Soweit <strong>de</strong>r Bund europäische Richtlinien umsetzt und die Län<strong>de</strong>r <strong>de</strong>r Auffassung sind, die<br />

Umsetzung <strong>de</strong>s EU-Rechtes konform auf einem an<strong>de</strong>ren Weg o<strong>de</strong>r mit an<strong>de</strong>ren Regelungen<br />

zu erreichen, können die Län<strong>de</strong>r vom Bun<strong>de</strong>srecht erst nach Erlass neuer bun<strong>de</strong>srechtlicher<br />

Regelungen, spätestens jedoch ab <strong>de</strong>m 1. Januar 2010, abweichen<strong>de</strong> Regelungen treffen;<br />

diese Abweichungsmöglichkeit bezieht sich allerdings nicht auf stoff- und anlagenbezogene<br />

Regelungen. Durch das bis zu einer bun<strong>de</strong>sgesetzlichen Neuregelung o<strong>de</strong>r Än<strong>de</strong>rung weitergelten<strong>de</strong><br />

Bun<strong>de</strong>srecht (Wasserhaushaltsgesetz und darauf beruhen<strong>de</strong> Verordnungen)<br />

wird jedoch weiterhin <strong>de</strong>r Rahmen für das Lan<strong>de</strong>srecht vorgegeben; solange kann und darf<br />

Lan<strong>de</strong>srecht nicht vom gelten<strong>de</strong>n Bun<strong>de</strong>srecht abweichen (s. dazu auch zu Frage 33).<br />

Frage 35:<br />

Nach welchen ökologischen Zielstellungen (z.B. Lebensraum für Tiere und Pflanzen) soll<br />

sich die Wasserwirtschaft u.a. durch das BbgWG ausrichten?<br />

zu Frage 35:<br />

Die Grundsätze für die Bewirtschaftung für die Gewässer ergeben sich aus § 1a Wasserhaushaltsgesetz<br />

(WHG), <strong>de</strong>r auch in § 1 <strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Wassergesetzes (BbgWG)<br />

aufgegriffen wird. Seit <strong>de</strong>r Umsetzung <strong>de</strong>r europäischen Wasserrahmenrichtlinie auf<br />

Bun<strong>de</strong>s- und Lan<strong>de</strong>sebene ergeben sich die Bewirtschaftungsziele in ökologischer und chemischer<br />

(Oberflächengewässer) bzw. mengenmäßiger und chemischer (Grundwasser) Hinsicht<br />

unmittelbar aus §§ 25a ff. bzw. § 33a WHG. Die Fristen zur Umsetzung <strong>de</strong>r von <strong>de</strong>r<br />

Wasserrahmenrichtlinie vorgesehenen Erreichung eines guten Zustan<strong>de</strong>s bzw. guten Potenzials<br />

von Oberflächengewässern und Grundwasser ergeben sich aus § 24 BbgWG. Diese<br />

Regelungen setzen die Vorgaben <strong>de</strong>r Europäischen Wasserrahmenrichtlinie 1:1 um.<br />

Frage 36:<br />

Nach welchen einheitlichen Kriterien lässt sich die wasserwirtschaftliche Be<strong>de</strong>utung von Gewässern<br />

für <strong>de</strong>n Wasserhaushalt, Natur- und Gewässerschutz sowie die Gewässernutzung<br />

so darstellen, dass eine Einteilung in Gewässer I. und II. Ordnung fachlich nachvollziehbar<br />

ist?<br />

zu Frage 36:<br />

Gemäß § 3 <strong>de</strong>s <strong>Bran<strong>de</strong>nburg</strong>ischen Wassergesetzes erfolgt die Einteilung oberirdischer Gewässer<br />

in Gewässer I. und II. Ordnung nach ihrer wasserwirtschaftlichen Be<strong>de</strong>utung für <strong>de</strong>n<br />

gesamten Wasserhaushalt, für Natur- und Gewässerschutz sowie für die Gewässernutzung.<br />

Eine Untersetzung dieser Kriterien ist nicht erfolgt, um <strong>de</strong>n konkreten Umstän<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Einzelfalles<br />

bei <strong>de</strong>r Einteilung ohne Bindung an starre Kriterien Rechnung tragen zu können.<br />

Frage 37:<br />

Beabsichtigt die Lan<strong>de</strong>sregierung an <strong>de</strong>r bisherigen Einteilung Verän<strong>de</strong>rungen vorzunehmen,<br />

nach welchen Kriterien und wie wird dies begrün<strong>de</strong>t? Welche Gewässer sind davon<br />

betroffen?<br />

zu Frage 37:<br />

Grundlegen<strong>de</strong> Verän<strong>de</strong>rungen bei <strong>de</strong>r Einteilung sind <strong>de</strong>rzeit nicht geplant.<br />

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