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Bericht 2009 – 2011 PDF / 4,60 MB - Beste verfügbare Techniken ...

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Anmerkungen<br />

A ZAHL DER ANLAGEN<br />

1<br />

2<br />

Anzahl der IVU-Anlagen: Gesamtzahl der Anlagen (bestehende und neue), die im Mitgliedstaat am Ende des <strong>Bericht</strong>szeitraums in Betrieb sind, unabhängig vom Status ihrer Genehmigung.<br />

Anzahl der Installationen die von einer vollständig konformen IVU-Genehmigung abgedeckt sind: Gesamtzahl der IVU-Anlagen, die durch eine oder mehrere Genehmigungen entsprechend<br />

der IVU-Richtlinie (einschließlich Vor-IPPC-Genehmigungen, die neu überprüft/aktualisiert worden sind) abgedeckt sind(unabhängig davon, wann die Genehmigung (en) ausgestellt<br />

,überarbeitet, aktualisiert oder geändert / erneuert worden ist(sind)).<br />

Zur Bestimmung der Anzahl der zu meldenden Anlagen sollte in dem Mitgliedstaat der Status der Genehmigung (en), die jede Installation am Ende des <strong>Bericht</strong>szeitraums abdeckt, geprüft<br />

werden . Bitte beachten Sie, dass sich die Zahlen auf Anlagen, und nicht auf Genehmigungen beziehen (Eine Anlage kann durch mehrere Genehmigungen abgedeckt sein, und<br />

umgekehrt).<br />

Konsistenzregel: 1 minus 2 ist gleich der Anzahl der Installationen, die aus irgendeinem Grund nicht von einer vollständig konformen IVU-Genehmigung abgedeckt sind (Verfahren nicht<br />

abgeschlossen, keine vollständige Abdeckung aller Tätigkeiten etc.). Falls die Zahl verschieden von Null ist, deutet dies auf einen möglichen Verstoß gegen die IVU-Bestimmungen hin.<br />

B Substanzielle Änderungen<br />

3<br />

Anzahl der durchgeführten substanziellen Änderungen im <strong>Bericht</strong>szeitraum ohne eine Erlaubnis nach § 12 (2):Anzahl der durchgeführten substanziellen Änderungen von denen die<br />

zuständigen Behörden wussten, dass diese von den Betreibern ohne Genehmigung gemäß Artikel 12 (2) durchgeführt worden sind.<br />

C Genehmigungsüberprüfungen und Aktualisierungen<br />

4 Anzahl der IVU-Anlagen, für die die IVU-Genehmigung im <strong>Bericht</strong>szeitraum entsprechend Artikel 13 überprüft wurde: Gesamtzahl der Anlagen, die durch eine oder mehrere entsprechend<br />

Artikel 13 überprüften Genehmigungen abgedeckt sind.<br />

5<br />

Anzahl der IVU-Anlagen, für die die IVU-Genehmigung im <strong>Bericht</strong>szeitraum entsprechend Artikel 13 aktualisiert wurde: Gesamtzahl der Anlagen, die durch eine oder mehrere entsprechend<br />

Artikel 13 aktualisierten Genehmigungen abgedeckt sind.<br />

<strong>Bericht</strong> der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 17 Absatz 1 und 3 der IVU-Richtlinie zum 30.09.2012 - Anhang I

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