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Bericht 2009 – 2011 PDF / 4,60 MB - Beste verfügbare Techniken ...

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11100010611 - 1810<br />

12461620535 - 0001<br />

<strong>2011</strong>4370531 - 0002<br />

<strong>2011</strong>5280531 - 0001<br />

27200010635 - 4000<br />

32400010634 - 1804<br />

37100010633 - 0003<br />

45400010634 - 1202<br />

50820010436 - 0001<br />

Anlagen zur chemischen Behandlung, insbesondere<br />

zur chemischen Emulsionsspaltung, Fällung, Flockung,<br />

Neutralisation oder Oxidation, von a) gefährlichen<br />

Abfällen, auf die die Vorschriften des<br />

Kreislaufwirtschaftsgesetzes Anwendung finden<br />

Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen<br />

Abfällen, auf die die Vorschriften des<br />

Kreislaufwirtschaftsgesetzes Anwendung finden, mit<br />

einer Aufnahmekapazität von 10 Tonnen oder mehr je<br />

Tag oder einer Gesamtlagerkapazität von 150 Tonnen<br />

oder mehr, a<br />

b) Anlagen zur sonstigen Behandlung von aa)<br />

gefährlichen Abfällen, auf die die Vorschriften des<br />

Kreislaufwirtschaftsgesetzes Anwendung finden, mit<br />

einer Durchsatzleistung von 1 Tonne oder mehr je Tag<br />

ausgenommen Anlagen, die durch Nummer 8.1 bis<br />

8.10 erfa<br />

Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen<br />

Abfällen, auf die die Vorschriften des<br />

Kreislaufwirtschaftsgesetzes Anwendung finden, mit<br />

einer Aufnahmekapazität von 10 Tonnen oder mehr je<br />

Tag oder einer Gesamtlagerkapazität von 150 Tonnen<br />

oder mehr, a<br />

Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen<br />

Abfällen, auf die die Vorschriften des<br />

Kreislaufwirtschaftsgesetzes Anwendung finden, mit<br />

einer Aufnahmekapazität von 10 Tonnen oder mehr je<br />

Tag oder einer Gesamtlagerkapazität von 150 Tonnen<br />

oder mehr, a<br />

Deponien mit einer Aufnahmekapazität von über 10 t<br />

pro Tag oder einer Gesamtkapazität von über 25 000 t,<br />

mit Ausnahme der Deponien für Inertabfälle<br />

Deponien mit einer Aufnahmekapazität von über 10 t<br />

pro Tag oder einer Gesamtkapazität von über 25 000 t,<br />

mit Ausnahme der Deponien für Inertabfälle<br />

Deponien mit einer Aufnahmekapazität von über 10 t<br />

pro Tag oder einer Gesamtkapazität von über 25 000 t,<br />

mit Ausnahme der Deponien für Inertabfälle<br />

Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen<br />

Abfällen, auf die die Vorschriften des<br />

Kreislaufwirtschaftsgesetzes Anwendung finden, mit<br />

einer Aufnahmekapazität von 10 Tonnen oder mehr je<br />

Tag oder einer Gesamtlagerkapazität von 150 Tonnen<br />

oder mehr, a<br />

<strong>Bericht</strong> der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 17 Absatz 1 und 3 der IVU-Richtlinie zum 30.09.2012 - Anhang II<br />

Kassel, Stadt 5.1<br />

Alsfeld 5.1<br />

Gießen, Universitätsstadt 5.1<br />

Hungen 5.1<br />

Waldeck 5.1<br />

Borken (Hessen) 5.1<br />

Hofgeismar 5.1<br />

Borken (Hessen) 5.1<br />

Flörsheim am Main 5.1

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