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Bericht 2009 – 2011 PDF / 4,60 MB - Beste verfügbare Techniken ...

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Anmerkungen, falls vorhanden.<br />

Das Instrument der integrierten Anlagenzulassung wird als wirksam eingeschätzt, weil es erstens<br />

bestimmte umweltrelevante Tätigkeiten unter einen Genehmigungsvorbehalt stellt, durch den die<br />

Einhaltung des Vorsorgeprinzips bei der Festlegung emissionsbegrenzender Maßnahmen<br />

vorgeschrieben wird. Zweitens verlangt die Richtlinie erstmals explizit für alle EU-Mitgliedstaaten die<br />

medienübergreifende Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter genehmigungsbedürftiger<br />

Tätigkeiten. Diesem Konzept der medienübergreifenden Überprüfung von Umweltauswirkungen liegt<br />

ein ganzheitliches und deswegen nachhaltiges Verständnis von Umweltschutz zugrunde, das als<br />

unabdinglich erachtet wird. Als dritte Komponente schreibt die Richtlinie die regelmäßige<br />

Überwachung und Aktualisierung der Genehmigungen vor. Die ersten drei <strong>Bericht</strong>e nach Artikel 17<br />

Absatz 1 der IVU-Richtlinie haben verdeutlicht, dass gerade hier die Notwendigkeit einer<br />

Harmonisierung auf europäischer Ebene besteht. Viertens stärkt die Richtlinie die Bürgerrechte<br />

durch Vorgaben zum Informationszugang und zur Öffentlichkeitsbeteiligung. Alle vier Teilaspekte der<br />

Richtlinie fördern einen guten und umfassenderen Vollzug des anlagenbezogenen Umweltrechts.<br />

Inhaltlich umfassen die Vorgaben zur integrierten Anlagenzulassung sowohl verfahrensrechtliche<br />

(beispielsweise vollständige Koordinierung der Genehmigungsverfahren und der<br />

Genehmigungsauflagen) als auch materiellrechtliche Bestimmungen. Die Vorgaben zu und die<br />

Vereinheitlichung von Verfahrensvorschriften auf europäischer Ebene werden begrüßt, weil das<br />

Verfahren als Gerüst des Umweltrechts eine wichtige Rolle spielt.<br />

Allerdings sind daneben die materiellen Vorgaben, wie insbesondere Emissionsgrenzwerte oder<br />

äquivalente emissionsbegrenzende Anforderungen, von besonders großer Relevanz.<br />

Ein Vergleich zwischen der Wirksamkeit von Richtlinien mit eher verfahrenstechnischem Inhalt und<br />

Richtlinien mit materiellen Anforderungen ist schwer durchzuführen. Der herausragende Fortschritt<br />

der IVU-Richtlinie ist gerade in ihrer Verbindung von materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen<br />

Bestimmungen mit dem langfristigen Ziel einer nachhaltigen Produktion zu sehen. Um den<br />

materiellen Gehalt der Richtlinie zu stärken, sollten die in den jeweiligen BVT-Merkblättern<br />

beschriebenen Möglichkeiten der Emissionsbegrenzungen durch den Einsatz der besten <strong>verfügbare</strong>n<br />

<strong>Techniken</strong> anspruchsvoll und fortschrittlich ausfallen und in den Mitgliedstaaten konsequent<br />

umgesetzt werden.<br />

Dadurch, dass die IVU-Richtlinie in Deutschland nicht einfach als neues Gesetz neben bestehende<br />

Gesetze trat, sondern in die bestehenden Fachgesetze integriert wurde, wird die Kohärenz zwischen<br />

den bestehenden nationalen und europäischen Umweltinstrumenten gewährleistet.<br />

14.1.1 Wie werden auf der Grundlage etwaiger einschlägiger Studien und Analysen der Nutzen<br />

und die Kosten der Richtlinie 2008/1/EG für die Umwelt (einschließlich der Kosten für<br />

Verwaltung und Einhaltung) eingeschätzt?<br />

Bitte geben Sie die entsprechenden Studien und Analysen an.<br />

Einschlägige Studien sind für Deutschland nicht bekannt.<br />

Da das seit Jahrzehnten in Deutschland praktizierte Genehmigungsrecht in seinen Grundzügen dem<br />

Konzept der IVU-Richtlinie entspricht und sich als effizient erwiesen hat, einen hohen Schutz für die<br />

Umwelt insgesamt gewährleistet und den Betreibern Rechts- und Planungssicherheit bietet, wird<br />

auch das Konzept der IVU-Richtlinie gleichermaßen positiv bewertet.<br />

<strong>Bericht</strong> der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 17 Absatz 1 und 3 der IVU-Richtlinie zum<br />

30.09.2012

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