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Bericht 2009 – 2011 PDF / 4,60 MB - Beste verfügbare Techniken ...

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00004940433 - 1225<br />

00006330433 - 1229<br />

00008240432 - 1312<br />

00008320432 - 1321<br />

00008470431 - 0001<br />

00009140433 - 0001<br />

00017230636 - 0001<br />

Anlagen zur Behandlung von gefährlichen Abfällen, auf<br />

die die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes<br />

Anwendung finden, aa) durch Vermengung oder<br />

Vermischung sowie durch Konditionierung, mit einer<br />

Durchsatzleistung von 10 Tonnen Einsatzstoffen oder<br />

b) Anlagen zur sonstigen Behandlung von aa)<br />

gefährlichen Abfällen, auf die die Vorschriften des<br />

Kreislaufwirtschaftsgesetzes Anwendung finden, mit<br />

einer Durchsatzleistung von 1 Tonne oder mehr je Tag<br />

ausgenommen Anlagen, die durch Nummer 8.1 bis<br />

8.10 erfa<br />

Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen<br />

Abfällen, auf die die Vorschriften des<br />

Kreislaufwirtschaftsgesetzes Anwendung finden, mit<br />

einer Aufnahmekapazität von 10 Tonnen oder mehr je<br />

Tag oder einer Gesamtlagerkapazität von 150 Tonnen<br />

oder mehr, a<br />

Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen<br />

Abfällen, auf die die Vorschriften des<br />

Kreislaufwirtschaftsgesetzes Anwendung finden, mit<br />

einer Aufnahmekapazität von 10 Tonnen oder mehr je<br />

Tag oder einer Gesamtlagerkapazität von 150 Tonnen<br />

oder mehr, a<br />

b) Anlagen zur sonstigen Behandlung von aa)<br />

gefährlichen Abfällen, auf die die Vorschriften des<br />

Kreislaufwirtschaftsgesetzes Anwendung finden, mit<br />

einer Durchsatzleistung von 1 Tonne oder mehr je Tag<br />

ausgenommen Anlagen, die durch Nummer 8.1 bis<br />

8.10 erfa<br />

Anlagen zur Behandlung von gefährlichen Abfällen, auf<br />

die die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes<br />

Anwendung finden, aa) durch Vermengung oder<br />

Vermischung sowie durch Konditionierung, mit einer<br />

Durchsatzleistung von 10 Tonnen Einsatzstoffen oder<br />

Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen<br />

Abfällen, auf die die Vorschriften des<br />

Kreislaufwirtschaftsgesetzes Anwendung finden, mit<br />

einer Aufnahmekapazität von 10 Tonnen oder mehr je<br />

Tag oder einer Gesamtlagerkapazität von 150 Tonnen<br />

oder mehr, a<br />

<strong>Bericht</strong> der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 17 Absatz 1 und 3 der IVU-Richtlinie zum 30.09.2012 - Anhang II<br />

Gernsheim 5.1<br />

Ginsheim-Gustavsburg 5.1<br />

Mühltal 5.1<br />

Weiterstadt 5.1<br />

Lampertheim 5.1<br />

Bischofsheim 5.1<br />

Eschwege 5.1

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