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Bericht 2009 – 2011 PDF / 4,60 MB - Beste verfügbare Techniken ...

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Deponien mit einer Aufnahmekapazität von über 10 t<br />

pro Tag oder einer Gesamtkapazität von über 25 000 t,<br />

mit Ausnahme der Deponien für Inertabfälle<br />

Anlagen zur physikalisch-chemischen Behandlung,<br />

insbesondere zum Destillieren, Kalzinieren, Trocknen<br />

oder Verdampfen, von a) gefährlichen Abfällen, auf die<br />

die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes<br />

Anwendung finden, mit einer Durchsatzleistung von<br />

Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen<br />

Abfällen, auf die die Vorschriften des<br />

Kreislaufwirtschaftsgesetzes Anwendung finden, mit<br />

einer Aufnahmekapazität von 10 Tonnen oder mehr je<br />

Tag oder einer Gesamtlagerkapazität von 150 Tonnen<br />

oder mehr, a<br />

Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen<br />

Abfällen, auf die die Vorschriften des<br />

Kreislaufwirtschaftsgesetzes Anwendung finden, mit<br />

einer Aufnahmekapazität von 10 Tonnen oder mehr je<br />

Tag oder einer Gesamtlagerkapazität von 150 Tonnen<br />

oder mehr, a<br />

Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen<br />

Abfällen, auf die die Vorschriften des<br />

Kreislaufwirtschaftsgesetzes Anwendung finden, mit<br />

einer Aufnahmekapazität von 10 Tonnen oder mehr je<br />

Tag oder einer Gesamtlagerkapazität von 150 Tonnen<br />

oder mehr, a<br />

Deponien mit einer Aufnahmekapazität von über 10 t<br />

pro Tag oder einer Gesamtkapazität von über 25 000 t,<br />

mit Ausnahme der Deponien für Inertabfälle<br />

Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen<br />

Abfällen, auf die die Vorschriften des<br />

Kreislaufwirtschaftsgesetzes Anwendung finden, mit<br />

einer Aufnahmekapazität von 10 Tonnen oder mehr je<br />

Tag oder einer Gesamtlagerkapazität von 150 Tonnen<br />

oder mehr, a<br />

Deponien mit einer Aufnahmekapazität von über 10 t<br />

pro Tag oder einer Gesamtkapazität von über 25 000 t,<br />

mit Ausnahme der Deponien für Inertabfälle<br />

c) Verbrennungsmotoranlagen für den Einsatz von Altöl<br />

oder Deponiegas mit einer Feuerungswärmeleistung<br />

bis weniger als 50 Megawatt<br />

<strong>Bericht</strong> der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 17 Absatz 1 und 3 der IVU-Richtlinie zum 30.09.2012 - Anhang II<br />

Flörsheim am Main 5.1<br />

Flörsheim am Main 5.1<br />

Flörsheim am Main 5.1<br />

Wiesbaden, Stadt 5.1<br />

Kelkheim (Taunus) 5.1<br />

Dillenburg 5.1<br />

Großenlüder 5.1<br />

Braunfels 5.1<br />

Reiskirchen 5.2

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