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Bericht 2009 – 2011 PDF / 4,60 MB - Beste verfügbare Techniken ...

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00463010412 - 1039<br />

00001590433 - 0036<br />

000018<strong>60</strong>531 - 0001<br />

00002640411 - 0<strong>60</strong>6<br />

00002640411 - 0883<br />

00002650433 - 0976<br />

00002650433 - 1006<br />

00004020412 - 0708<br />

Anlagen zur Herstellung von Grundarzneimitteln<br />

(Wirkstoffen für Arzneimittel) unter Verwendung eines<br />

biologischen Verfahrens im industriellen Umfang<br />

a) Anlagen zur Beseitigung oder Verwertung fester,<br />

flüssiger oder in Behältern gefasster gasförmiger,<br />

gefährlicher Abfälle oder Deponiegas mit brennbaren<br />

Bestandteilen durch thermische Verfahren,<br />

insbesondere Entgasung, Plasmaverfahren, Pyrolyse,<br />

Vergasun<br />

b) Anlagen zur sonstigen Behandlung von aa)<br />

gefährlichen Abfällen, auf die die Vorschriften des<br />

Kreislaufwirtschaftsgesetzes Anwendung finden, mit<br />

einer Durchsatzleistung von 1 Tonne oder mehr je Tag<br />

ausgenommen Anlagen, die durch Nummer 8.1 bis<br />

8.10 erfa<br />

Anlagen zur physikalisch-chemischen Behandlung,<br />

insbesondere zum Destillieren, Kalzinieren, Trocknen<br />

oder Verdampfen, von a) gefährlichen Abfällen, auf die<br />

die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes<br />

Anwendung finden, mit einer Durchsatzleistung von<br />

Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen<br />

Abfällen, auf die die Vorschriften des<br />

Kreislaufwirtschaftsgesetzes Anwendung finden, mit<br />

einer Aufnahmekapazität von 10 Tonnen oder mehr je<br />

Tag oder einer Gesamtlagerkapazität von 150 Tonnen<br />

oder mehr, a<br />

Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen<br />

Abfällen, auf die die Vorschriften des<br />

Kreislaufwirtschaftsgesetzes Anwendung finden, mit<br />

einer Aufnahmekapazität von 10 Tonnen oder mehr je<br />

Tag oder einer Gesamtlagerkapazität von 150 Tonnen<br />

oder mehr, a<br />

Anlagen zur Behandlung von gefährlichen Abfällen, auf<br />

die die Vorschriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes<br />

Anwendung finden, aa) durch Vermengung oder<br />

Vermischung sowie durch Konditionierung, mit einer<br />

Durchsatzleistung von 10 Tonnen Einsatzstoffen oder<br />

Anlagen zur zeitweiligen Lagerung von gefährlichen<br />

Abfällen, auf die die Vorschriften des<br />

Kreislaufwirtschaftsgesetzes Anwendung finden, mit<br />

einer Aufnahmekapazität von 10 Tonnen oder mehr je<br />

Tag oder einer Gesamtlagerkapazität von 150 Tonnen<br />

oder mehr, a<br />

<strong>Bericht</strong> der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 17 Absatz 1 und 3 der IVU-Richtlinie zum 30.09.2012 - Anhang II<br />

Frankfurt am Main, St. 4.5<br />

Biebesheim am Rhein 5.1<br />

Heuchelheim 5.1<br />

Darmstadt, Stadt 5.1<br />

Darmstadt, Stadt 5.1<br />

Gernsheim 5.1<br />

Gernsheim 5.1<br />

Frankfurt am Main, St. 5.1

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