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UNIVERSITÄT DER BUNDESWEHR MÜNCHEN

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5 Daten<br />

Im Folgenden wird zwischen „Fremddaten“ und „Eigendaten“ unterschieden. Fremddaten<br />

sind die von anderen Stellen übernommenen, in anderen Zusammenhängen erfassten<br />

und angefallenen Daten. Eigendaten sind die speziell für die vorliegende Untersuchung,<br />

z. B. in eigenen Laboranalysen, ermittelte Daten und daraus berechnete Folgegrößen.<br />

5.1 Fremddaten<br />

Eignungsprüfungsdaten<br />

Die Eignungsprüfung dient dem Nachweis der Eignung der Baustoffe und der Baustoffgemische<br />

für den vorgesehenen Verwendungszweck entsprechend den Anforderungen<br />

des Bauvertrages und der Optimierung der Mischgut-„Rezeptur“. Ändern sich Art und Eigenschaft<br />

der Baustoffe und der Baustoffgemische oder die Einbaubedingungen, oder ist<br />

das Prüfzeugnis älter als zwei Jahre, so muss die Eignung erneut nachgewiesen werden.<br />

Die Eignungsprüfung ist von einer nach RAP Stra (Richtlinie für die Anerkennung von<br />

Prüfstellen für Baustoffe und Baustoffgemische im Straßenbau) anerkannten Prüfstelle<br />

durchzuführen.<br />

Rezepturdaten<br />

Die sog. Rezepturen der unterschiedlichen Mischgutsorten werden aus den entsprechenden<br />

Eignungsprüfungen ermittelt und im laufenden Betrieb mit Hilfe der Untersuchungsergebnisse<br />

der Eigenüberwachung erforderlichenfalls angepasst.<br />

Eigenüberwachungsprüfung („Werkslabordaten“)<br />

Die Eigenüberwachungsprüfungen dienen dem Nachweis, dass die Anforderungen, wie<br />

Bindemittelgehalt, Füller-, Sand-, Splittanteile, Hohlraumgehalt usw., gemäß Eignungsprüfung<br />

eingehalten sind. Die Prüfergebnisse der Eigenüberwachung, die in der Regel im<br />

werkseigenen Labor der Asphaltmischanlage durchgeführt wird, müssen den Vorgaben<br />

der Eignungsprüfung entsprechen bzw. dürfen nur innerhalb festgelegter Toleranzen davon<br />

abweichen. Die Toleranzen sind in den für das jeweilige Mischgut relevanten Vorschriften<br />

2 festgesetzt. In Tabelle 5-1 sind auszugsweise in Abhängigkeit von der Mischgutsorte<br />

die Toleranzen für den Bindemittelgehalt der Einzelproben und den Mittelwert<br />

2 Für Asphaltbinder, Asphaltbeton, Splittmastixasphalt, Tragdeckschicht-Mischgut, Gussasphalt und Asphaltmastix gelten die Toleran-<br />

zen der ZTV Asphalt; für Tragschichten die der ZTV T.<br />

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