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UNIVERSITÄT DER BUNDESWEHR MÜNCHEN

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Um zu prüfen inwieweit die Häufigkeit der einzelnen Vorzeichenmuster von den Mischgutsorten<br />

abhängt, wird für jede Mischgutsorte die Häufigkeit eines jeden Abweichungsfalls<br />

ermittelt. Bei der Auswertung der Ergebnisse, die in Tabelle 7-2 grau hinterlegt sind,<br />

können keine eindeutigen Abhängigkeiten zwischen Mischgutsorte und Vorzeichenmuster<br />

festgestellt werden.<br />

Eine Abhängigkeit des Abweichungsfalles von der Mischgutsorte ist nicht erkennbar.<br />

Bezüglich der Gründe für das Auftreten eines bestimmten Abweichungsmusters werden<br />

im Folgenden nur die am häufigsten auftretenden und für die Untersuchung relevanten<br />

Abweichungsfälle beschrieben. Dies sind die Fälle 2, 3 und 4.<br />

Fall 2<br />

Die Bedingungen für den Anteil Mineralstoffsumme [M.-%] lauten in diesem Fall ML > MR,<br />

ML > MC und MR > MC, d. h. nach aufsteigender Größe geordnet, ergibt sich folgende Rei-<br />

henfolge: Chargenprotokollwert, Rezepturwert, korrigierter Laborwert.<br />

Als Erklärung kommen drei Möglichkeiten in Frage: Entweder es liegt eine Fehleinwaage<br />

der Mineralstoffe oder eine Fehleinwaage des Bindemittels oder eine Kombination von<br />

beiden, bei dem sich die beiden Fehler nicht gegenseitig kompensieren, vor.<br />

Fall 3<br />

Im Gegensatz zu Fall 2 sind alle betrachteten Differenzen des Anteils Mineralstoffsumme<br />

positiv, die des Bindemittelgehalts negativ. Der Laborwert des Anteils Mineralstoffsumme<br />

entspricht dem größten, der Rezepturwert dem kleinsten Wert. Beim Bindemittelgehalt,<br />

der der Komplementäranteil des Anteils der Mineralstoffsumme ist, verhalten sich diese<br />

Abweichungen analog umgekehrt. Die in der Rezeptur vorgegebenen Werte werden von<br />

den tatsächlichen Gesamtmineralstoff- und/oder Bindemitteleinwaagen über- bzw. unterschritten.<br />

Als Begründung kommen entweder ein zu großer tatsächlicher Mineralstoffanteil oder ein<br />

zu geringer Bindemittelgehalt oder eine Kombination von beiden in Betracht.<br />

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