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Europäischer Markt: Flexible Packstoffe - Verpackungs-Rundschau

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NACHRICHTEN<br />

1. Das Maß der werkstofflichen Verwertung im Bereich der<br />

Leichtverpackungen wird auf 25 Prozent festgelegt. Industrieverbände<br />

und Handel sollen selbst entscheiden, welche Verpackungen<br />

einer werkstofflichen Verwertung zugeführt werden sollen<br />

und welche nicht.<br />

Daher sehen wir folgende Eckpunkte für eine Novelle der VerpackV:<br />

Die werkstofflich verwertbaren Verpackungen erhalten<br />

wie bisher den „grünen Punkt“ und werden über haushaltsnahe<br />

Systeme gesammelt, ggfs. nachsortiert und verwertet. Alle<br />

übrigen Verpackungen werden nur insoweit gekennzeichnet<br />

als die Entrichtung der Lizenzgebühr auf ihnen dokumentiert<br />

werden muß. Diese werden der Reststoffsammlung zugeführt.<br />

2. Die Lizenzgebühren für thermisch verwertete Verpackungen<br />

müssen über denen für den „grünen Punkt“ liegen, um einen<br />

ständigen Anreiz zur Erhöhung der Verwertungsquote zu schaffen.<br />

Das Aufkommen an Lizenzgebühren aus dem „grünen Punkt“<br />

wird wie bisher zur Verwertung entsprechend gekennzeichneter<br />

Verpackungen eingesetzt, das Lizenzaufkommen für die übrigen<br />

Verpackungen zur Tragung der Kosten für die Verbrennung (thermische<br />

Verwertung) dieser Verpackungen im Rahmen der Hausmüllsammlung.<br />

Hierfür ist dann ein bundesweit gültiger spezifischer<br />

Betrag festzulegen. Dieses Entgelt ist nur an diejenigen<br />

Gebietskörperschaften bzw. Träger der Abfallentsorgung zu entrichten,<br />

die ihren Hausmüll nachweislich entsprechend vorbehandeln.<br />

Der Rest des Lizenzaufkommens sollte zur Förderung<br />

der Erforschung von Logistik-Systemen für Verpackungen, ökologisch<br />

orientierte Recyclingaktivitäten, Verbesserung des Wirkungsgrades<br />

von Anlagen zur thermischen Verwertung u. dgl. bereitgestellt<br />

werden.<br />

3. Die Ausschreibung von Sammlung, Transport und Sortierung<br />

ist von den entsorgungspflichtigen Gebietskörperschaften durchzuführen.<br />

Die von den entsorgungspflichtigen Körperschaften auf<br />

diese Weise beauftragten Unternehmen werden damit gleichzeitig<br />

Beauftragte des DSD. Die Ausschreibung der entsprechenden<br />

Verwertung hat durch DSD selbst zu erfolgen, wobei sich die Losgrößen<br />

an Bundesländern orientieren sollten.<br />

4. Die Ausgestaltung des Sammlungssystems für Wertstoffe mit<br />

dem „grünen Punkt“ ist zwischen Auftragnehmer und entsorgungspflichtiger<br />

Körperschaft jeweils abzustimmen.“<br />

Stellungnahme DSD<br />

Zu der aktuellen Diskussion um die ökologische und ökonomische<br />

Sinnhaftigkeit des Dualen Systems nimmt die Duales System<br />

Deutschland AG wie folgt Stellung:<br />

1. Das duale System hat in den vergangenen Jahren bei allen Materialarten<br />

Erfassungs-, Sortier- und Verwertungsquoten erreicht,<br />

die nicht nur den Vorgaben der <strong>Verpackungs</strong>verordnung entsprechen,<br />

sondern im internationalen Vergleich den Höchststandard<br />

darstellen.<br />

2. Die deutsche Vorreiterrolle über das Duale System ist Grund<br />

dafür, daß die EU eine <strong>Verpackungs</strong>richtlinie erlassen hat, die alle<br />

europäischen Länder verpflichtet, relativ anspruchsvolle Verwertungsquoten<br />

für die Packmaterialien zu erreichen.<br />

3. Duale Systeme sind die Voraussetzung dafür, daß die individuell<br />

nur sehr schwer und mit hohem Kostenaufwand zu bewältigenden<br />

Rücknahme- und Pfandpflichten in einer für die Wirtschaft<br />

erträglichen Form durch die Beteiligung an einem flächendeckenden<br />

und endverbrauchernah tätigen Erfassungssystem erfüllt<br />

werden können.<br />

4. Die verursachungsgerechte Zurechnung der Kosten über Lizenzentgelte<br />

auf die jeweils systembeteiligten Verpackungen entspricht<br />

dem Prinzip der Produktverantwortung, weil nur so die Finanzierung<br />

der Entsorgungskosten über den Produktpreis ermöglicht<br />

wird.<br />

§<br />

<strong>Verpackungs</strong>-<strong>Rundschau</strong> 4/1999 107

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