Da war doch noch was – - Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe
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Leistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter<br />
Alltagskompetenz <strong>–</strong> Einsatz des Leistungsbetrags für<br />
Tagespflege/Nachtpflege und Kurzzeitpflege<br />
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Regelleistung der Tages-/Nacht- und Kurzzeitpflege kann länger oder häufiger<br />
beansprucht werden.<br />
Tages-/Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen müssen kein spezielles<br />
Leistungsangebot für den Personenkreis nach § 45a SGB XI bereitstellen.<br />
Entlastung der/des pflegenden Angehörigen/Lebenspartners bzw. der Pflegepersonen<br />
sowie infrastrukturfördernde Effekte stehen im Mittelpunkt. Maßgeblich für die<br />
Leistungsgewährung ist allein die finanzielle Eigenbelastung des Versicherten<br />
aufgrund der Inanspruchnahme der Tages- und Nachtpflege bzw. der Kurzzeitpflege.<br />
Zu den erstattungsfähigen Eigenbelastungen zählen<br />
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bei Inanspruchnahme von Tages-/ Nachtpflege bzw. der Kurzzeitpflege auch die vom<br />
Versicherten zu tragenden Entgelte für Unterkunft und Verpflegung sowie die<br />
Investitionskosten.<br />
Bei der Kurzzeitpflege auch die Fahr- und Transportkosten, die im Zusammenhang<br />
mit der Inanspruchnahme der Leistung entstehen.<br />
Frauke Bußkamp <strong>Diakonie</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Westfalen</strong>-<strong>Lippe</strong> e.V. Folie 9