13.02.2013 Aufrufe

Da war doch noch was – - Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe

Da war doch noch was – - Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe

Da war doch noch was – - Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Leistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter<br />

Alltagskompetenz <strong>–</strong> Einsatz des Leistungsbetrags für<br />

Tagespflege/Nachtpflege und Kurzzeitpflege<br />

�<br />

�<br />

�<br />

Regelleistung der Tages-/Nacht- und Kurzzeitpflege kann länger oder häufiger<br />

beansprucht werden.<br />

Tages-/Nacht- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen müssen kein spezielles<br />

Leistungsangebot für den Personenkreis nach § 45a SGB XI bereitstellen.<br />

Entlastung der/des pflegenden Angehörigen/Lebenspartners bzw. der Pflegepersonen<br />

sowie infrastrukturfördernde Effekte stehen im Mittelpunkt. Maßgeblich für die<br />

Leistungsgewährung ist allein die finanzielle Eigenbelastung des Versicherten<br />

aufgrund der Inanspruchnahme der Tages- und Nachtpflege bzw. der Kurzzeitpflege.<br />

Zu den erstattungsfähigen Eigenbelastungen zählen<br />

�<br />

�<br />

bei Inanspruchnahme von Tages-/ Nachtpflege bzw. der Kurzzeitpflege auch die vom<br />

Versicherten zu tragenden Entgelte für Unterkunft und Verpflegung sowie die<br />

Investitionskosten.<br />

Bei der Kurzzeitpflege auch die Fahr- und Transportkosten, die im Zusammenhang<br />

mit der Inanspruchnahme der Leistung entstehen.<br />

Frauke Bußkamp <strong>Diakonie</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Westfalen</strong>-<strong>Lippe</strong> e.V. Folie 9

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!