Da war doch noch was – - Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe
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Änderung/Ergänzung der Rechtsverordnung der Länder<br />
Die Überarbeitung der Landesverordnung über niedrigschwellige Hilfe- und<br />
Betreuungsangebote für Pflegebedürftige (HBPfVO) ist im Dezember 2008 erfolgt und trat<br />
mit <strong>Da</strong>tum vom 20. Dezember 2008 in Kraft.<br />
Regelt die Voraussetzung für die Anerkennung, um niedrigschwellige Betreuungsangebote<br />
im Sinne von § 45 b SGB XI mit ehrenamtlichen Helfern als Betreuungsinitiativen, Verein<br />
oder Gruppe anbieten zu können.<br />
Neu ist, dass nun gem. § 2 Abs. 2 Angebote der „Einzelfallbetreuung im Rahmen der<br />
Nachbarschaftshilfe“ (Nr. 8) unter der Voraussetzung, dass ein Pflegekurs nach § 45 SGB<br />
XI absolviert wurde, als niedrigschwellige Hilfe-Betreuungsangebote anerkannt werden<br />
können.<br />
Auf Antrag können weitere Gruppen ehrenamtlich tätiger Personen sowie<br />
Selbsthilfegruppen gemäß § 45d Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB XI anerkannt werden.<br />
Die Ziele der Förderung gem. § 6 sind konkretisiert worden und in § 7 sind nun die<br />
Antragsteller verpflichtet, sich an Maßnahmen der wissenschaftlichen Auswertung sowie an<br />
einer Überprüfung der Wirksamkeit der Konzepte und an Maßnahmen zur<br />
Qualitätssicherung zu beteiligen.<br />
Frauke Bußkamp <strong>Diakonie</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Westfalen</strong>-<strong>Lippe</strong> e.V. Folie 14