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Da war doch noch was – - Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe

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Änderung/Ergänzung der Rechtsverordnung der Länder<br />

Die Überarbeitung der Landesverordnung über niedrigschwellige Hilfe- und<br />

Betreuungsangebote für Pflegebedürftige (HBPfVO) ist im Dezember 2008 erfolgt und trat<br />

mit <strong>Da</strong>tum vom 20. Dezember 2008 in Kraft.<br />

Regelt die Voraussetzung für die Anerkennung, um niedrigschwellige Betreuungsangebote<br />

im Sinne von § 45 b SGB XI mit ehrenamtlichen Helfern als Betreuungsinitiativen, Verein<br />

oder Gruppe anbieten zu können.<br />

Neu ist, dass nun gem. § 2 Abs. 2 Angebote der „Einzelfallbetreuung im Rahmen der<br />

Nachbarschaftshilfe“ (Nr. 8) unter der Voraussetzung, dass ein Pflegekurs nach § 45 SGB<br />

XI absolviert wurde, als niedrigschwellige Hilfe-Betreuungsangebote anerkannt werden<br />

können.<br />

Auf Antrag können weitere Gruppen ehrenamtlich tätiger Personen sowie<br />

Selbsthilfegruppen gemäß § 45d Abs. 1 Nr. 1 und 2 SGB XI anerkannt werden.<br />

Die Ziele der Förderung gem. § 6 sind konkretisiert worden und in § 7 sind nun die<br />

Antragsteller verpflichtet, sich an Maßnahmen der wissenschaftlichen Auswertung sowie an<br />

einer Überprüfung der Wirksamkeit der Konzepte und an Maßnahmen zur<br />

Qualitätssicherung zu beteiligen.<br />

Frauke Bußkamp <strong>Diakonie</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Westfalen</strong>-<strong>Lippe</strong> e.V. Folie 14

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