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Da war doch noch was – - Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe

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2. Unterteilung der zusätzlichen Betreuungsleistungen gem. § 45b<br />

Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 und Nr. 4<br />

�Angebote gem. § 45b Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SGB XI der<br />

allgemeinen Anleitung und Betreuung werden unter der<br />

ständigen Verantwortung einer ausgebildeten<br />

Pflegefachkraft erbracht.<br />

�Es genügt, der zuständigen Pflegekasse den für NRW<br />

vereinbarten Meldebogen zur prinzipiellen Bereitschaft zur<br />

Durchführung dieser Leistung zuzuleiten.<br />

�Die zusätzlichen Leistungsangebote sind keine Leistungen<br />

der Grundpflege und Hauswirtschaft und sind keine Leistungen<br />

des Leistungskomplexsystems.<br />

�Die Personaleinsatzplanung obliegt der Pflegedienstleitung.<br />

�Die stundenweisen zusätzlichen Betreuungs-leistungen<br />

werden i. d. R. im Haushalt bzw. im ortsbezogenen Umfeld des<br />

Leistungsnehmers erbracht und mit den Haushaltsangehörigen<br />

individuell hinsichtlich des Umfangs und ihrer Art vereinbart.<br />

�Angebote gem. § 45b Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB XI (= nach<br />

Landesrecht anerkannte niedrigschwellige<br />

Betreuungsangebote, die nach § 45c gefördert oder<br />

förderungsfähig sind).<br />

�Bezirksregierung Düsseldorf ist für NRW die<br />

zuständige Behörde für die Anerkennung<br />

niedrigschwelliger Betreuungsangebote nach § 45b Abs. 1<br />

Satz 3 Nr. 4 SGB XI und von Agenturen zur Beratung und<br />

Vermittlung von Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige<br />

und der sie Pflegenden.<br />

�Niedrigschwellige Betreuungsleistungen werden unter<br />

pflegefachlicher und professioneller Anleitung bzw.<br />

Begleitung von freiwilligen und ehrenamtlichen Helfern<br />

erbracht.<br />

�Ehrenamtlich bzw. freiwillig tätige Personen sind für<br />

die besondere Tätigkeit qualifiziert.<br />

Frauke Bußkamp <strong>Diakonie</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Westfalen</strong>-<strong>Lippe</strong> e.V. Folie 12

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