Da war doch noch was – - Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe
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2. Unterteilung der zusätzlichen Betreuungsleistungen gem. § 45b<br />
Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 und Nr. 4<br />
�Angebote gem. § 45b Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 SGB XI der<br />
allgemeinen Anleitung und Betreuung werden unter der<br />
ständigen Verantwortung einer ausgebildeten<br />
Pflegefachkraft erbracht.<br />
�Es genügt, der zuständigen Pflegekasse den für NRW<br />
vereinbarten Meldebogen zur prinzipiellen Bereitschaft zur<br />
Durchführung dieser Leistung zuzuleiten.<br />
�Die zusätzlichen Leistungsangebote sind keine Leistungen<br />
der Grundpflege und Hauswirtschaft und sind keine Leistungen<br />
des Leistungskomplexsystems.<br />
�Die Personaleinsatzplanung obliegt der Pflegedienstleitung.<br />
�Die stundenweisen zusätzlichen Betreuungs-leistungen<br />
werden i. d. R. im Haushalt bzw. im ortsbezogenen Umfeld des<br />
Leistungsnehmers erbracht und mit den Haushaltsangehörigen<br />
individuell hinsichtlich des Umfangs und ihrer Art vereinbart.<br />
�Angebote gem. § 45b Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB XI (= nach<br />
Landesrecht anerkannte niedrigschwellige<br />
Betreuungsangebote, die nach § 45c gefördert oder<br />
förderungsfähig sind).<br />
�Bezirksregierung Düsseldorf ist für NRW die<br />
zuständige Behörde für die Anerkennung<br />
niedrigschwelliger Betreuungsangebote nach § 45b Abs. 1<br />
Satz 3 Nr. 4 SGB XI und von Agenturen zur Beratung und<br />
Vermittlung von Betreuungsleistungen für Pflegebedürftige<br />
und der sie Pflegenden.<br />
�Niedrigschwellige Betreuungsleistungen werden unter<br />
pflegefachlicher und professioneller Anleitung bzw.<br />
Begleitung von freiwilligen und ehrenamtlichen Helfern<br />
erbracht.<br />
�Ehrenamtlich bzw. freiwillig tätige Personen sind für<br />
die besondere Tätigkeit qualifiziert.<br />
Frauke Bußkamp <strong>Diakonie</strong> <strong>Rheinland</strong>-<strong>Westfalen</strong>-<strong>Lippe</strong> e.V. Folie 12