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und unbesicherte Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit<br />

allen anderen gegenwärtigen und zukünftigen unbesicherten und nicht<br />

nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind, soweit<br />

diesen Verbindlichkeiten kein Vorrang auf Grund verbindlicher gesetzlicher<br />

Vorschriften zukommt.<br />

Vorzeitige Rückzahlung: ............... Sofern in Folge einer Änderung oder Ergänzung der in Deutschland geltenden<br />

Gesetze und Verordnungen eine Quellensteuer auf Zahlungen des Nennbetrags<br />

oder der Zinsen in Bezug auf die Schuldverschreibungen erhoben wird und die<br />

Emittentin zur Zahlung Zusätzlicher Beträge (wie in § 6 der<br />

Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen definiert) verpflichtet ist,<br />

kann die Emittentin die Schuldverschreibungen vollständig, nicht aber<br />

teilweise, zurückzahlen.<br />

Kündigungsgründe:........................ Die Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen sehen<br />

Kündigungsgründe vor, die die Gläubiger berechtigen, eine vorzeitige<br />

Rückzahlung der Schuldverschreibungen zu verlangen.<br />

Cross-Default-Klausel:………… Die Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen sehen Regelungen<br />

bezüglich eines Cross-Defaults vor.<br />

Negativverpflichtung: .................... Die Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen sehen Regelungen<br />

bezüglich einer Negativverpflichtung vor.<br />

Kontrollwechsel:……………… Die Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen sehen Regelungen<br />

bezüglich eines Kontrollwechsels vor.<br />

Beschränkungen von<br />

Veräußerungen von Vermögenswerten:……………………………<br />

Die Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen sehen Beschränkungen<br />

bei Veräußerungen von Vermögenwerten der Emittentin vor.<br />

Schuldverschreibungsgesetz:……. § 5 bis § 22 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus<br />

Gesamtemissionen vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2512) ("SchVG"), das am<br />

5. August 2009 in Kraft trat, sind in Bezug auf die Schuldverschreibungen<br />

anwendbar.<br />

Angebot der<br />

Schuldverschreibungen:…...............<br />

.<br />

Die Schuldverschreibungen werden an institutionelle und private Investoren<br />

unter Wahrung der geltenden Verkaufsbeschränkungen für ein öffentliches<br />

Angebot angeboten. Ein öffentliches Angebot erfolgt in Luxemburg,<br />

Deutschland, den Niederlanden und Österreich, nachdem die Notifizierung<br />

durch die CSSF erfolgt ist.<br />

Anwendbares Recht:...................... Die Schuldverschreibungen unterliegen deutschem Recht.<br />

Gerichtsstand:….………………… Nicht-ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus den<br />

Schuldverschreibungen ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Frankfurt am<br />

Main.<br />

Börsenzulassung der<br />

Schuldverschreibungen:.................<br />

Wertpapierkennnummern:............. ISIN:<br />

Common Code:<br />

WKN:<br />

Es wurde ein Antrag auf Zulassung der Schuldverschreibungen zur Official<br />

List der Luxemburger Wertpapierbörse und zum Handel an der von der<br />

Luxemburger Wertpapierbörse betriebenen Euro MTF gestellt.<br />

- 16 -<br />

XS0456708212<br />

045670821<br />

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