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und unbesicherte Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit<br />
allen anderen gegenwärtigen und zukünftigen unbesicherten und nicht<br />
nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind, soweit<br />
diesen Verbindlichkeiten kein Vorrang auf Grund verbindlicher gesetzlicher<br />
Vorschriften zukommt.<br />
Vorzeitige Rückzahlung: ............... Sofern in Folge einer Änderung oder Ergänzung der in Deutschland geltenden<br />
Gesetze und Verordnungen eine Quellensteuer auf Zahlungen des Nennbetrags<br />
oder der Zinsen in Bezug auf die Schuldverschreibungen erhoben wird und die<br />
Emittentin zur Zahlung Zusätzlicher Beträge (wie in § 6 der<br />
Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen definiert) verpflichtet ist,<br />
kann die Emittentin die Schuldverschreibungen vollständig, nicht aber<br />
teilweise, zurückzahlen.<br />
Kündigungsgründe:........................ Die Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen sehen<br />
Kündigungsgründe vor, die die Gläubiger berechtigen, eine vorzeitige<br />
Rückzahlung der Schuldverschreibungen zu verlangen.<br />
Cross-Default-Klausel:………… Die Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen sehen Regelungen<br />
bezüglich eines Cross-Defaults vor.<br />
Negativverpflichtung: .................... Die Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen sehen Regelungen<br />
bezüglich einer Negativverpflichtung vor.<br />
Kontrollwechsel:……………… Die Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen sehen Regelungen<br />
bezüglich eines Kontrollwechsels vor.<br />
Beschränkungen von<br />
Veräußerungen von Vermögenswerten:……………………………<br />
Die Emissionsbedingungen der Schuldverschreibungen sehen Beschränkungen<br />
bei Veräußerungen von Vermögenwerten der Emittentin vor.<br />
Schuldverschreibungsgesetz:……. § 5 bis § 22 des Gesetzes über Schuldverschreibungen aus<br />
Gesamtemissionen vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2512) ("SchVG"), das am<br />
5. August 2009 in Kraft trat, sind in Bezug auf die Schuldverschreibungen<br />
anwendbar.<br />
Angebot der<br />
Schuldverschreibungen:…...............<br />
.<br />
Die Schuldverschreibungen werden an institutionelle und private Investoren<br />
unter Wahrung der geltenden Verkaufsbeschränkungen für ein öffentliches<br />
Angebot angeboten. Ein öffentliches Angebot erfolgt in Luxemburg,<br />
Deutschland, den Niederlanden und Österreich, nachdem die Notifizierung<br />
durch die CSSF erfolgt ist.<br />
Anwendbares Recht:...................... Die Schuldverschreibungen unterliegen deutschem Recht.<br />
Gerichtsstand:….………………… Nicht-ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus den<br />
Schuldverschreibungen ergebenden Rechtsstreitigkeiten ist Frankfurt am<br />
Main.<br />
Börsenzulassung der<br />
Schuldverschreibungen:.................<br />
Wertpapierkennnummern:............. ISIN:<br />
Common Code:<br />
WKN:<br />
Es wurde ein Antrag auf Zulassung der Schuldverschreibungen zur Official<br />
List der Luxemburger Wertpapierbörse und zum Handel an der von der<br />
Luxemburger Wertpapierbörse betriebenen Euro MTF gestellt.<br />
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XS0456708212<br />
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