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"Joint Venture" bezeichnet jedes Rechtssubjekt, sei es eine Kapitalgesellschaft, eine Gesellschaft mit<br />

oder ohne Rechtspersönlichkeit, ein Unternehmen, eine Personenvereinigung, eine<br />

Personengesellschaft oder eine sonstige Organisationsform,<br />

(a) an dem die Emittentin (unmittelbar oder mittelbar) Aktien oder Anteile hält und<br />

(b) bei dem es sich nicht um eine voll konsolidierte Tochtergesellschaft der Emittentin handelt.<br />

"Projektgesellschaft" bezeichnet eine Tochtergesellschaft, deren Anteile sich unmittelbar oder mittelbar<br />

im Besitz von <strong>Evonik</strong> Degussa befinden und bei der es sich um eine Zweckgesellschaft handelt, die für<br />

den alleinigen Zweck der Entwicklung und Durchführung eines konkreten Projektes gegründet wurde,<br />

deren Gläubiger keine unmittelbare oder mittelbare Möglichkeit zum Rückgriff auf die Emittentin<br />

und/oder Wesentliche Mitglieder der <strong>Evonik</strong> Degussa-Gruppe oder das Vermögen der Emittentin<br />

und/oder von Wesentlichen Mitgliedern der <strong>Evonik</strong> Degussa-Gruppe haben (außer im Wege eines<br />

Avals, eines Gesellschafterdarlehens oder einer Sicherheit) und die kein anderes Vermögen als das für<br />

den Zweck des Projektes bestimmte Vermögen besitzt.<br />

"Sicherheit" bezeichnet ein Pfandrecht, eine Grundschuld, eine Hypothek, ein Zurückbehaltungsrecht,<br />

eine Sicherungsabtretung, eine Sicherungsübereignung, eine Eigentumsvorbehaltsregelung oder eine<br />

sonstige dingliche Sicherheit, mit der Verbindlichkeiten einer Person abgesichert werden, oder eine<br />

sonstige Vereinbarung oder Regelung mit vergleichbarer Wirkung.<br />

§ 3<br />

(Zinssatz und Zinszahltage. Auflaufende Zinsen. Berechnung der Zinsen für Teile von Zinsperioden.)<br />

(1) Zinssatz und Zinszahltage. Die Schuldverschreibungen werden bezogen auf ihren Nennbetrag mit dem<br />

jährlich Zinssatz (wie nachfolgend definiert) ab dem 14. Oktober 2009 (der "Begebungstag")<br />

(einschließlich) bis zum Fälligkeitstag (wie in § 5(1) definiert) (ausschließlich) verzinst. Die Zinsen<br />

sind nachträglich am 14. Oktober eines jeden Jahres (jeweils ein "Zinszahltag") zahlbar. Der erste<br />

Zinszahltag ist der 14. Oktober 2010 (der "Erste Zinszahltag").<br />

"Zinssatz" bezeichnet einen Betrag, ausgedrückt als Prozentsatz, wie zwischen der Emittentin und den<br />

Managern, die die Schuldverschreibungen übernehmen, festgelegt und wie auf der Internetseite der<br />

Luxemburger Börse (www.bourse.lu) veröffentlicht (die "Preisfestsetzungsmitteilung"). Die<br />

Preisfestsetzungsmitteilung wird am oder um den 6. Oktober 2009 veröffentlicht.<br />

Soweit die Schuldverschreibungen nicht vor dem Ersten Zinszahltag durch mindestens zwei<br />

Ratingagenturen (wie nachfolgend definiert) gerated worden sind, erhöht sich der Zinssatz um<br />

zusätzliche 1,25 % (eins Komma zwei fünf Prozent) jährlich vom Ersten Zinszahltag (einschließlich)<br />

bis zum Fälligkeitstag (ausschließlich). Sind die Voraussetzungen für eine solche Erhöhung erfüllt,<br />

wird die Emittentin den Anleihegläubigern dies gemäß § 12(2) mitteilen.<br />

"Ratingagenturen" bezeichnet jeweils Moody’s Investor Services, Standard & Poor’s Rating Services,<br />

a division of the McGraw-Hill Companies, und Fitch Ratings Limited oder die jeweilige Nachfolgerin<br />

dieser Ratingagenturen.<br />

(2) Auflaufende Zinsen. Falls die Emittentin die Schuldverschreibungen bei Fälligkeit nicht zurückzahlt,<br />

erfolgt die Verzinsung der Schuldverschreibungen vom Tag der Fälligkeit bis zum Tag der<br />

tatsächlichen Rückzahlung der Schuldverschreibungen in Höhe des gesetzlich festgelegten<br />

Verzugszinssatzes (§ 288 Bürgerliches Gesetzbuch).<br />

(3) Berechnung der Zinsen für Teile von Zinsperioden. Sofern Zinsen für einen Zeitraum von weniger als<br />

einem Jahr zu berechnen sind, erfolgt die Berechnung auf der Grundlage des Zinstagequotienten.<br />

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