PDF (deutsch, français, italiano) - Planat
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Treibstoffe, Brennstoffe sowie chemische<br />
Grundstoffe und Erzeugnisse sind<br />
für unsere Gesellschaft und Wirtschaft<br />
notwendig. Sie müssen in grossen<br />
Mengen produziert, transportiert und<br />
gelagert werden. Dabei kommt es zwar<br />
nur selten zu Unfällen, diese können<br />
aber katastrophale Auswirkungen auf<br />
Bevölkerung und Umwelt haben. Seit<br />
1991 regelt die Störfallverordnung den<br />
Umgang mit diesen Stoffen. Die Verordnung<br />
richtet sich – dem Verursacherprinzip<br />
des Umweltschutzgesetzes folgend<br />
– an die Verursacher der Risiken,<br />
also an die Betreiber von Produktionsanlagen,<br />
Transportinfrastrukturen und<br />
Lagerhallen. Diese Unternehmen müssen<br />
alle Massnahmen zur Senkung des<br />
Risikos treffen, die nach dem Stand der<br />
Sicherheitstechnik verfügbar und wirtschaftlich<br />
tragbar sind. Durch die verstärkte<br />
Siedlungsentwicklung im Umfeld<br />
von Anlagen und Transportachsen<br />
erhöhen sich allerdings die Risiken,<br />
die von diesen Anlagen ausgehen, weil<br />
dadurch eine grössere Anzahl Personen<br />
von möglichen Störfällen betroffen<br />
ist. Dies kann so weit gehen, dass<br />
die notwendigen Massnahmen, um die<br />
Sicherheit zu gewährleisten, für den<br />
Anlagenbetreiber immer aufwändiger<br />
werden oder aus wirtschaftlichen und<br />
technischen Gründen gar nicht mehr<br />
realisiert werden können. Diese Entwicklung<br />
stellt auch für die Raumplanung<br />
eine Herausforderung dar.<br />
Das Thema Störfallvorsorge wurde in<br />
der Raumplanung der meisten Kantone<br />
bisher nur punktuell und sehr allgemein<br />
behandelt. Um diese Situation<br />
zu verbessern, erarbeiten die Bundesämter<br />
für Raumentwicklung (ARE),<br />
Umwelt (BAFU) und Verkehr (BAV) die<br />
Planungshilfe «Raumplanung und Störfallvorsorge».<br />
Diese soll eine systematische<br />
Koordination von Raumplanung<br />
und Störfallvorsorge ermöglichen. Die<br />
Planungshilfe beschränkt sich in ihrer<br />
ersten Fassung auf die Risiken von Gefahrguttransporten<br />
auf der Schiene.<br />
Diese Thematik ist aufgrund der engen<br />
Verknüpfung von Schienennetz und<br />
Siedlungsgebiet besonders dringlich.<br />
Zudem ist die Interessenabwägung<br />
bei der Bahn besonders anspruchsvoll.<br />
Denn einerseits besteht ein hohes öffentliches<br />
Interesse, Gefahrguttransporte<br />
auf die Schiene zu verlagern. Andererseits<br />
stellt die verdichtete Nutzung<br />
von Standorten, die gut mit dem<br />
öffentlichen Verkehr erschlossen sind,<br />
ein zentrales Anliegen der Raumplanung<br />
dar.<br />
Nur relevante Risiken vertieft abklären<br />
Damit die Planungsprozesse nicht unnötig<br />
erschwert werden, sieht die Planungshilfe<br />
vertiefte Abklärungen nur<br />
dann vor, wenn sie aufgrund der Risikosituation<br />
unabdingbar sind. Auf der<br />
Basis von transportierten Gefahrgutmengen<br />
und strategischen Überlegungen<br />
definiert die Planungshilfe, welche<br />
Abschnitte des Bahnnetzes risikorelevant<br />
sind. Es wird angestrebt, dass<br />
diese in den Sachplan Verkehr sowie<br />
in die kantonalen Richtpläne übernommen<br />
werden. Als relevant in Bezug auf<br />
die Störfallvorsorge gelten nur Nutzungsplanvorhaben<br />
im Umkreis von<br />
100 Metern rund um diese risikorelevanten<br />
Abschnitte. Diese Vorhaben<br />
müssen daher genauer unter die Lupe<br />
genommen werden. Insbesondere<br />
gilt es, die potenzielle Zunahme der<br />
Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie<br />
die Grös se neuer publikumsintensiver<br />
Einrichtungen abzuschätzen. Aufgrund<br />
dieser Daten wird die Risikorelevanz<br />
des Vorhabens ermittelt. Lediglich<br />
Vorhaben mit hoher Risikorelevanz<br />
bedürfen einer vertieften Abklärung.<br />
Dabei werden die möglichen Sicherheitsmassnahmen<br />
gemäss Störfallverordnung<br />
an der Quelle geprüft. Parallel<br />
dazu wird abgeklärt, ob zweckmässige<br />
und kostengünstige raumplanerische<br />
Massnahmen zur Verfügung<br />
stehen. Falls sich so das Risiko auf<br />
ein tragbares Mass senken lässt, darf<br />
das Vorhaben realisiert werden. Bleibt<br />
das Risiko dagegen trotz dieser Massnahmen<br />
untragbar, ist eine detaillier-<br />
te Untersuchung der Risikosituation<br />
und möglicher weitergehender Massnahmen<br />
notwendig. Zusätzlich muss in<br />
diesen Fällen eine sorgfältige Interessenabwägung<br />
vorgenommen werden.<br />
Besteht ein hohes öffentliches Interesse<br />
an einem Vorhaben, so kann dieses<br />
trotz eines erhöhten Risikos realisiert<br />
werden. Doch müssen flankierende<br />
Massnahmen angeordnet werden,<br />
um das Risiko innerhalb einer vorgegebenen<br />
Frist auf ein tragbares Niveau<br />
zu senken.<br />
Mit einer frühzeitigen Koordination<br />
von Störfallvorsorge und Raumplanung<br />
sind oft effiziente Lösungen möglich.<br />
In den meisten Fällen geht es nicht darum,<br />
ob ein Vorhaben realisiert werden<br />
kann oder nicht. Vielmehr steht<br />
zur Debatte, welche begleitenden<br />
Massnahmen eingeleitet werden müssen,<br />
damit trotz der Risikosituation gebaut<br />
werden kann. Oft kann das Risiko<br />
beispielsweise durch eine geeignete<br />
Ausrichtung der einzelnen Räume oder<br />
des ganzen Gebäudes gesenkt werden.<br />
Weiter spielt die Anordnung der Fenster<br />
und Fluchtwege eine grosse Rolle.<br />
In einer Vielzahl der Fälle dürften<br />
solche Massnahmen ohnehin für einen<br />
angemessenen Lärmschutz notwendig<br />
sein.<br />
Die Planungshilfe «Raumplanung und<br />
Störfallvorsorge» wird zurzeit überarbeitet.<br />
Grundlage dafür sind die Resultate<br />
einer Konsultation im Jahre 2006.<br />
Dazu kamen Diskussionen mit den<br />
Kantonen und Bahnunternehmen, die<br />
im Frühling 2007 stattfanden. Im Anschluss<br />
an die für Frühling 2008 vorgesehene<br />
Publikation der überarbeiteten<br />
Version der Planungshilfe soll das<br />
Vorgehen schrittweise auf Risiken ausgedehnt<br />
werden, die von ortsfesten<br />
Anlagen, Rohrleitungen und Strassentransporten<br />
ausgehen. Mit dieser umfassenden<br />
Berücksichtigung der Anliegen<br />
der Störfallvorsorge soll die Raumplanung<br />
dazu beitragen, Nutzungen an<br />
attraktiven Standorten zu ermöglichen,<br />
ohne dass dabei die Sicherheit der Bevölkerung<br />
gefährdet wird.<br />
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