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PDF (deutsch, français, italiano) - Planat

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Treibstoffe, Brennstoffe sowie chemische<br />

Grundstoffe und Erzeugnisse sind<br />

für unsere Gesellschaft und Wirtschaft<br />

notwendig. Sie müssen in grossen<br />

Mengen produziert, transportiert und<br />

gelagert werden. Dabei kommt es zwar<br />

nur selten zu Unfällen, diese können<br />

aber katastrophale Auswirkungen auf<br />

Bevölkerung und Umwelt haben. Seit<br />

1991 regelt die Störfallverordnung den<br />

Umgang mit diesen Stoffen. Die Verordnung<br />

richtet sich – dem Verursacherprinzip<br />

des Umweltschutzgesetzes folgend<br />

– an die Verursacher der Risiken,<br />

also an die Betreiber von Produktionsanlagen,<br />

Transportinfrastrukturen und<br />

Lagerhallen. Diese Unternehmen müssen<br />

alle Massnahmen zur Senkung des<br />

Risikos treffen, die nach dem Stand der<br />

Sicherheitstechnik verfügbar und wirtschaftlich<br />

tragbar sind. Durch die verstärkte<br />

Siedlungsentwicklung im Umfeld<br />

von Anlagen und Transportachsen<br />

erhöhen sich allerdings die Risiken,<br />

die von diesen Anlagen ausgehen, weil<br />

dadurch eine grössere Anzahl Personen<br />

von möglichen Störfällen betroffen<br />

ist. Dies kann so weit gehen, dass<br />

die notwendigen Massnahmen, um die<br />

Sicherheit zu gewährleisten, für den<br />

Anlagenbetreiber immer aufwändiger<br />

werden oder aus wirtschaftlichen und<br />

technischen Gründen gar nicht mehr<br />

realisiert werden können. Diese Entwicklung<br />

stellt auch für die Raumplanung<br />

eine Herausforderung dar.<br />

Das Thema Störfallvorsorge wurde in<br />

der Raumplanung der meisten Kantone<br />

bisher nur punktuell und sehr allgemein<br />

behandelt. Um diese Situation<br />

zu verbessern, erarbeiten die Bundesämter<br />

für Raumentwicklung (ARE),<br />

Umwelt (BAFU) und Verkehr (BAV) die<br />

Planungshilfe «Raumplanung und Störfallvorsorge».<br />

Diese soll eine systematische<br />

Koordination von Raumplanung<br />

und Störfallvorsorge ermöglichen. Die<br />

Planungshilfe beschränkt sich in ihrer<br />

ersten Fassung auf die Risiken von Gefahrguttransporten<br />

auf der Schiene.<br />

Diese Thematik ist aufgrund der engen<br />

Verknüpfung von Schienennetz und<br />

Siedlungsgebiet besonders dringlich.<br />

Zudem ist die Interessenabwägung<br />

bei der Bahn besonders anspruchsvoll.<br />

Denn einerseits besteht ein hohes öffentliches<br />

Interesse, Gefahrguttransporte<br />

auf die Schiene zu verlagern. Andererseits<br />

stellt die verdichtete Nutzung<br />

von Standorten, die gut mit dem<br />

öffentlichen Verkehr erschlossen sind,<br />

ein zentrales Anliegen der Raumplanung<br />

dar.<br />

Nur relevante Risiken vertieft abklären<br />

Damit die Planungsprozesse nicht unnötig<br />

erschwert werden, sieht die Planungshilfe<br />

vertiefte Abklärungen nur<br />

dann vor, wenn sie aufgrund der Risikosituation<br />

unabdingbar sind. Auf der<br />

Basis von transportierten Gefahrgutmengen<br />

und strategischen Überlegungen<br />

definiert die Planungshilfe, welche<br />

Abschnitte des Bahnnetzes risikorelevant<br />

sind. Es wird angestrebt, dass<br />

diese in den Sachplan Verkehr sowie<br />

in die kantonalen Richtpläne übernommen<br />

werden. Als relevant in Bezug auf<br />

die Störfallvorsorge gelten nur Nutzungsplanvorhaben<br />

im Umkreis von<br />

100 Metern rund um diese risikorelevanten<br />

Abschnitte. Diese Vorhaben<br />

müssen daher genauer unter die Lupe<br />

genommen werden. Insbesondere<br />

gilt es, die potenzielle Zunahme der<br />

Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie<br />

die Grös se neuer publikumsintensiver<br />

Einrichtungen abzuschätzen. Aufgrund<br />

dieser Daten wird die Risikorelevanz<br />

des Vorhabens ermittelt. Lediglich<br />

Vorhaben mit hoher Risikorelevanz<br />

bedürfen einer vertieften Abklärung.<br />

Dabei werden die möglichen Sicherheitsmassnahmen<br />

gemäss Störfallverordnung<br />

an der Quelle geprüft. Parallel<br />

dazu wird abgeklärt, ob zweckmässige<br />

und kostengünstige raumplanerische<br />

Massnahmen zur Verfügung<br />

stehen. Falls sich so das Risiko auf<br />

ein tragbares Mass senken lässt, darf<br />

das Vorhaben realisiert werden. Bleibt<br />

das Risiko dagegen trotz dieser Massnahmen<br />

untragbar, ist eine detaillier-<br />

te Untersuchung der Risikosituation<br />

und möglicher weitergehender Massnahmen<br />

notwendig. Zusätzlich muss in<br />

diesen Fällen eine sorgfältige Interessenabwägung<br />

vorgenommen werden.<br />

Besteht ein hohes öffentliches Interesse<br />

an einem Vorhaben, so kann dieses<br />

trotz eines erhöhten Risikos realisiert<br />

werden. Doch müssen flankierende<br />

Massnahmen angeordnet werden,<br />

um das Risiko innerhalb einer vorgegebenen<br />

Frist auf ein tragbares Niveau<br />

zu senken.<br />

Mit einer frühzeitigen Koordination<br />

von Störfallvorsorge und Raumplanung<br />

sind oft effiziente Lösungen möglich.<br />

In den meisten Fällen geht es nicht darum,<br />

ob ein Vorhaben realisiert werden<br />

kann oder nicht. Vielmehr steht<br />

zur Debatte, welche begleitenden<br />

Massnahmen eingeleitet werden müssen,<br />

damit trotz der Risikosituation gebaut<br />

werden kann. Oft kann das Risiko<br />

beispielsweise durch eine geeignete<br />

Ausrichtung der einzelnen Räume oder<br />

des ganzen Gebäudes gesenkt werden.<br />

Weiter spielt die Anordnung der Fenster<br />

und Fluchtwege eine grosse Rolle.<br />

In einer Vielzahl der Fälle dürften<br />

solche Massnahmen ohnehin für einen<br />

angemessenen Lärmschutz notwendig<br />

sein.<br />

Die Planungshilfe «Raumplanung und<br />

Störfallvorsorge» wird zurzeit überarbeitet.<br />

Grundlage dafür sind die Resultate<br />

einer Konsultation im Jahre 2006.<br />

Dazu kamen Diskussionen mit den<br />

Kantonen und Bahnunternehmen, die<br />

im Frühling 2007 stattfanden. Im Anschluss<br />

an die für Frühling 2008 vorgesehene<br />

Publikation der überarbeiteten<br />

Version der Planungshilfe soll das<br />

Vorgehen schrittweise auf Risiken ausgedehnt<br />

werden, die von ortsfesten<br />

Anlagen, Rohrleitungen und Strassentransporten<br />

ausgehen. Mit dieser umfassenden<br />

Berücksichtigung der Anliegen<br />

der Störfallvorsorge soll die Raumplanung<br />

dazu beitragen, Nutzungen an<br />

attraktiven Standorten zu ermöglichen,<br />

ohne dass dabei die Sicherheit der Bevölkerung<br />

gefährdet wird.<br />

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