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KUNDMACHUNG

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Deshalb sei es auch schwierig, ihm jetzt zu sagen, die Stadt hätte ein Mädchencafé errichten sollen.<br />

Dann möge man es wenigstens vorher sagen. Und dennoch würde man keines errichten, weil<br />

man keinen Platz dafür habe. Ohne Räumlichkeiten funktioniere es einfach nicht.<br />

Bürgermeister DI Wolfgang RÜMMELE übernimmt wiederum den Vorsitz.<br />

Beschluss:<br />

a) Der Gemeindevoranschlag 2012 wird mit<br />

Einnahmen in Höhe von € 224.311.600,-- und<br />

Ausgaben in Höhe von € 224.311.600,-- somit<br />

ausgeglichen festgestellt.<br />

b) Dem Wohnbaufonds für das Land Vorarlberg wird ein Darlehen in Höhe von ca. € 720.000,--<br />

zu den bisherigen Bedingungen gewährt.<br />

c) Der Steuersatz für die Vergnügungssteuer wird unverändert auf der bisherigen Höhe belassen.<br />

Der Hebesatz für die Grundsteuer wird, wie in der Sitzung der Stadtvertretung vom 3. November<br />

2011 beschlossen, in der Höhe von 500 v. H. festgesetzt.<br />

d) Die Finanzkraft gemäß § 73 Abs. 3 GG wird für 2012 mit € 67.426.200,-- festgesetzt.<br />

(einstimmig – die Dornbirner SPÖ mit Ausnahme des Rolls-Royce Museums und des Schlachthofes,<br />

die Dornbirner FPÖ mit Ausnahme der Teilbereiche „Steuer- und Tariferhöhung“ sowie der<br />

Kostenstellen in den Bereichen „FLATZ Museum“ und „Rolls-Royce Museum“ sowie „Kunst am<br />

Bau“)<br />

14. Ermächtigung des Stadtrates gemäß § 76 Abs. 2 Gemeindegesetz.<br />

Gemäß § 76 Abs. 2 Gemeindegesetz ermächtigt die Stadtvertretung den Stadtrat, für 2012 Mehrausgaben<br />

im Sinne des § 76 Abs. 1 bis zur Höhe von maximal 0,20 % der Finanzkraft zu beschließen.<br />

(einstimmig)<br />

15. Richtlinien für Fremdwährungsfinanzierungen.<br />

In Abänderung des Stadtvertretungsbeschlusses vom 11. Dezember 2003 wird wie folgt beschlossen:<br />

a) Für sämtliche Darlehens- und Leasingfinanzierungen können<br />

Konvertierungen in andere Währungen<br />

Kurs- und Zinssicherungsgeschäfte sowie<br />

Umwandlungen von variablen Zinssätzen in eine Fixzinsbindung<br />

vorgenommen werden.<br />

b) Die Stadtvertretung tritt das ihr zustehende Beschlussrecht über Konvertierungen in andere<br />

Währungen, Kurs- und Zinssicherungsgeschäfte und Umwandlungen von variablen Zinssätzen<br />

in Fixzinssätze bis zu einem Wert von 10 v. H. der Finanzkraft an den Stadtrat ab.

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