KUNDMACHUNG
You also want an ePaper? Increase the reach of your titles
YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.
- 49 -<br />
Deshalb sei es auch schwierig, ihm jetzt zu sagen, die Stadt hätte ein Mädchencafé errichten sollen.<br />
Dann möge man es wenigstens vorher sagen. Und dennoch würde man keines errichten, weil<br />
man keinen Platz dafür habe. Ohne Räumlichkeiten funktioniere es einfach nicht.<br />
Bürgermeister DI Wolfgang RÜMMELE übernimmt wiederum den Vorsitz.<br />
Beschluss:<br />
a) Der Gemeindevoranschlag 2012 wird mit<br />
Einnahmen in Höhe von € 224.311.600,-- und<br />
Ausgaben in Höhe von € 224.311.600,-- somit<br />
ausgeglichen festgestellt.<br />
b) Dem Wohnbaufonds für das Land Vorarlberg wird ein Darlehen in Höhe von ca. € 720.000,--<br />
zu den bisherigen Bedingungen gewährt.<br />
c) Der Steuersatz für die Vergnügungssteuer wird unverändert auf der bisherigen Höhe belassen.<br />
Der Hebesatz für die Grundsteuer wird, wie in der Sitzung der Stadtvertretung vom 3. November<br />
2011 beschlossen, in der Höhe von 500 v. H. festgesetzt.<br />
d) Die Finanzkraft gemäß § 73 Abs. 3 GG wird für 2012 mit € 67.426.200,-- festgesetzt.<br />
(einstimmig – die Dornbirner SPÖ mit Ausnahme des Rolls-Royce Museums und des Schlachthofes,<br />
die Dornbirner FPÖ mit Ausnahme der Teilbereiche „Steuer- und Tariferhöhung“ sowie der<br />
Kostenstellen in den Bereichen „FLATZ Museum“ und „Rolls-Royce Museum“ sowie „Kunst am<br />
Bau“)<br />
14. Ermächtigung des Stadtrates gemäß § 76 Abs. 2 Gemeindegesetz.<br />
Gemäß § 76 Abs. 2 Gemeindegesetz ermächtigt die Stadtvertretung den Stadtrat, für 2012 Mehrausgaben<br />
im Sinne des § 76 Abs. 1 bis zur Höhe von maximal 0,20 % der Finanzkraft zu beschließen.<br />
(einstimmig)<br />
15. Richtlinien für Fremdwährungsfinanzierungen.<br />
In Abänderung des Stadtvertretungsbeschlusses vom 11. Dezember 2003 wird wie folgt beschlossen:<br />
a) Für sämtliche Darlehens- und Leasingfinanzierungen können<br />
Konvertierungen in andere Währungen<br />
Kurs- und Zinssicherungsgeschäfte sowie<br />
Umwandlungen von variablen Zinssätzen in eine Fixzinsbindung<br />
vorgenommen werden.<br />
b) Die Stadtvertretung tritt das ihr zustehende Beschlussrecht über Konvertierungen in andere<br />
Währungen, Kurs- und Zinssicherungsgeschäfte und Umwandlungen von variablen Zinssätzen<br />
in Fixzinssätze bis zu einem Wert von 10 v. H. der Finanzkraft an den Stadtrat ab.