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KUNDMACHUNG

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c) Umschuldungen in Fremdwährungen sind nur solange zulässig, als der Anteil der Fremdwährungsdarlehen<br />

30 % des gesamten Darlehensstandes inklusive der Leasinggeschäfte und der<br />

GIG-Darlehen nicht übersteigt. Hierbei darf der Anteil von Fremdwährungskrediten in anderer<br />

als CHF-Währung maximal 15 % des gesamten Darlehensstandes (inkl. Leasing und GIG)<br />

betragen.<br />

Weiters sind Kurs- und Zinssicherungsgeschäfte in Fremdwährungen im maximalen Fremdwährungsanteil<br />

von 30 % zu berücksichtigen.<br />

d) Die Obergrenze von maximal 30 % gilt für alle neu aufzunehmenden Darlehen. Bereits bestehende<br />

Fremdwährungsfinanzierungen (Darlehensverträge) bleiben von dieser Neuregelung<br />

unberührt.<br />

(einstimmig)<br />

16. Beratung über Berichte des Prüfungsausschusses.<br />

StV. Mag. Konstantin ELEFTHERIADIS, Obmann des Prüfungsausschusses, berichtet über die in<br />

der 14. Sitzung des Prüfungsausschusses vom 12. Oktober 2011 erfolgte Objektprüfung „Friedhofsverwaltung“.<br />

Dieser Bericht wird von der Stadtvertretung zur Kenntnis genommen.<br />

Bürgermeister DI Wolfgang Rümmele

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