KUNDMACHUNG
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c) Umschuldungen in Fremdwährungen sind nur solange zulässig, als der Anteil der Fremdwährungsdarlehen<br />
30 % des gesamten Darlehensstandes inklusive der Leasinggeschäfte und der<br />
GIG-Darlehen nicht übersteigt. Hierbei darf der Anteil von Fremdwährungskrediten in anderer<br />
als CHF-Währung maximal 15 % des gesamten Darlehensstandes (inkl. Leasing und GIG)<br />
betragen.<br />
Weiters sind Kurs- und Zinssicherungsgeschäfte in Fremdwährungen im maximalen Fremdwährungsanteil<br />
von 30 % zu berücksichtigen.<br />
d) Die Obergrenze von maximal 30 % gilt für alle neu aufzunehmenden Darlehen. Bereits bestehende<br />
Fremdwährungsfinanzierungen (Darlehensverträge) bleiben von dieser Neuregelung<br />
unberührt.<br />
(einstimmig)<br />
16. Beratung über Berichte des Prüfungsausschusses.<br />
StV. Mag. Konstantin ELEFTHERIADIS, Obmann des Prüfungsausschusses, berichtet über die in<br />
der 14. Sitzung des Prüfungsausschusses vom 12. Oktober 2011 erfolgte Objektprüfung „Friedhofsverwaltung“.<br />
Dieser Bericht wird von der Stadtvertretung zur Kenntnis genommen.<br />
Bürgermeister DI Wolfgang Rümmele