Gemeinderatssitzung vom 28. April 2009 (582 KB ... - Gunskirchen
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nen Wohngebiets-Widmungsgrenze um ca. 16.134 m² - beantragt durch<br />
Marianne Hainbucher u. Franz Eisenkeck.<br />
XIII. Sirfling:<br />
Änderung Nr. 21: Erweiterung der Ortschaft Sirfling in Richtung Osten um 1 Bauplatz –<br />
beantragt durch Franz Niedermayr.<br />
Änderung ÖEK - Nr. 11.<br />
Änderung Nr. 22: Anpassung des bestehenden Dorfgebietes im Bereich der Ortschaft<br />
Sirfling (Familie Boschitz) um ein bestehendes Nebengebäude.<br />
XIV. Kappling:<br />
Änderung Nr. 23: Änderung des bestehenden Wohngebietes im Grünland (Sternchenhaus<br />
Nr. 46) Kappling 19 um eine Fläche in einer Breite von ca. 6 m in Richtung<br />
Norden für die Errichtung einer Garage – beantragt durch Familie<br />
Wachholbinger.<br />
Änderung Nr. 24: Ausweisung von 2 Schutzwasserabflussgräben im Dorfgebiet im Bereich<br />
der Ortschaft Kappling (ehemalige Wimmer-Bauplätze).<br />
IX. Ortszentrum<br />
Änderung Nr. 25: Die Fa. Oberndorfer hat mit Antrag <strong>vom</strong> 23.05.2008 um Umwidmung<br />
des Grundstückes Nr. 884/14, KG. Straß neben dem Bahnhof von dzt.<br />
Mischbaugebiet (MB) auf Sondergebiet des Baulandes „Tourismus“.<br />
Gemäß den Bestimmungen des § 36 Abs. 4 in Verbindung mit § 33 Abs. 2 Oö.ROG 1994<br />
idgF. wurde im Anschluss das Verständigungsverfahren durchgeführt wurden hiezu nachstehende<br />
Stellungnahmen - gemäß Anlage - eingebracht:<br />
� Marktgemeinde Offenhausen mit Datum <strong>vom</strong> 16.10.2008 – keine Einwände<br />
� Gemeinde Pichl bei Wels mit Datum <strong>vom</strong> 29.10.2008 - keine Einwände<br />
� Oö.Ferngas AG mit Datum <strong>vom</strong> 04.11.2008 – keine Einwände sofern die derzeitigen<br />
Höhen im Bereich der vorhandenen Erdgas-Hochdruckanlagen und Erdgas-<br />
Niederdruckanlagen unverändert bleiben bzw. sich nur geringfügige Änderungen ergeben,<br />
sodass eine Überdeckung von 1,0 m gewährleistet ist und ein Bauverbotsstreifen<br />
von 4,0 m (bei HDL) und 1,0 m (bei NDL) beiderseits der Leitungsachse von<br />
jeglicher Bebauung freigehalten wird<br />
� Stadt Wels mit Datum <strong>vom</strong> 17.11.2008 - keine Einwände<br />
� ÖBB-Immobilien mit Datum <strong>vom</strong> 13.11.2008 – grundsätzliche keine Einwände bei<br />
Einhaltung diverser Sicherheitsabstände und Bauverbotsbereiche, sowie Berücksichtigung<br />
diverser Hinweise betreffend die Errichtung von Lärmschutzmaßnahmen, etc.<br />
� Wirtschaftskammer OÖ mit Datum <strong>vom</strong> 25.11.2008 – keine Einwände<br />
� Energie AG mit Datum <strong>28.</strong>11.2008 – grundsätzlich bei Einhaltung und Darstellung der<br />
Schutzabstände zu den 110-kV-Leitungen sowie 30-kV-Leitungen keine Einwände.<br />
� Landwirtschaftskammer mit Datum <strong>vom</strong> 10.12.2008 – keine Einwände<br />
� Gemeinde Edt bei Lambach mit Datum <strong>vom</strong> 15.12.2008 – Es wurde darauf hingewiesen,<br />
dass die Bundesstraße 1 etwa ab der Fa. Fliesen Felbermair in westlicher Richtung<br />
verlaufend auf der Edter Gemeindegebiet liegt. Raumordnungsmaßnahmen, die<br />
Belange des Verkehrs auf diesem Straßenstück der B1 (zB. Festlegungen von Kreuzungspunkten<br />
und Kreuzungsgestaltungen) sind daher mit der Gemeinde<br />
Edt/Lambach abzustimmen. Bezüglich der Versickerung des Zeilingerbaches wird<br />
darauf hingewiesen, dass ein gemeinsames Projekt zwischen der der Marktgemeinde<br />
<strong>Gunskirchen</strong> und der Gemeinde Edt/Lambach besteht. Es liege daher im Interesse<br />
der beiden Gemeinden, die hierzu notwendigen Flächen für die Versickerungsanlage<br />
in der Kiesgrube der Welser Kieswerke (Mittlerer Hagen) im neuen Flächenwidmungsplan<br />
zu berücksichtigen.<br />
� Amt der Oö. Landesregierung mit Datum <strong>vom</strong> 13.02.<strong>2009</strong> – Grundsätzlich wurden lediglich<br />
zu den Änderungen Nr. 12 (Irnharting – Herta Mayr-Rohrauer) und Nr. 21<br />
(Sirfling – Franz Niedermayr) seitens der Fachdienststellen des Amtes der Oö. Landesregierung<br />
negative Stellungnahmen eingebracht. Weiters wurde ausgeführt, dass<br />
die Änderung Nr. 9 (Au bei der Traun – Dauerkleingartensiedlung) im Rahmen einer<br />
Einzeländerung und gleichzeitiger Aufstellung eines Bebauungsplanes fortgeführt<br />
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