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Gemeinderatssitzung vom 28. April 2009 (582 KB ... - Gunskirchen

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Es werde vielmehr befürchtet, dass eine ungehinderte Durchfahrt zwischen der Wallackstraße-Nord<br />

und Wallackstraße-Süd entstehen werde und diese „private Zufahrtsstraße“ als<br />

Schleichweg genutzt wird um sich auch das warten an der Ampel an der B1 Wiener Straße<br />

ersparen zu können. Auch werde der Durchzugsverkehr durch die „private Zufahrtsstraße“<br />

nicht unterbunden und gebe es auch keinen sachlich nachvollziehbaren Grund für die Herstellung<br />

dieser Durchfahrt. Zudem würde im Durchfahrtsbereich ein erhöhter Rangierverkehr<br />

von LKWs zu erwarten sein, zumal die Lärmschutzschleuse zu spät einsehbar sei um einen<br />

Gegenverkehr rechtzeitig erkennen bzw. abwarten zu können.<br />

Zu den eingebrachten Einwendungen wird ausgeführt, dass mit gegenständlicher straßenrechtlichen<br />

Verordnung die Änderung der Verkehrsbeziehungen zwischen der B1 Wiener<br />

Straße und der Welser Straße sowie die Errichtung einer Geh- und Radwegverbindung zwischen<br />

den künftigen Straßenteilen Wallackstraße-Nord und Wallackstraße-Süd geregelt wird<br />

bzw. Gegenstand der Verordnung ist. Gleichfalls werden die künftigen neuen öffentlichen<br />

Verkehrsflächen sowie die geplanten Straßengrundgrenzen und lärmschutztechnischen<br />

Maßnahmen im diesbezüglichen Verordnungsplan entsprechend ausgewiesen.<br />

Die in den oa. Stellungnahmen zitierte „private Zufahrtsstraße“ ist jedenfalls nicht Gegenstand<br />

der vorliegenden Verordnung. Die Genehmigung derartiger Straßenanschlüsse fällt<br />

gem. § 20 Abs. 2 Oö. Straßengesetz 1991 idgF. in die Zuständigkeit der Straßenverwaltung<br />

oder allenfalls der Straßenbehörde. Anrainer haben dabei keine Parteistellung.<br />

Auch ist kein Widerspruch zum rechtswirksamen Flächenwidmungsplan Nr. 6/2001 gegeben,<br />

da Aufschließungsstraßen im Trenngrün gemäß den schriftlichen Ergänzungen zum Flächenwidmungsplan<br />

– Pkt. 1 / Grünflächen mit besonderer Widmung - generell möglich sind.<br />

Hinsichtlich der Einwendungen betreffend der Übereinstimmung mit dem Bebauungsplan Nr.<br />

24 „Kreuzpoint 2“ wird ausgeführt, dass einerseits die geplanten Lärmschutzmaßnahmen zur<br />

Abschirmung des Betriebslärms gleichwertig mit den im Bebauungsplan festegelegten Lärmschutzmaßnahmen<br />

(gem. schalltechnischen Projekt lt. Anlage) sind und andererseits hinsichtlich<br />

des Verkehrslärms es jedenfalls zu keiner Verschlechterung für die Nachbarschaft,<br />

auch im Bereich der privaten Zufahrtsstraße, gegenüber der Ist-Situation kommt. Dies wird<br />

jedenfalls auch durch die Einschränkung der Fahrbewegungen erreicht.<br />

Grundsätzlich wird jedoch angemerkt, dass die Entflechtung des Siedlungs- u. Betriebsverkehrs<br />

trotz Errichtung der „privaten Zufahrtsstraße“ gegeben ist, zumal diese nur auf bestimmte<br />

Nutzer und eine bestimmte Anzahl von Fahrzeugbewegungen eingeschränkt ist.<br />

Somit wird daher auch der Durchzugsverkehr unterbunden und ist dies durch zusätzliche<br />

verkehrsrechtliche Maßnahmen (Verordnung von Verboten und Beschränkungen) sicherzustellen.<br />

Im Übrigen wird hinsichtlich dieser privaten Zufahrtsstraße auf diesbezügliche oa. Ausführungen<br />

verwiesen.<br />

Hinsichtlich der Anregungen betreffend die Verordnung einer Geschwindigkeitsbeschränkung<br />

von 30 km/h und einer Gewichtsbeschränkung von max. 3,5 t auf der Welser Straße,<br />

der Verlängerung der Grünphase der Ampel B1 Wiener Straße / Blockstraße sowie die Errichtung<br />

eines Umkehrplatzes in der Sauerbruchstraße wird angemerkt, dass diese Verkehrsmaßnahmen<br />

nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der gegenständlichen Verordnung<br />

stehen und daher gesondert zu prüfen bzw. zu beantragen sind. Dies gilt auch für den<br />

eingebrachten Kompromissvorschlag, welche nicht Gegenstand dieser vorliegenden Verordnung<br />

ist und daher gesondert zu prüfen ist.<br />

Wechselrede<br />

GR Malik sagt, er sei froh, dass es mit dieser Beschlussfassung zu einer positiven Lösung<br />

des Projektes komme. Es wurde bereits vor ca. 1 Jahr ein Beschluss über den Erweite-<br />

Seite 93

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