Gemeinderatssitzung vom 28. April 2009 (582 KB ... - Gunskirchen
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� Friedrich Lehner, Sauerbruchstraße 2, <strong>Gunskirchen</strong> mit Datum <strong>vom</strong> 31.03.<strong>2009</strong><br />
� Energie AG, Netzregion Nord, Wallererstraße 170, 4600 Wels-Puchberg mit Datum <strong>vom</strong><br />
06.04.<strong>2009</strong><br />
Zusammenfassend kann hiezu ausgeführt werden, dass seitens der Leitungsträger Energie<br />
AG und Oö. Ferngas AG grundsätzlich keine Einwendungen erhoben werden, jedoch<br />
wird auf diverse Sicherbestimmungen bzw. auf die Einhaltung diverser Schutzabstände bei<br />
der Umsetzung des Straßenbauvorhabens hingewiesen.<br />
Seitens der Anrainer der Welser Straße werden weitestgehend verkehrsrechtliche Maßnahmen<br />
auf der Welser Straße wie die Verordnung einer 30 km/h Geschwindigkeitsbeschränkung<br />
und eines Fahrverbotes für Fahrzeuge über 3,5 t gefordert, zumal eine Verkehrszunahme<br />
auf der Welser Straße befürchtet wird. Zudem solle die Grünphase der Verkehrsampel<br />
im Kreuzungsbereich B1 Wiener Straße / Blockstraße geändert werden.<br />
Der Anrainer Friedrich Lehner regt in seiner Stellungnahme <strong>vom</strong> 31.03.<strong>2009</strong> die Errichtung<br />
eines Umkehrplatzes im Bereich der Sauerbruchstraße, anschließend an die geplante Geh-<br />
u. Radwegverbindung, an.<br />
Seitens der Anrainer aus der Wallackstraße wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die Unterbrechung<br />
der Verkehrsbeziehungen auf der Wallackstraße akzeptiert werde, jedoch spreche<br />
man sich gegen die geplante „private Zufahrtsstraße“ aus, zumal ein durchgehender<br />
Lärmschutz und die generelle Trennung des Betriebsverkehrs <strong>vom</strong> Wohngebiet nicht gegeben<br />
ist. Auch würde die gegenständliche straßenrechtliche Verordnung dem Bebauungsplan<br />
in nachstehenden Punkten widersprechen:<br />
� Die Erschließung der Betriebe im Nahbereich der B1 wird mit „überwiegend über die<br />
Wallackstraße-Süd“ bezeichnet, um die als „private Zufahrtsstraße“ getarnte Betriebszufahrt<br />
für LKWs der Fa. Mühringer über Formatwerkgrund (Trenngrün) zu<br />
rechtfertigen.<br />
� Es gibt überhaupt keinen sachlich nachvollziehbaren Grund für eine als „private Zufahrtsstraße“<br />
bezeichnete Aufschließungsstraße.<br />
� Der Lärmschutz im Trenngrün ist nicht durchgehend ausgeführt.<br />
� Die generelle Entflechtung des Siedlungs- u. Betriebsverkehrs findet nicht statt.<br />
� Der Durchzugsverkehr wird nicht unterbunden.<br />
Weiters würde die Planauflage den grundsätzlichen Raumordnungsgrundsätzen und der<br />
Flächenwidmung sowie den Zusagen und positiven Beurteilungen die im Zuge der Bebauungsplanänderungen<br />
von allen maßgeblichen Gemeindepolitikern abgegeben wurden, widersprechen.<br />
Es werde daher darauf bestanden, dass eine offene Durchfahrt (private Zufahrtsstraße)<br />
nicht genehmigt wird.<br />
Ergänzend zum oa. Schreiben wurde eine Variante zum möglichen Umbau der Wallackstraße<br />
angeschlossen, welche einen Kompromiss zu der im Bebauungsplan festgelegten Verkehrslösung<br />
darstellen soll.<br />
Die Ehegatten Ing. Josef u. Monika Fürlinger führen in Ihrer Stellungnahme aus, dass grundsätzlich<br />
kein Einwand bezüglich des Ausbaus der Fa. Formatwerk besteht, jedoch werde<br />
Einspruch gegen die nunmehr geplante Ausführung der Wallackstraße. Es werden größte<br />
Bedenken und Befürchtungen geäußert, dass die nun zusätzliche Ausfahrt <strong>vom</strong> Formatwerk<br />
in die Wallackstraße zu einer ungehinderten Durchfahrt und damit zu erhöhten Lärmimmissionen<br />
und Verkehr sowie zu einem erhöhten Sicherheitsrisiko führen wird.<br />
Auch sprechen sich die Ehegatten Helmut u. Karoline Mayer gegen die geplante „private<br />
Zufahrtsstraße“ aus. Die Unterbrechung der Verkehrsbeziehungen zwischen der B1 und der<br />
Welser Straße mit der Errichtung eines Umkehrplatzes werde zwar akzeptiert, jedoch wäre<br />
jedenfalls ein geschlossener Erdwall anstatt der „privaten Zufahrtstraße“ gefordert. Auch<br />
werde die Zusage, dass die private Zufahrtsstraße“ nur von 2 Klein-Lkws (und auch nur<br />
wenn die B1 wegen Unfalls direkt im Kreuzungsbereich gesperrt ist) benützt wird, bezweifelt.<br />
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