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Gemeinderatssitzung vom 28. April 2009 (582 KB ... - Gunskirchen

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Finanzierungsplan: liegt derzeit noch nicht vor<br />

Finanzierung: nicht gesichert<br />

Spezielle Bemerkungen zum Vorhaben<br />

Ausgaben:<br />

Im Finanzjahr 2008 wurden keine Ausgaben getätigt. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird<br />

gegenständliches Bestandskonto in das Anlagevermögen umgebucht.<br />

Einnahmen:<br />

An Einnahmen konnten keine Mittel vereinnahmt werden.<br />

g) Zwischenfinanzierung Amtsgebäude +Überschuss € 685.000,00<br />

h) Zwischenfinanzierung FF-Fernreith +Überschuss € 125.187,62<br />

i) Zwischenfinanzierung VS/HS Sanierung +Überschuss € 852.611,15<br />

Zur Finanzierung der vorstehend angeführten Projekte werden Landeszuschüsse und Bedarfszuweisungsmittel<br />

zur Verfügung gestellt. Diese Mittel langen jedoch erst in den folgenden<br />

Finanzjahren ein. Aus diesem Grund ist es erforderlich Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />

aufzunehmen. Die Rückzahlung erfolgt durch die Einlagen der Landeszuschüsse und der<br />

Bedarfzuweisungsmittel und wird zeitgleich mit der Überweisung durchgeführt.<br />

Die Darlehen wurden in den Finanzjahren 2006 u. 2007 aufgenommen, dabei hat die Marktgemeinde<br />

<strong>Gunskirchen</strong> für die Darlehen entsprechende Garantieerklärungen bzw. Haftungsübernahmen<br />

abgegeben.<br />

j) Zwischenfinanzierung Beteiligungen - Fehlbetrag € 211.648,36<br />

Bei diesem Vorhaben wird der bei der Einnahmen/Ausgabenrechnung entstandene Verlust<br />

verrechnungstechnisch dargestellt. Der bei der Einnahmen/Ausgabenrechnung entstandene<br />

Verlust beinhaltet natürlich auch die AfA, welche verrechnungstechnisch in der durchlaufenden<br />

Gebarung gegenverrechnet wird. Der in den einzelnen Jahren entstandene Gewinn/Verlust<br />

wird auch in der Bilanz dargestellt und führt somit zu einer Vermehrung oder<br />

Verringerung des Eigenkapitals.<br />

k) Beteiligungen/Tilgungen ausgeglichen<br />

Bei diesem Vorhaben werden alle Tilgungen für die einzelnen Projekte gesammelt verbucht<br />

und werden die Aufwendungen durch die Marktgemeinde <strong>Gunskirchen</strong> als Kapitaltransferzahlung<br />

abgedeckt. Durch die VFI & CO KG werden jeweils am Ende eines Finanzjahres die<br />

geleisteten Tilgungszahlungen in Form eines zusätzlichen Liquiditätszuschusses vorgeschrieben.<br />

Der Liquiditätszuschuss hat durch die Marktgemeinde <strong>Gunskirchen</strong> jedenfalls zu<br />

erfolgen, da ansonsten die Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde<br />

<strong>Gunskirchen</strong> & Co KG in einigen wenigen Jahren zahlungsunfähig wäre.<br />

Wechselrede<br />

GR Dr. Leitner möchte wissen, da die VFI schon einige Zeit laufe, was am Ende des Tunnels<br />

über bleibe und fragt nach konkreten Zahlen.<br />

Seite 77

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