Gemeinderatssitzung vom 28. April 2009 (582 KB ... - Gunskirchen
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Finanzierungsplan: liegt derzeit noch nicht vor<br />
Finanzierung: nicht gesichert<br />
Spezielle Bemerkungen zum Vorhaben<br />
Ausgaben:<br />
Im Finanzjahr 2008 wurden keine Ausgaben getätigt. Nach Abschluss der Bauarbeiten wird<br />
gegenständliches Bestandskonto in das Anlagevermögen umgebucht.<br />
Einnahmen:<br />
An Einnahmen konnten keine Mittel vereinnahmt werden.<br />
g) Zwischenfinanzierung Amtsgebäude +Überschuss € 685.000,00<br />
h) Zwischenfinanzierung FF-Fernreith +Überschuss € 125.187,62<br />
i) Zwischenfinanzierung VS/HS Sanierung +Überschuss € 852.611,15<br />
Zur Finanzierung der vorstehend angeführten Projekte werden Landeszuschüsse und Bedarfszuweisungsmittel<br />
zur Verfügung gestellt. Diese Mittel langen jedoch erst in den folgenden<br />
Finanzjahren ein. Aus diesem Grund ist es erforderlich Zwischenfinanzierungsdarlehen<br />
aufzunehmen. Die Rückzahlung erfolgt durch die Einlagen der Landeszuschüsse und der<br />
Bedarfzuweisungsmittel und wird zeitgleich mit der Überweisung durchgeführt.<br />
Die Darlehen wurden in den Finanzjahren 2006 u. 2007 aufgenommen, dabei hat die Marktgemeinde<br />
<strong>Gunskirchen</strong> für die Darlehen entsprechende Garantieerklärungen bzw. Haftungsübernahmen<br />
abgegeben.<br />
j) Zwischenfinanzierung Beteiligungen - Fehlbetrag € 211.648,36<br />
Bei diesem Vorhaben wird der bei der Einnahmen/Ausgabenrechnung entstandene Verlust<br />
verrechnungstechnisch dargestellt. Der bei der Einnahmen/Ausgabenrechnung entstandene<br />
Verlust beinhaltet natürlich auch die AfA, welche verrechnungstechnisch in der durchlaufenden<br />
Gebarung gegenverrechnet wird. Der in den einzelnen Jahren entstandene Gewinn/Verlust<br />
wird auch in der Bilanz dargestellt und führt somit zu einer Vermehrung oder<br />
Verringerung des Eigenkapitals.<br />
k) Beteiligungen/Tilgungen ausgeglichen<br />
Bei diesem Vorhaben werden alle Tilgungen für die einzelnen Projekte gesammelt verbucht<br />
und werden die Aufwendungen durch die Marktgemeinde <strong>Gunskirchen</strong> als Kapitaltransferzahlung<br />
abgedeckt. Durch die VFI & CO KG werden jeweils am Ende eines Finanzjahres die<br />
geleisteten Tilgungszahlungen in Form eines zusätzlichen Liquiditätszuschusses vorgeschrieben.<br />
Der Liquiditätszuschuss hat durch die Marktgemeinde <strong>Gunskirchen</strong> jedenfalls zu<br />
erfolgen, da ansonsten die Verein zur Förderung der Infrastruktur der Marktgemeinde<br />
<strong>Gunskirchen</strong> & Co KG in einigen wenigen Jahren zahlungsunfähig wäre.<br />
Wechselrede<br />
GR Dr. Leitner möchte wissen, da die VFI schon einige Zeit laufe, was am Ende des Tunnels<br />
über bleibe und fragt nach konkreten Zahlen.<br />
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