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Gemeinderatssitzung vom 28. April 2009 (582 KB ... - Gunskirchen

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Widmungskategorie „Mischbaugebiet mit betrieblicher Nutzung“ beim Grundstück Nr. 884/14,<br />

welche eine Einschränkung der Betriebstätigkeit und Verteuerung von zukünftigen Projekten<br />

bedeuten würde, erhoben.<br />

Zu vorangeführten Eingaben wird wie folgt Stellung genommen:<br />

Die geplante Widmungsänderung Nr. 5 (Gänsanger) ist in einem ungefähren Abstand von<br />

ca. 220 m zum bestehenden Betriebsareal der Fa. Welser Kieswerke, am südöstlichen Rande<br />

der Ortschaft Gänsanger, gelegen. Dazwischen befindet sich ein Hochwasserbecken,<br />

welches allfällige Hochwässer, welche <strong>vom</strong> Grünbach über eine Hochwassermulde ableitet<br />

werden, auffängt und zur Versickerung bringt. Durch die geplante Neuwidmung ist jedenfalls<br />

eine Beeinträchtigung der Hochwasseranlage nicht zu erwarten. Hinsichtlich einer möglichen<br />

Einschränkung der bestehenden Betriebsanlage wird ausgeführt, dass eine allenfalls heranrückende<br />

Bebauung im Sinne des § 31 Abs. 5 Oö. Bauordnung erst im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens<br />

der künftigen Wohnbebauungen geltend gemacht werden kann. Hierbei<br />

könnten den Bauwerbern allfällige Maßnahmen zum Schutz vor Immissionen vorgeschrieben<br />

werden. Eine mögliche Parteistellung der Fa. Welser Kieswerke im Rahmen des Baubewilliungsverfahrens<br />

wird jedoch im Anlassfall zu prüfen sein. Selbiges gilt auch für die Widmungsänderung<br />

Nr. 1 (Moostal) welche ein künftiges Wohngebiet zum im Nahbereich befindlichen<br />

Kiesabbaugebietes ausweise. Vorgenanntes Kiesabbaugebiet ist in einem Abstand<br />

von ca. 230 m zum künftigen Wohnbaugebiet gelegen.<br />

Betreffend die Einwendungen der Fa. BRP-Powertrain wird ausgeführt, dass die geplante<br />

Widmungsänderung Nr. 25 (Ortszentrum) die geplante Umwidmung der Parzelle Nr. 884/14<br />

von derzeit Bauland – eingeschränktes Mischbaugebiet in eine Sonderausweisung des Baulandes<br />

– Tourismus darstellt. Gegenständliche Widmungsänderung soll der Absicherung des<br />

Standortes des bereits rechtskräftig genehmigten Beherbergungsbetriebes der Fa. Oberndorfer<br />

dienen. Hiezu wird angemerkt, dass im Rahmen der Baubewilligung für den Beherbergungsbetrieb<br />

bereits Schallschutzmaßnahmen wie der Einbau von Schallschutzfenstern,<br />

etc., zum Schutz vor Immissionen durch die Fa. BRP-Powertrain vorgeschrieben wurden.<br />

Allenfalls künftige Vorschreibungen von Lärmschutzmaßnahmen im Rahmen einer Betriebserweiterung<br />

sind im Anlassfall zu prüfen. Abschließend wird angemerkt, dass im übrigen die<br />

Eingabe der Fa. BRP-Powertrain verspätet eingebracht wurde.<br />

Hinsichtlich der Widmungsänderung Nr. 6 und Änderung Nr. 5 zum Örtlichen Entwicklungskonzept<br />

(ÖEK), beantragt durch die Fa. Oberndorfer und Fa. Welser Kieswerke, sind während<br />

der öffentlichen Planauflage Fragen hinsichtlich der Sicherstellung der technischen Infrastruktur<br />

aufgetreten, welcher noch einer ergänzenden fachlichen Prüfung bedürfen. Es soll<br />

daher nach Klärung der offenen Fragen gegenständliche Widmungsänderung Nr. 6 im Rahmen<br />

einer Einzeländerung zum Flächenwidmungsplan Nr. 7 fortgeführt werden.<br />

Auf Grund der Ergebnisse des Stellungnahmeverfahrens sowie der öffentlichen Planauflage<br />

wird vorgeschlagen, den Flächenwidmungsplan Nr. 7/2008 sowie die Änderungen Nr. 2 - 11<br />

zum Örtlichen Entwicklungskonzept zu beschließen.<br />

Antrag: (GV Dr. Josef Kaiblinger)<br />

Der Gemeinderat möge beschließen:<br />

„Der vorliegende Flächenwidmungsplan-Entwurf Nr. 7/2008 (Teil Süd u. Nord) je mit<br />

Datum 11.09.2008-K, der jeweils zugehörige Differenzplan mit den darin dargestellten<br />

Änderungen Nr. 1, 2, 3, 4, 5, 5a, 8, 10, 13, 14, 15, 16, 17, 18, 19, 20, 22, 23, 24 u. 25 sowie<br />

das Örtlichen Entwicklungskonzept (ÖEK) Nr. 1/2001 mit den Änderungen Nr. 2, 3,<br />

4, 6, 8, 8a, 9 u. 10 gemäß vorliegenden Funktionsplan mit Datum <strong>vom</strong> 11.09.2008-K,<br />

werden zum Beschluss erhoben.<br />

Seite 102

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