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Gemeinderatssitzung vom 28. April 2009 (582 KB ... - Gunskirchen

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8. Umbau der Wallackstraße - Wegparzelle Nr. 1595, KG. Straß – zur Unterbrechung<br />

der Verkehrsbeziehung zwischen der B1 Wiener Straße und der<br />

Welser Straße sowie Errichtung einer Geh- und Radwegverbindung zwischen<br />

den künftigen Straßenteilen Wallackstraße-Nord und Wallackstraße-Süd;<br />

Straßenrechtliche Verordnung - Beschlussfassung<br />

Bericht: Vbgm. Friedrich Nagl<br />

Die Wallackstraße verbindet derzeit die Welser Straße mit der B1 Wiener Straße. An der<br />

Wallackstraße selbst, bestehen Zufahrten zu einzelnen Wohnhäusern und zu Betrieben. Des<br />

Weiteren münden öffentliche Siedlungsstraßen und eine Betriebsaufschließungsstraße in die<br />

Wallackstraße ein.<br />

Im Zusammenhang mit der beabsichtigten Betriebserweiterung der Firma Formatwerk durch<br />

die Errichtung eines Logistikzentrums, welche über die Wallackstraße aufgeschlossen ist, ist<br />

nun geplant die Verkehrsbeziehung auf der Wallackstraße zwischen der Welser Straße und<br />

der B1 Wiener Straße zu unterbrechen. Künftig sollen die bestehenden Betriebe und die<br />

noch unbebauten Betriebsgrundstücke im Nahbereich der Bundesstraße über die „Wallackstraße<br />

Süd“ von der B1 Wiener Straße her und das südwestlich der Wallackstraße gelegene<br />

Siedlungsgebiet über die „Wallackstraße Nord“ in Richtung Welser Straße verkehrsmäßig<br />

erschlossen werden. Damit kann ein möglicher Durchzugsverkehr auf der Wallackstraße<br />

zwischen der B 1 Wiener Straße und der Welser Straße unterbunden werden und führt dies<br />

zu einer weitgehenden Entflechtung von Betriebsverkehr und Siedlungsverkehr und zu einer<br />

Verkehrsberuhigung für die Bewohner entlang der Wallackstraße. Verbunden soll die Wallackstraße<br />

„Süd und Nord“ durch eine Fuß- Radwegverbindung werden. Betroffen davon<br />

sind die Parzellen Nr. 729/1, 728/2 (jeweils bis zum bestehenden Gartenzaun) sowie Parz.<br />

1595, 753/6 u. 1570/1, sowie eine geringfügige Verbreiterung des Gehweges im Bereich der<br />

Parzellen 729/8, 729/19 u. 729/1, alle KG. Straß (ebenso jeweils bis zum bestehenden Gartenzaun).<br />

Die Sauerbruchstraße wird künftig zur Sackgasse.<br />

Zur Abschirmung von Verkehrslärm im Bereich der erweiterten Betriebszufahrt zu der Firma<br />

Formatwerk gelangt zum Schutz der Nachbarschaft eine Lärmschutzwand lt. schalltechnischen<br />

Prüfbericht des Sachverständigenbüro TAS SV-GmbH, GZ: 05B0410T <strong>vom</strong><br />

29.09.2008 zur Ausführung. Diese Lärmschutzwand soll zum Nachbarschutz zusätzlich Richtung<br />

Süden bis kurz vor dem Grundstück 753/1, KG. Straß, verlängert werden. Für die Wallackstraße<br />

Nord ist am südlichen Ende (auf Höhe der gegenüberliegenden Grundstücke Nr.<br />

729/1, 729/19, 729/8, je KG. Straß) die Errichtung eines Umkehrplatzes (Wendemöglichkeit<br />

für Bewohner und Erhaltungsfahrzeuge) geplant. In diesem Bereich kommt es zu einer Verbreiterung<br />

der bestehenden Straßenanlage. Diese Fläche liegt laut rechtswirksamen Flächenwidmungsplan<br />

Nr. 6/2001 in einer Grünfläche mit besonderer Widmung - Trenngrün.<br />

Laut schriftlicher Ergänzung zum Flächenwidmungsplan Pkt. 1 ist die Anlegung von Aufschließungsstraßen<br />

in diesen Grünflächen generell möglich. Alle übrigen geringfügigen Ausbaumaßnahmen<br />

im Bereich der „Wallackstraße Süd“, wie Fuß- Radwegverbindung im Bereich<br />

der Grundstücke Nr. 729/1, 728/2, 753/6, alle KG. Straß, Verbreiterung im Bereich<br />

Grundstück 753/1, KG. Straß zur Anlegung eines Gehsteiges liegen im Bereich von im Flächenwidmungsplan<br />

ausgewiesenem Bauland.<br />

Zur Unterbrechung der Verkehrsbeziehung auf der Wallackstraße und der künftigen Erschließung<br />

der dortigen Betriebe über die Wallackstraße-Süd ist anzuführen, dass von Seiten<br />

der Fa. Ceterum Liegenschaftsvermietung u. -verwaltung der neuen Verkehrslösung nur<br />

unter der Bedingung zugestimmt wird, wenn auch eine Anbindung an die Welser Straße für<br />

PKW-Verkehr und LKW-Verkehr, eingeschränkt auf 7,5 t, aufrecht bleibt. Nachdem für die<br />

neue Verkehrslösung bzw. die Ausbildung der neuen Betriebszufahrt zur Fa. Format-Werk<br />

sowie für den Ausbau der Kreuzung B1 Wiener Straße / Wallackstraße eine Grundbeanspru-<br />

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