Gemeinderatssitzung vom 28. April 2009 (582 KB ... - Gunskirchen
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werden soll. Weiters wurden seitens der Verkehrsplanung diverse Vorgaben betreffend<br />
die künftige verkehrsmäßige Erschließung über etwaige Landesstraßen im Bereich<br />
der Änderungen Nr. 15, 18, 13 u. 20 festgelegt. Ebenso wurde auch die graphische<br />
Einarbeitung der bestehenden Grundwasserschongebiete sowie Wasserschutzgebiet<br />
gefordert.<br />
In der Folge wurden die seitens des Amtes der Oö. Landesregierung negativ beurteilten Änderungen<br />
Nr. 12, 21, u. 9 aus dem laufenden Verfahren genommen und der Flächenwidmungsplan<br />
gemäß den Forderungen des Amtes der Oö. Landesregierung angepasst.<br />
Ergänzend wurde im Bereich der Widmungsänderung Nr. 5 - Ortschaft Gänsanger die Ausweisung<br />
einer Spielfläche/Spielplatz in einem ungefähren Ausmaß von ca. 700 m² sowie<br />
eine geringfügige Erweiterung des Wohngebietes im Rahmen der Widmungsänderung Nr. 10<br />
- Ortschaft Irnharting, im Bereich der Parzelle Nr. 2118 in einem ungefähren Ausmaß von ca.<br />
560 m², vorgenommen.<br />
Anschließend ist der Flächenwidmungsplan-Entwurf Nr. 7/2008 gemäß den Bestimmungen<br />
des § 36 Abs. 2 und 4 in Verbindung mit § 33 Abs. 3 Oö. ROG 1994 idgF. durch 4 Wochen in<br />
der Zeit <strong>vom</strong> 24.03.<strong>2009</strong> bis einschließlich 21.04.<strong>2009</strong> zur öffentlichen Einsicht aufgelegen<br />
und wurden die Eigentümer jener Grundstücke, an deren Flächenwidmung sich Änderungen<br />
ergeben, nachweislich verständigt.<br />
Im Zuge dieser Planauflage sind beim ho. Amte nachstehende Eingaben innerhalb offener<br />
Frist eingelangt:<br />
Schreiben der Fa. Welser Kieswerke Treul & Co GesmbH – gemäß Anlage - mit Datum <strong>vom</strong><br />
21.04.<strong>2009</strong>. Hierbei wird ausgeführt, dass die Fa. Welser Kieswerke durch die Flächenwidmungsplanänderungen<br />
Nr. 5 (Gänsanger) und Nr. 1 (Moostal) betroffen sind. Im Besonderen<br />
wird im Bezug auf die Änderung Nr. 5 (Gänsanger) auf den Nahbereich zum zentralen Betriebsgelände<br />
mit den Aufbereitungsanlagen Werk I und Werk II in der Kieswerkstraße und<br />
im Bezug auf die Änderung Nr. 1 (Moostal) auf den örtlichen Nahbereich zum Kiesabbaugebiet<br />
Hof hingewiesen. Auf Grund von negativen Erfahrungen mit heranrückender Wohnbebauung<br />
zu Betriebsliegenschaften wird auf diese Problematik sowie auf mögliche Konflikte<br />
hingewiesen. Der Kreis potentieller Einschreiter werde damit erweitert und die Entwicklung<br />
der Betriebsstandorte könnte beeinträchtigt werden. Ergänzend wird zur Änderung Nr. 5<br />
auch angeführt, dass in unmittelbarer Nachbarschaft eine Hochwasserschutzanlage besteht<br />
und dies nachteilige Folgen haben könnte. Die geplanten Umwidmungen Nr. 1 u. 5 werden<br />
daher als problematisch angesehen, sofern keine zusätzlichen Maßnahmen seitens der Gemeinde<br />
getroffen werden. Die Fa. Welser Kieswerke ist seit mittlerweile 70 Jahren in<br />
<strong>Gunskirchen</strong> tätig und es wird daher ersucht, den ungeschmälerten Bestand sowie das bestehende<br />
Entwicklungspotential des Betriebes zu erhalten und zu sichern.<br />
Schreiben der Fa. BRP-Powertrain GmbH & Co KG – gemäß Anlage - mit Datum <strong>vom</strong><br />
22.04.<strong>2009</strong>. Hierin wird ausgeführt, dass die Fa. BRP-Powertrain & Co KG (als Nachfolgerin<br />
der BRP-Rotax) seit 50 Jahren am Standort <strong>Gunskirchen</strong> tätig ist und seither durch den Zukauf<br />
von Gründstücken ihre Produktionsflächen kontinuierlich vergrößert und damit die räumlichen<br />
Voraussetzungen für einen leistungsfähigen Wirtschaftsbetrieb geschaffen hat. Dieses<br />
Raumordnungsziel ist auch aus den bisherigen Veränderungen der Flächenwidmungen<br />
nachvollziehbar. Flächenerweiterungen waren jedoch immer mit hohen Investitionskosten für<br />
den Nachbarschutz – vor allem für Grundstücksteile für Lärmschutzeinrichtungen – verbunden.<br />
In diesem Zusammenhang wurden auch Grundstücke im Anschluss an das westliche<br />
Betriebsareal erworben, da dieser Bereich die einzig wirtschaftliche Möglichkeit zur Erweiterung<br />
der Produktionsflächen darstellt. Auch bei diesen Flächen waren Teile für die Widmung<br />
eines Trenngrüns zum Nachbarschaftsschutz auszuweisen. Die nun geplante Umwidmung –<br />
Änderung Nr. 25 – des angrenzenden Grundstückes in diesem Bereich steht jedoch im Widerspruch<br />
mit dem übergeordneten Ziel der Produktionserweiterung und den bereits geleisteten<br />
Investitionen. Deshalb werde Einspruch gegen die geplante Änderung der derzeitigen<br />
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