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Exklusiv: Wie die Swiss ins 2009 fliegt Special: PC ... - SkyNews.ch

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Der italienis<strong>ch</strong>e Sokol kam für Rotex au<strong>ch</strong> in der Nähe von Brig zum E<strong>ins</strong>atz.<br />

Rotex Helicopter setzte einen Sokol ein<br />

Im November konnte in der S<strong>ch</strong>weiz ein exotis<strong>ch</strong>er<br />

Helikopter beoba<strong>ch</strong>tet werden. Die<br />

Rotex Helicopter AG sah si<strong>ch</strong> gezwungen,<br />

aufgrund von Wartungsarbeiten an einem ihrer<br />

beiden K-Max, si<strong>ch</strong> na<strong>ch</strong> einer Ersatzmas<strong>ch</strong>ine<br />

umzusehen. Bei Eliwork in Italien, <strong>die</strong> zwei<br />

W3A Sokol betreibt, wurde Rotex fündig. Sie<br />

konnte den Sokol I-SOKO für drei Wo<strong>ch</strong>en einmieten.<br />

Die Rotex zog dur<strong>ch</strong>aus ein positives<br />

Fazit, da der Sokol mit einem maximalen Hebevermögen<br />

von 2,1 Tonnen ni<strong>ch</strong>t all zu sehr unter<br />

jenem des K-Max liegt.<br />

Beim I-SOKO handelt es si<strong>ch</strong> um einen<br />

W3A Sokol des Herstellers PZL-Swidnick,<br />

der in Polen hergestellt wird. Sokol kommt<br />

aus dem Polnis<strong>ch</strong>en und bedeutet soviel wie<br />

Falke. Der Sokol war der erste Helikopter, der<br />

in Polen in Serie gebaut wurde. Der Erstflug<br />

erfolgte 1979. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurden<br />

an <strong>die</strong> 150 Exemplare in vers<strong>ch</strong>iedenen<br />

Versionen gebaut. Der W3A Sokol verfügt<br />

über zwei PZL-10W Triebwerke, <strong>die</strong> je 900<br />

WPS abgeben. Fotoreport Nick Däpp<br />

www.eliwork.it<br />

JAR-Normen für Helibetrieb mit Ausnahmen<br />

Am 1. November sind <strong>die</strong> europäis<strong>ch</strong>en Vors<strong>ch</strong>riften<br />

für den kommerziellen Betrieb<br />

von Helikoptern au<strong>ch</strong> in der S<strong>ch</strong>weiz in Kraft<br />

getreten. Diese Joint Aviation Requirements<br />

(JAR), legen <strong>die</strong> Voraussetzungen fest, <strong>die</strong> für<br />

den kommerziellen Transport von Personen<br />

und Gütern sowie für Rettungsflüge von den<br />

Betreibern erfüllt sein müssen. Ni<strong>ch</strong>t unter <strong>die</strong><br />

JAR-Regeln fallen Arbeitsflüge (Aerial Work),<br />

<strong>ins</strong>besondere Aussenlastflüge. Wären <strong>die</strong><br />

JAR-Normen unverändert übernommen worden,<br />

hätte das für viele S<strong>ch</strong>weizer Heli-Firmen<br />

sehr teure Investitionen und s<strong>ch</strong>werwiegende<br />

Konsequenzen zur Folge gehabt. Diese konnten<br />

teilweise abgefedert werden. Zusammen<br />

mit Bran<strong>ch</strong>envertretern hat das Bundesamt für<br />

Zivilluftfahrt (BAZL) einige JAR-Ausnahmen<br />

ausgearbeitet, <strong>ins</strong>besondere für <strong>die</strong> speziellen<br />

Anforderungen der Helifliegerei im Gebirge.<br />

Beispielsweise sind für HEMS-Flüge (Helicopter<br />

Emergency Medical Service) na<strong>ch</strong> den<br />

europäis<strong>ch</strong>en JAR-Normen mehrmotorige<br />

Helikopter vorges<strong>ch</strong>rieben. Na<strong>ch</strong> JAR-OPS 3,<br />

Subpart B müssen für E<strong>ins</strong>ätze mit der Seilwinde<br />

Helikopter eingesetzt werden, <strong>die</strong> na<strong>ch</strong><br />

Kategorie A zugelassen sind. Kategorie A-Heli-<br />

kopter sind na<strong>ch</strong> JAR-Definition mehrmotorige<br />

Hubs<strong>ch</strong>rauber, <strong>die</strong> einen Flug au<strong>ch</strong> bei einem<br />

Triebwerksausfall in jeder Flugphase fortsetzen<br />

können. Das Heli-Fliegen wird zusätzli<strong>ch</strong> in<br />

Flugleistungsklassen eingeteilt: In der Flugleistungsklasse<br />

1 muss eine si<strong>ch</strong>ere Landung<br />

auf einem geeigneten Landeplatz au<strong>ch</strong> beim<br />

Ausfall des kritis<strong>ch</strong>en Triebwerkes zu jedem<br />

Zeitpunkt mögli<strong>ch</strong> sein. Dagegen führt in der<br />

Flugleistungsklasse 3 ein Triebwerksausfall zur<br />

sofortigen Notlandung. Windenrettungen mit<br />

den einmotorigen Lamas oder Ecureuils wären<br />

na<strong>ch</strong> den europäis<strong>ch</strong>en JAR-Normen also<br />

ni<strong>ch</strong>t mehr erlaubt. Die S<strong>ch</strong>weizer Regelung<br />

sieht nun aber vor, dass HEMS-Flüge in einigen<br />

Ausnahmefällen au<strong>ch</strong> weiterhin in der Flugleistungsklasse<br />

3 dur<strong>ch</strong>geführt werden dürfen,<br />

wenn <strong>die</strong> Einhaltung der Klassen 1 oder 2 aus<br />

operationellen Gründen ni<strong>ch</strong>t mögli<strong>ch</strong> ist. Allerdings<br />

müssen <strong>die</strong> Kriterien für den E<strong>ins</strong>atz von<br />

Helikoptern in den Flugleistungsklassen 2 und<br />

3 im Operations Manual bes<strong>ch</strong>rieben sein und<br />

müssen dur<strong>ch</strong> das BAZL genehmigt werden.<br />

Weitere Ausnahmebestimmungen sind auf der<br />

BAZL-Website zu finden. Eugen Bürgler<br />

www.admin.<strong>ch</strong>/<strong>ch</strong>/d/as/2008/4699.pdf

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