best_age best_age - DENTSPLY Friadent
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48 | IDENTITY 2_09<br />
RR EE CC HH TT SS TT II PP PP<br />
Die Praxis ist das Lebenswerk eines jeden niedergelassenen<br />
Zahnarztes. Doch irgendwann kommt das Ende des Berufslebens,<br />
und der Zahnarzt muss alles, was er über Jahre erfolgreich<br />
geschaffen hat, zurücklassen.<br />
In jüngster Zeit steigt jährlich die Zahl der Praxen, die geschlossen<br />
werden, ohne dass ein Praxisnachfolger die Versorgung<br />
der Patienten übernimmt. Während vor einigen Jahren die<br />
Praxisverkäufer sich den Vertragspartner aus einer Vielzahl<br />
an Interessenten aussuchen konnten, dominieren heute häufi g<br />
die Käufer, die aus einer Vielzahl an Arbeits- und Praxismöglichkeiten<br />
auswählen können. Um dennoch die Früchte der<br />
Arbeit ernten zu können, sollte das Projekt Praxisverkauf daher<br />
möglichst mindestens ein Jahr im Voraus geplant werden.<br />
In Betracht kommen neben der klassischen Praxisabgabe die<br />
Gründung einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft<br />
sowie die Aufnahme eines Jobsharing-Partners. Auch über den<br />
Verkauf der Praxisanteile in mehreren Schritten und damit den<br />
sukzessiven Ausstieg kann nachgedacht werden. Als weitere<br />
Variante mögen der Verkauf der Kassenpraxis und die Weiterführung<br />
einer privatärztlichen Tätigkeit im Einzelfall sinnvoll sein.<br />
Vor allem steht natürlich, dass der Kaufpreis ermittelt wird und<br />
bei der Bewertung der Praxis auch alle relevanten Tatsachen<br />
zugrunde gelegt werden, denn nur dann wird man heute einen<br />
Übernehmer fi nden.<br />
Für die Bewertung der Praxis sind folgende Aspekte<br />
und Unterl<strong>age</strong>n erforderlich:<br />
■ Das Erscheinungsbild der Praxis<br />
■ Betriebs- und apparatebezogene Genehmigungen<br />
■ Praxisverträge, einschließlich Miet- und Arbeitsverträge<br />
■ Bewertung der Praxis, in Zusammenhang damit<br />
■ Inventarverzeichnis<br />
■ Betriebswirtschaftliche Auswertung der<br />
letzten drei Jahre<br />
■ Einnahmen-Überschussrechnungen bzw. Steuerbilanzen<br />
möglichst der letzten drei bis fünf Jahre<br />
■ KZV-Abrechnungen der letzten drei Jahre<br />
■ Die Laborumsätze<br />
was zu tun ist ...<br />
... um die Früchte der Arbeit tatsächlich ernten zu können!<br />
| Katri Helena Lyck | Anna Brix<br />
Nur wenn diese Aspekte berücksichtigt werden, kann der<br />
Kaufpreis realistisch beurteilt und mit der Suche nach einem<br />
geeigneten Übernehmer begonnen werden.<br />
Findet man einen Interessenten, ist die frühe Absicherung<br />
des Kaufpreises für den Abgeber ein wesentlicher Punkt bei<br />
den Vertragsverhandlungen mit einem potenziellen Käufer.<br />
Hintergrund ist häufi g die Tatsache, dass der ausscheidende<br />
Zahnarzt zur Absicherung seiner Altersvorsorge auf einen<br />
hohen Praxiserlös angewiesen ist. In Anbetracht dieser Tatsache<br />
ist es nachvollziehbar, dass ein potenzieller Käufer möglichst<br />
schnell vertraglich gebunden werden soll. Hierzu greifen<br />
Zahnärzte gerne auf einen sogenannten „Vorvertrag“ zurück.<br />
Durch den Abschluss eines „Vorvertrags“ erwerben die Vertragspartner<br />
einen wirksamen Rechtsanspruch auf Abschluss<br />
des Hauptpraxiskaufvertrags. Da aus dem Vorvertrag notfalls<br />
auf Abschluss des Hauptvertrags geklagt werden kann, ist der<br />
Vorvertrag aber nur wirksam, wenn die Parteien sich bereits<br />
über alle wesentlichen Punkte geeinigt haben und der Inhalt des<br />
abzuschließenden Hauptvertrags zumindest <strong>best</strong>immbar ist.<br />
Dies bedeutet, dass sowohl der Kaufgegenstand als auch der<br />
Kaufpreis aus dem Vorvertrag hervorgehen müssen. Weiterhin<br />
sind Vereinbarungen über wesentliche Nebenpunkte<br />
wie zum Beispiel die Praxisausstattung, die Patientenkartei<br />
und die Bemessungsgrundl<strong>age</strong>n des ideellen Praxiswerts<br />
in den Vorvertrag aufzunehmen. Fällt der Vorvertrag zu<br />
knapp aus, <strong>best</strong>eht die Gefahr, dass das Gericht im Streitfall<br />
zur Unwirksamkeit des Vorvertrags gelangt. Da man für die<br />
Verhandlung und Gestaltung eines Vorvertrags also bereits<br />
viel Aufwand und Zeit investieren muss, empfi ehlt es sich, von<br />
Beginn an konsequent einen Hauptvertrag auszuhandeln. ■<br />
Rechtsanwältin Katri Helena Lyck<br />
Rechtsanwältin Anna Brix<br />
Medizinanwälte L&P<br />
Louisenstraße 21-23<br />
61348 Bad Homburg/D<br />
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