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48 | IDENTITY 2_09<br />

RR EE CC HH TT SS TT II PP PP<br />

Die Praxis ist das Lebenswerk eines jeden niedergelassenen<br />

Zahnarztes. Doch irgendwann kommt das Ende des Berufslebens,<br />

und der Zahnarzt muss alles, was er über Jahre erfolgreich<br />

geschaffen hat, zurücklassen.<br />

In jüngster Zeit steigt jährlich die Zahl der Praxen, die geschlossen<br />

werden, ohne dass ein Praxisnachfolger die Versorgung<br />

der Patienten übernimmt. Während vor einigen Jahren die<br />

Praxisverkäufer sich den Vertragspartner aus einer Vielzahl<br />

an Interessenten aussuchen konnten, dominieren heute häufi g<br />

die Käufer, die aus einer Vielzahl an Arbeits- und Praxismöglichkeiten<br />

auswählen können. Um dennoch die Früchte der<br />

Arbeit ernten zu können, sollte das Projekt Praxisverkauf daher<br />

möglichst mindestens ein Jahr im Voraus geplant werden.<br />

In Betracht kommen neben der klassischen Praxisabgabe die<br />

Gründung einer Gemeinschaftspraxis oder Praxisgemeinschaft<br />

sowie die Aufnahme eines Jobsharing-Partners. Auch über den<br />

Verkauf der Praxisanteile in mehreren Schritten und damit den<br />

sukzessiven Ausstieg kann nachgedacht werden. Als weitere<br />

Variante mögen der Verkauf der Kassenpraxis und die Weiterführung<br />

einer privatärztlichen Tätigkeit im Einzelfall sinnvoll sein.<br />

Vor allem steht natürlich, dass der Kaufpreis ermittelt wird und<br />

bei der Bewertung der Praxis auch alle relevanten Tatsachen<br />

zugrunde gelegt werden, denn nur dann wird man heute einen<br />

Übernehmer fi nden.<br />

Für die Bewertung der Praxis sind folgende Aspekte<br />

und Unterl<strong>age</strong>n erforderlich:<br />

■ Das Erscheinungsbild der Praxis<br />

■ Betriebs- und apparatebezogene Genehmigungen<br />

■ Praxisverträge, einschließlich Miet- und Arbeitsverträge<br />

■ Bewertung der Praxis, in Zusammenhang damit<br />

■ Inventarverzeichnis<br />

■ Betriebswirtschaftliche Auswertung der<br />

letzten drei Jahre<br />

■ Einnahmen-Überschussrechnungen bzw. Steuerbilanzen<br />

möglichst der letzten drei bis fünf Jahre<br />

■ KZV-Abrechnungen der letzten drei Jahre<br />

■ Die Laborumsätze<br />

was zu tun ist ...<br />

... um die Früchte der Arbeit tatsächlich ernten zu können!<br />

| Katri Helena Lyck | Anna Brix<br />

Nur wenn diese Aspekte berücksichtigt werden, kann der<br />

Kaufpreis realistisch beurteilt und mit der Suche nach einem<br />

geeigneten Übernehmer begonnen werden.<br />

Findet man einen Interessenten, ist die frühe Absicherung<br />

des Kaufpreises für den Abgeber ein wesentlicher Punkt bei<br />

den Vertragsverhandlungen mit einem potenziellen Käufer.<br />

Hintergrund ist häufi g die Tatsache, dass der ausscheidende<br />

Zahnarzt zur Absicherung seiner Altersvorsorge auf einen<br />

hohen Praxiserlös angewiesen ist. In Anbetracht dieser Tatsache<br />

ist es nachvollziehbar, dass ein potenzieller Käufer möglichst<br />

schnell vertraglich gebunden werden soll. Hierzu greifen<br />

Zahnärzte gerne auf einen sogenannten „Vorvertrag“ zurück.<br />

Durch den Abschluss eines „Vorvertrags“ erwerben die Vertragspartner<br />

einen wirksamen Rechtsanspruch auf Abschluss<br />

des Hauptpraxiskaufvertrags. Da aus dem Vorvertrag notfalls<br />

auf Abschluss des Hauptvertrags geklagt werden kann, ist der<br />

Vorvertrag aber nur wirksam, wenn die Parteien sich bereits<br />

über alle wesentlichen Punkte geeinigt haben und der Inhalt des<br />

abzuschließenden Hauptvertrags zumindest <strong>best</strong>immbar ist.<br />

Dies bedeutet, dass sowohl der Kaufgegenstand als auch der<br />

Kaufpreis aus dem Vorvertrag hervorgehen müssen. Weiterhin<br />

sind Vereinbarungen über wesentliche Nebenpunkte<br />

wie zum Beispiel die Praxisausstattung, die Patientenkartei<br />

und die Bemessungsgrundl<strong>age</strong>n des ideellen Praxiswerts<br />

in den Vorvertrag aufzunehmen. Fällt der Vorvertrag zu<br />

knapp aus, <strong>best</strong>eht die Gefahr, dass das Gericht im Streitfall<br />

zur Unwirksamkeit des Vorvertrags gelangt. Da man für die<br />

Verhandlung und Gestaltung eines Vorvertrags also bereits<br />

viel Aufwand und Zeit investieren muss, empfi ehlt es sich, von<br />

Beginn an konsequent einen Hauptvertrag auszuhandeln. ■<br />

Rechtsanwältin Katri Helena Lyck<br />

Rechtsanwältin Anna Brix<br />

Medizinanwälte L&P<br />

Louisenstraße 21-23<br />

61348 Bad Homburg/D<br />

Fon +49 6172 139960<br />

www.medizinanwaelte.de<br />

Kanzlei@medizinanwaelte.de

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