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Der 11. September 2001 - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und ...

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§<br />

der Gesetzgebung<br />

Katastrophenschutz<br />

wieder geändert wurde. Dieses Gesetz<br />

dient ebenfalls der Vorbeugung<br />

von Katastrophen im Hinblick auf<br />

Verkehrswege, Industrieanlagen,<br />

Wohnsiedlungen, Erhaltung von Natur<br />

<strong>und</strong> Wäldern. Es soll die Entwicklung<br />

der Strukturen in einem Gleichgewicht<br />

halten <strong>und</strong> darauf geachtet<br />

werden, dass bei Eintritt einer Katastrophe<br />

die Rettungskräfte schnell <strong>und</strong><br />

wirksam die Katastrophe bekämpfen<br />

<strong>und</strong> Menschen retten können. Diese<br />

Funktion kommt zwar nicht im Gesetzeswortlaut<br />

zum Ausdruck, aber<br />

sie ist u.a. aus dem Zweck des Gesetzes<br />

zu entnehmen. Interessant ist<br />

die Vorschrift im Gesetz über die<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung, wonach<br />

eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

nicht durchzuführen ist, wenn<br />

ein Vorhaben ausschließlich der Verteidigung<br />

oder dem Katastrophenschutz<br />

dient. Man könnte dies als<br />

gewisse Lücke hinsichtlich der Eingriffe<br />

in die Natur auffassen. Allerdings<br />

kann man sich kaum Vorhaben<br />

vorstellen, die ausschließlich<br />

dem Katastrophenschutz dienen.<br />

Beispielsweise sind Wasserrückhaltebecken,<br />

die aus Gründen des Katastrophenschutzes<br />

errichtet werden,<br />

gleichzeitig auch der Erhaltung der<br />

Natur <strong>und</strong> den fließenden Gewässern<br />

gewidmet. Wichtig ist, dass gegen ein<br />

Vorhaben, das der Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

unterliegt, jedermann<br />

<strong>und</strong> auch Personenvereinigungen<br />

Einwendungen erheben können.<br />

Es sind hierzu je nach Umständen<br />

auch die Verbände des Katastrophenschutzes<br />

<strong>und</strong> der sonstigen Rettungs<strong>und</strong><br />

Hilfeleistungskräfte aufgerufen.<br />

Ein diesbezügliches Engagement dieser<br />

Kräfte wird auch zu einem besseren<br />

Katastrophenschutz führen.<br />

Definition<br />

Im Hinblick auf die künftige Notfallvorsorge<br />

sollte man sich auch<br />

einmal vergegenwärtigen, was unter<br />

Katastrophenschutz zu verstehen ist.<br />

Katastrophenschutz ist der Schutz vor<br />

Katastrophen <strong>und</strong> die Hilfeleistung<br />

bei eingetretenen Katastrophen. Eine<br />

gültige Definition der „Katastrophe“<br />

gibt es allerdings nicht. Meistens wird<br />

darunter ein plötzlich eingetretenes<br />

Ereignis verstanden, das größeren<br />

Schaden verursacht hat. Schaden<br />

bedeutet dabei großer Sachschaden<br />

<strong>und</strong> Menschenopfer. Niemandem<br />

wird es gelingen, eine gültige Definition<br />

der Katastrophe zu finden. Ab<br />

welcher Sachschadenhöhe <strong>und</strong> ab<br />

welcher Zahl von Todesopfern soll<br />

von einer Katastrophe gesprochen<br />

werden? Wenn durch ein unerwartetes<br />

Ereignis ein hoher Sachschaden<br />

eingetreten ist <strong>und</strong> mehrere Todesopfer<br />

zu beklagen sind, dann ist die<br />

Bezeichnung „Katastrophe“ sicher<br />

angebracht. Es darf jedoch in diesem<br />

Zusammenhang darauf hingewiesen<br />

werden, dass die Vorsorge <strong>und</strong> die<br />

Vermeidung von Katastrophen der<br />

beste Katastrophenschutz sind.<br />

Die B<strong>und</strong>esgesetze lassen die<br />

Strukturen des Katastrophenschutzes<br />

<strong>und</strong> der Katastrophenschutzeinheiten<br />

unberührt. Diese sind in den Ländergesetzen<br />

geregelt, die allerdings sehr<br />

stark voneinander abweichen.<br />

Im Hinblick auf die Verhinderung<br />

von Gefahren <strong>und</strong> Schadensereignissen<br />

bietet sich an, die Gesetze zur<br />

Gefahrenabwehr unter dem Begriff<br />

der „Notfallvorsorge“ zusammenzufassen.<br />

Schließlich können durch alle<br />

Vorsorgegesetze wie z.B. das Lebensmittel-<br />

<strong>und</strong> Futtermittelrecht, Wasserrecht,<br />

Arzneimittelrecht, Strahlenschutzrecht,<br />

Immissionsrecht, Gefahrstoffrecht<br />

usw. viele <strong>und</strong> große<br />

Schäden wirksam bei Mensch <strong>und</strong><br />

Sachgütern verhindert werden. Alle<br />

diese Gesetze dienen der Schadensverhütung<br />

<strong>und</strong> damit einheitlich der<br />

Notfallvorsorge.<br />

Besondere Bedeutung kommt in<br />

der Notfallvorsorge auch der Störfall-<br />

Verordnung zu, die 2005 wesentlich<br />

verändert <strong>und</strong> erweitert wurde. Wenn<br />

in einem Betriebsbereich gefährliche<br />

Stoffe in großen Mengen vorhanden<br />

sind, hat der Betreiber interne Notfallpläne<br />

zu erstellen, die Beschäftigten<br />

in die Notfallpläne einzuweisen<br />

<strong>und</strong> der zuständigen Behörde Sicherheitsberichte<br />

zu erstatten.<br />

Sofern sich Schadensereignisse<br />

über den Betriebsbereich hinaus erstrecken<br />

können, sind besondere<br />

hierzu korrespondierende externe<br />

Notfallpläne von den Verantwortlichen<br />

der Katastrophenabwehr zu erstellen.<br />

Die Katastrophenschutzkräfte<br />

müssen unabhängig davon in die<br />

Besonderheiten des Betriebsbereichs<br />

eingewiesen sein, falls sie zur Hilfeleistung<br />

bei Schadensfällen zum Einsatz<br />

aufgerufen werden.<br />

Bauvorschriften<br />

<strong>Der</strong> Notfallvorsorge dienen auch<br />

viele Bauvorschriften, die bisher sich<br />

bewährten Seilbahngesetze sowie<br />

die Aufzugsverordnung. Die Katastrophe<br />

von Bad Reichenhall zeigt jedoch,<br />

dass Notfallvorschriften in Bezug auf<br />

Versammlungsstätten nicht ausreichend<br />

waren. Die Stabilität der Versammlungsstätten<br />

ab einem bestimmten<br />

Fassungsvermögen müsste<br />

ständig der statischen Prüfung <strong>und</strong><br />

der Überprüfung der Standfestigkeit<br />

unterzogen werden, hierbei müssten<br />

auch große Schneemassen, Sturm<br />

<strong>und</strong> steigendes Hochwasser einkalkuliert<br />

werden.<br />

Ein besonderes Ereignis der letzten<br />

Wochen war das große Leck in<br />

einer Biogasanlage, durch die riesige<br />

Mengen Gülle ausgelaufen sind.<br />

Nur durch einen Großeinsatz der Einsatzkräfte<br />

konnte eine unverhältnismäßig<br />

große Umweltverschmutzung<br />

verhindert werden.<br />

Es ist nicht zu bestreiten, dass Vorsorgemaßnahmen<br />

bei der Errichtung<br />

<strong>und</strong> beim Betrieb von Anlagen, die<br />

besondere Gefahren in sich bergen,<br />

hohen finanziellen Aufwand erfordern.<br />

Es soll jedoch die deutsche Industrie<br />

konkurrenzfähig bleiben, so<br />

Notfallvorsorge 4/2005 www.walhalla.de/notfallvorsorge 23

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