Der 11. September 2001 - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und ...
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§<br />
der Gesetzgebung<br />
Katastrophenschutz<br />
wieder geändert wurde. Dieses Gesetz<br />
dient ebenfalls der Vorbeugung<br />
von Katastrophen im Hinblick auf<br />
Verkehrswege, Industrieanlagen,<br />
Wohnsiedlungen, Erhaltung von Natur<br />
<strong>und</strong> Wäldern. Es soll die Entwicklung<br />
der Strukturen in einem Gleichgewicht<br />
halten <strong>und</strong> darauf geachtet<br />
werden, dass bei Eintritt einer Katastrophe<br />
die Rettungskräfte schnell <strong>und</strong><br />
wirksam die Katastrophe bekämpfen<br />
<strong>und</strong> Menschen retten können. Diese<br />
Funktion kommt zwar nicht im Gesetzeswortlaut<br />
zum Ausdruck, aber<br />
sie ist u.a. aus dem Zweck des Gesetzes<br />
zu entnehmen. Interessant ist<br />
die Vorschrift im Gesetz über die<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung, wonach<br />
eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
nicht durchzuführen ist, wenn<br />
ein Vorhaben ausschließlich der Verteidigung<br />
oder dem Katastrophenschutz<br />
dient. Man könnte dies als<br />
gewisse Lücke hinsichtlich der Eingriffe<br />
in die Natur auffassen. Allerdings<br />
kann man sich kaum Vorhaben<br />
vorstellen, die ausschließlich<br />
dem Katastrophenschutz dienen.<br />
Beispielsweise sind Wasserrückhaltebecken,<br />
die aus Gründen des Katastrophenschutzes<br />
errichtet werden,<br />
gleichzeitig auch der Erhaltung der<br />
Natur <strong>und</strong> den fließenden Gewässern<br />
gewidmet. Wichtig ist, dass gegen ein<br />
Vorhaben, das der Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
unterliegt, jedermann<br />
<strong>und</strong> auch Personenvereinigungen<br />
Einwendungen erheben können.<br />
Es sind hierzu je nach Umständen<br />
auch die Verbände des Katastrophenschutzes<br />
<strong>und</strong> der sonstigen Rettungs<strong>und</strong><br />
Hilfeleistungskräfte aufgerufen.<br />
Ein diesbezügliches Engagement dieser<br />
Kräfte wird auch zu einem besseren<br />
Katastrophenschutz führen.<br />
Definition<br />
Im Hinblick auf die künftige Notfallvorsorge<br />
sollte man sich auch<br />
einmal vergegenwärtigen, was unter<br />
Katastrophenschutz zu verstehen ist.<br />
Katastrophenschutz ist der Schutz vor<br />
Katastrophen <strong>und</strong> die Hilfeleistung<br />
bei eingetretenen Katastrophen. Eine<br />
gültige Definition der „Katastrophe“<br />
gibt es allerdings nicht. Meistens wird<br />
darunter ein plötzlich eingetretenes<br />
Ereignis verstanden, das größeren<br />
Schaden verursacht hat. Schaden<br />
bedeutet dabei großer Sachschaden<br />
<strong>und</strong> Menschenopfer. Niemandem<br />
wird es gelingen, eine gültige Definition<br />
der Katastrophe zu finden. Ab<br />
welcher Sachschadenhöhe <strong>und</strong> ab<br />
welcher Zahl von Todesopfern soll<br />
von einer Katastrophe gesprochen<br />
werden? Wenn durch ein unerwartetes<br />
Ereignis ein hoher Sachschaden<br />
eingetreten ist <strong>und</strong> mehrere Todesopfer<br />
zu beklagen sind, dann ist die<br />
Bezeichnung „Katastrophe“ sicher<br />
angebracht. Es darf jedoch in diesem<br />
Zusammenhang darauf hingewiesen<br />
werden, dass die Vorsorge <strong>und</strong> die<br />
Vermeidung von Katastrophen der<br />
beste Katastrophenschutz sind.<br />
Die B<strong>und</strong>esgesetze lassen die<br />
Strukturen des Katastrophenschutzes<br />
<strong>und</strong> der Katastrophenschutzeinheiten<br />
unberührt. Diese sind in den Ländergesetzen<br />
geregelt, die allerdings sehr<br />
stark voneinander abweichen.<br />
Im Hinblick auf die Verhinderung<br />
von Gefahren <strong>und</strong> Schadensereignissen<br />
bietet sich an, die Gesetze zur<br />
Gefahrenabwehr unter dem Begriff<br />
der „Notfallvorsorge“ zusammenzufassen.<br />
Schließlich können durch alle<br />
Vorsorgegesetze wie z.B. das Lebensmittel-<br />
<strong>und</strong> Futtermittelrecht, Wasserrecht,<br />
Arzneimittelrecht, Strahlenschutzrecht,<br />
Immissionsrecht, Gefahrstoffrecht<br />
usw. viele <strong>und</strong> große<br />
Schäden wirksam bei Mensch <strong>und</strong><br />
Sachgütern verhindert werden. Alle<br />
diese Gesetze dienen der Schadensverhütung<br />
<strong>und</strong> damit einheitlich der<br />
Notfallvorsorge.<br />
Besondere Bedeutung kommt in<br />
der Notfallvorsorge auch der Störfall-<br />
Verordnung zu, die 2005 wesentlich<br />
verändert <strong>und</strong> erweitert wurde. Wenn<br />
in einem Betriebsbereich gefährliche<br />
Stoffe in großen Mengen vorhanden<br />
sind, hat der Betreiber interne Notfallpläne<br />
zu erstellen, die Beschäftigten<br />
in die Notfallpläne einzuweisen<br />
<strong>und</strong> der zuständigen Behörde Sicherheitsberichte<br />
zu erstatten.<br />
Sofern sich Schadensereignisse<br />
über den Betriebsbereich hinaus erstrecken<br />
können, sind besondere<br />
hierzu korrespondierende externe<br />
Notfallpläne von den Verantwortlichen<br />
der Katastrophenabwehr zu erstellen.<br />
Die Katastrophenschutzkräfte<br />
müssen unabhängig davon in die<br />
Besonderheiten des Betriebsbereichs<br />
eingewiesen sein, falls sie zur Hilfeleistung<br />
bei Schadensfällen zum Einsatz<br />
aufgerufen werden.<br />
Bauvorschriften<br />
<strong>Der</strong> Notfallvorsorge dienen auch<br />
viele Bauvorschriften, die bisher sich<br />
bewährten Seilbahngesetze sowie<br />
die Aufzugsverordnung. Die Katastrophe<br />
von Bad Reichenhall zeigt jedoch,<br />
dass Notfallvorschriften in Bezug auf<br />
Versammlungsstätten nicht ausreichend<br />
waren. Die Stabilität der Versammlungsstätten<br />
ab einem bestimmten<br />
Fassungsvermögen müsste<br />
ständig der statischen Prüfung <strong>und</strong><br />
der Überprüfung der Standfestigkeit<br />
unterzogen werden, hierbei müssten<br />
auch große Schneemassen, Sturm<br />
<strong>und</strong> steigendes Hochwasser einkalkuliert<br />
werden.<br />
Ein besonderes Ereignis der letzten<br />
Wochen war das große Leck in<br />
einer Biogasanlage, durch die riesige<br />
Mengen Gülle ausgelaufen sind.<br />
Nur durch einen Großeinsatz der Einsatzkräfte<br />
konnte eine unverhältnismäßig<br />
große Umweltverschmutzung<br />
verhindert werden.<br />
Es ist nicht zu bestreiten, dass Vorsorgemaßnahmen<br />
bei der Errichtung<br />
<strong>und</strong> beim Betrieb von Anlagen, die<br />
besondere Gefahren in sich bergen,<br />
hohen finanziellen Aufwand erfordern.<br />
Es soll jedoch die deutsche Industrie<br />
konkurrenzfähig bleiben, so<br />
Notfallvorsorge 4/2005 www.walhalla.de/notfallvorsorge 23