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Der 11. September 2001 - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und ...

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dass der Gesetzgeber sorgfältig das<br />

Gefahrenpotenzial gegenüber kostenträchtigen<br />

Sicherheitsinvestitionen<br />

abzuwägen hat. Allerdings darf dabei<br />

nicht außer Acht gelassen werden,<br />

dass die Europäische Union immer<br />

mehr Richtlinien <strong>und</strong> Verordnungen<br />

zur Gefahrenabwehr <strong>und</strong> Notfallvorsorge<br />

mit bindenden Verpflichtungen<br />

verabschiedet. Dies gleicht im Hinblick<br />

auf Beschränkungen durch die<br />

Notfallvorsorge die Konkurrenzfähigkeit<br />

im Europäischen Raum aus.<br />

Auf die Interpretation des Sprengstoffrechts<br />

<strong>und</strong> dessen Novellierung<br />

im abgelaufenen Jahr kann hier verzichtet<br />

werden.<br />

Trotz aller Normen zur Gefahren<strong>und</strong><br />

Schadensverhütung ist <strong>für</strong> das<br />

abgelaufene Jahr festzustellen, dass<br />

die B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland von<br />

einigen Katastrophen heimgesucht<br />

wurde. Bisherige Analysen zeigen,<br />

dass die Einsatz- <strong>und</strong> Rettungshilfekräfte<br />

im Großen <strong>und</strong> Ganzen ausreichend<br />

waren. Trotzdem bliebe zu<br />

überlegen, ob nicht gesetzliche Normen<br />

notwendig wären, damit Besitzer<br />

von Sonderfahrzeugen <strong>und</strong> Großarbeitsgeräten,<br />

wie z.B. Großkrane,<br />

Räumgeräte usw. durch Anforderung<br />

der Katastrophenschutzkräfte zur Hilfeleistung<br />

verpflichtet werden können.<br />

Sie müssten dann unverzüglich<br />

mit ihren Geräten einschließlich der<br />

Geräteführer am Einsatzort eintreffen.<br />

Einsatz der B<strong>und</strong>eswehr<br />

Ein besonderes Potenzial zur Katastrophenhilfe<br />

stellt die B<strong>und</strong>eswehr<br />

dar. Voraussetzung <strong>für</strong> eine wirksame<br />

Hilfe der B<strong>und</strong>eswehr ist allerdings<br />

deren günstige Stationierung<br />

im näheren Umgebungsbereich zu<br />

einer eingetretenen Katastrophe. Die<br />

Neufassung des Wehrpflichtgesetzes<br />

(WPflG) im Jahre 2005 ist dem Katastrophenschutz<br />

sehr aufgeschlossen.<br />

In § 13a WPflG ist normiert, dass<br />

Wehrpflichtige, die sich vor Vollendung<br />

des 23. Lebensjahres mit Zustimmung<br />

der zuständigen Behörde<br />

auf mindestens sechs Jahre zum ehrenamtlichen<br />

Dienst als Helfer im Zivil-<br />

oder Katastrophenschutz verpflichtet<br />

haben, nicht zum Wehr-<br />

dienst herangezogen werden, solange<br />

sie als Helfer im Zivilschutz oder<br />

Katastrophenschutz mitwirken. Die<br />

Mitwirkung im Zivilschutz ist unbedeutend,<br />

da das Zivilschutzgesetz in<br />

der Öffentlichkeit immer mehr in Vergessenheit<br />

gerät. In § 14 des Zivildienstgesetzes,<br />

das ebenfalls im Jahr<br />

2005 neu gefasst wurde, wurde eine<br />

analoge Regelung wie in § 13 WPflG<br />

getroffen. Danach wird ein anerkannter<br />

Kriegsdienstverweigerer nicht<br />

zum Zivildienst herangezogen, wenn<br />

er sich vor Vollendung des 23. Lebensjahres<br />

zur Mitwirkung im Zivilschutz<br />

oder Katastrophenschutz verpflichtet<br />

hat. Im Übrigen hat das<br />

Zivildienstgesetz mit dem Katastrophenschutz<br />

wenig zu tun, denn nach<br />

§ 1 des Zivildienstgesetzes erfüllen<br />

anerkannte Kriegsdienstverweigerer<br />

Aufgaben, die dem Allgemeinwohl<br />

dienen, vorrangig im sozialen Bereich.<br />

Zusammenfassend ist festzustellen,<br />

dass die Rechtsnormen zur Verhütung<br />

von Gefahren vorrangig gegenüber<br />

den Rechtsnormen sind, die<br />

zur Hilfe bei eingetretenen Großschäden<br />

<strong>und</strong> zur Rettung von Menschen<br />

in Not verpflichten. Auf Gr<strong>und</strong> der<br />

Notfallvorsorge sind bisher keine<br />

spektakulären Schadensereignisse<br />

eingetreten. Man kann jedoch andererseits<br />

auch nicht abschätzen, welche<br />

Schäden durch die Vorsorgenormen<br />

verhütet wurden. Dies ist auch<br />

nicht notwendig, denn es gilt auch<br />

hier der allgemeine Gr<strong>und</strong>satz: Vorsorge<br />

ist besser als Heilung.<br />

<strong>Der</strong> Gesetzgeber, die Behörden,<br />

die Katastrophenschutzkräfte <strong>und</strong> die<br />

Bürger werden dazu aufgerufen bleiben,<br />

die Entwicklung der Industrien,<br />

der Umwelt, der Natur <strong>und</strong> der Siedlungsstrukturen<br />

sorgfältig zu beobachten,<br />

um der Verpflichtung zur<br />

Notfallvorsorge stets entsprechen zu<br />

können. Dies gilt umso mehr bezüglich<br />

der Entwicklung neuer industrieller<br />

Produkte. Die Entwicklung neuer<br />

Produkte steht nämlich im ständigen<br />

Wettlauf mit der Normsetzung<br />

zur Verhütung von Gefahren, die sich<br />

aus neuen Industrieprodukten ergeben<br />

könnten.<br />

Betrac<br />

zum<br />

Martin Schmidt, Kreisbereitschaftsleiter<br />

des Bayerischen Roten<br />

Kreuz, Kreisverband Kronach,<br />

sowie Örtlicher Einsatzleiter des<br />

Katastrophenschutzes des Landkreises<br />

Kronach<br />

Den Ausführungen von RA Dr. Wandel<br />

in der Ausgabe 3/2005 der Zeitschrift<br />

Notfallvorsorge kann ich nur<br />

zustimmen: Die Gründung von Beiräten<br />

<strong>für</strong> den Katastrophenschutz<br />

auf Kreis-, Landes- <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esebene<br />

ist meines Erachtens ein schon<br />

seit langem fälliger Schritt. Und dies<br />

nicht nur wegen der Motivation der<br />

freiwilligen Helfer <strong>und</strong> der Akzeptanz<br />

des Katastrophenschutzes, sondern<br />

auch, um endlich ein zukunftsgerichtetes,<br />

modernes Notfallmanagement<br />

zu implementieren <strong>und</strong><br />

den verwaltungstechnischen Katastrophenschutz<br />

hinter uns zu lassen.<br />

Mit diesen Beiräten wäre es möglich,<br />

eine gemeinsame Sprache zu finden,<br />

denn momentan müssen wir uns<br />

fragen, ob wir immer das Gleiche<br />

meinen, wenn wir über den Katastrophenschutz<br />

sprechen.<br />

Oder werden von B<strong>und</strong>esland zu<br />

B<strong>und</strong>esland verschiedene Terminologien<br />

verwendet?<br />

Schlussendlich bleibt hier die Frage,<br />

wie lange wir uns noch sechzehn<br />

verschiedene Katastrophenschutzsysteme<br />

leisten können.<br />

In der Nachschau der jüngsten<br />

Großschadensereignisse habe ich<br />

noch viele offene Fragen: Haben wir<br />

wirklich aus den Fehlern, die bei den<br />

Hochwasser- <strong>und</strong> Schneekatastrophen<br />

aufgetreten sind, gelernt?<br />

24 www.walhalla.de/notfallvorsorge<br />

Notfallvorsorge 4/2005

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