Der 11. September 2001 - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und ...
Der 11. September 2001 - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und ...
Der 11. September 2001 - Bundesamt für Bevölkerungsschutz und ...
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dass der Gesetzgeber sorgfältig das<br />
Gefahrenpotenzial gegenüber kostenträchtigen<br />
Sicherheitsinvestitionen<br />
abzuwägen hat. Allerdings darf dabei<br />
nicht außer Acht gelassen werden,<br />
dass die Europäische Union immer<br />
mehr Richtlinien <strong>und</strong> Verordnungen<br />
zur Gefahrenabwehr <strong>und</strong> Notfallvorsorge<br />
mit bindenden Verpflichtungen<br />
verabschiedet. Dies gleicht im Hinblick<br />
auf Beschränkungen durch die<br />
Notfallvorsorge die Konkurrenzfähigkeit<br />
im Europäischen Raum aus.<br />
Auf die Interpretation des Sprengstoffrechts<br />
<strong>und</strong> dessen Novellierung<br />
im abgelaufenen Jahr kann hier verzichtet<br />
werden.<br />
Trotz aller Normen zur Gefahren<strong>und</strong><br />
Schadensverhütung ist <strong>für</strong> das<br />
abgelaufene Jahr festzustellen, dass<br />
die B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland von<br />
einigen Katastrophen heimgesucht<br />
wurde. Bisherige Analysen zeigen,<br />
dass die Einsatz- <strong>und</strong> Rettungshilfekräfte<br />
im Großen <strong>und</strong> Ganzen ausreichend<br />
waren. Trotzdem bliebe zu<br />
überlegen, ob nicht gesetzliche Normen<br />
notwendig wären, damit Besitzer<br />
von Sonderfahrzeugen <strong>und</strong> Großarbeitsgeräten,<br />
wie z.B. Großkrane,<br />
Räumgeräte usw. durch Anforderung<br />
der Katastrophenschutzkräfte zur Hilfeleistung<br />
verpflichtet werden können.<br />
Sie müssten dann unverzüglich<br />
mit ihren Geräten einschließlich der<br />
Geräteführer am Einsatzort eintreffen.<br />
Einsatz der B<strong>und</strong>eswehr<br />
Ein besonderes Potenzial zur Katastrophenhilfe<br />
stellt die B<strong>und</strong>eswehr<br />
dar. Voraussetzung <strong>für</strong> eine wirksame<br />
Hilfe der B<strong>und</strong>eswehr ist allerdings<br />
deren günstige Stationierung<br />
im näheren Umgebungsbereich zu<br />
einer eingetretenen Katastrophe. Die<br />
Neufassung des Wehrpflichtgesetzes<br />
(WPflG) im Jahre 2005 ist dem Katastrophenschutz<br />
sehr aufgeschlossen.<br />
In § 13a WPflG ist normiert, dass<br />
Wehrpflichtige, die sich vor Vollendung<br />
des 23. Lebensjahres mit Zustimmung<br />
der zuständigen Behörde<br />
auf mindestens sechs Jahre zum ehrenamtlichen<br />
Dienst als Helfer im Zivil-<br />
oder Katastrophenschutz verpflichtet<br />
haben, nicht zum Wehr-<br />
dienst herangezogen werden, solange<br />
sie als Helfer im Zivilschutz oder<br />
Katastrophenschutz mitwirken. Die<br />
Mitwirkung im Zivilschutz ist unbedeutend,<br />
da das Zivilschutzgesetz in<br />
der Öffentlichkeit immer mehr in Vergessenheit<br />
gerät. In § 14 des Zivildienstgesetzes,<br />
das ebenfalls im Jahr<br />
2005 neu gefasst wurde, wurde eine<br />
analoge Regelung wie in § 13 WPflG<br />
getroffen. Danach wird ein anerkannter<br />
Kriegsdienstverweigerer nicht<br />
zum Zivildienst herangezogen, wenn<br />
er sich vor Vollendung des 23. Lebensjahres<br />
zur Mitwirkung im Zivilschutz<br />
oder Katastrophenschutz verpflichtet<br />
hat. Im Übrigen hat das<br />
Zivildienstgesetz mit dem Katastrophenschutz<br />
wenig zu tun, denn nach<br />
§ 1 des Zivildienstgesetzes erfüllen<br />
anerkannte Kriegsdienstverweigerer<br />
Aufgaben, die dem Allgemeinwohl<br />
dienen, vorrangig im sozialen Bereich.<br />
Zusammenfassend ist festzustellen,<br />
dass die Rechtsnormen zur Verhütung<br />
von Gefahren vorrangig gegenüber<br />
den Rechtsnormen sind, die<br />
zur Hilfe bei eingetretenen Großschäden<br />
<strong>und</strong> zur Rettung von Menschen<br />
in Not verpflichten. Auf Gr<strong>und</strong> der<br />
Notfallvorsorge sind bisher keine<br />
spektakulären Schadensereignisse<br />
eingetreten. Man kann jedoch andererseits<br />
auch nicht abschätzen, welche<br />
Schäden durch die Vorsorgenormen<br />
verhütet wurden. Dies ist auch<br />
nicht notwendig, denn es gilt auch<br />
hier der allgemeine Gr<strong>und</strong>satz: Vorsorge<br />
ist besser als Heilung.<br />
<strong>Der</strong> Gesetzgeber, die Behörden,<br />
die Katastrophenschutzkräfte <strong>und</strong> die<br />
Bürger werden dazu aufgerufen bleiben,<br />
die Entwicklung der Industrien,<br />
der Umwelt, der Natur <strong>und</strong> der Siedlungsstrukturen<br />
sorgfältig zu beobachten,<br />
um der Verpflichtung zur<br />
Notfallvorsorge stets entsprechen zu<br />
können. Dies gilt umso mehr bezüglich<br />
der Entwicklung neuer industrieller<br />
Produkte. Die Entwicklung neuer<br />
Produkte steht nämlich im ständigen<br />
Wettlauf mit der Normsetzung<br />
zur Verhütung von Gefahren, die sich<br />
aus neuen Industrieprodukten ergeben<br />
könnten.<br />
Betrac<br />
zum<br />
Martin Schmidt, Kreisbereitschaftsleiter<br />
des Bayerischen Roten<br />
Kreuz, Kreisverband Kronach,<br />
sowie Örtlicher Einsatzleiter des<br />
Katastrophenschutzes des Landkreises<br />
Kronach<br />
Den Ausführungen von RA Dr. Wandel<br />
in der Ausgabe 3/2005 der Zeitschrift<br />
Notfallvorsorge kann ich nur<br />
zustimmen: Die Gründung von Beiräten<br />
<strong>für</strong> den Katastrophenschutz<br />
auf Kreis-, Landes- <strong>und</strong> B<strong>und</strong>esebene<br />
ist meines Erachtens ein schon<br />
seit langem fälliger Schritt. Und dies<br />
nicht nur wegen der Motivation der<br />
freiwilligen Helfer <strong>und</strong> der Akzeptanz<br />
des Katastrophenschutzes, sondern<br />
auch, um endlich ein zukunftsgerichtetes,<br />
modernes Notfallmanagement<br />
zu implementieren <strong>und</strong><br />
den verwaltungstechnischen Katastrophenschutz<br />
hinter uns zu lassen.<br />
Mit diesen Beiräten wäre es möglich,<br />
eine gemeinsame Sprache zu finden,<br />
denn momentan müssen wir uns<br />
fragen, ob wir immer das Gleiche<br />
meinen, wenn wir über den Katastrophenschutz<br />
sprechen.<br />
Oder werden von B<strong>und</strong>esland zu<br />
B<strong>und</strong>esland verschiedene Terminologien<br />
verwendet?<br />
Schlussendlich bleibt hier die Frage,<br />
wie lange wir uns noch sechzehn<br />
verschiedene Katastrophenschutzsysteme<br />
leisten können.<br />
In der Nachschau der jüngsten<br />
Großschadensereignisse habe ich<br />
noch viele offene Fragen: Haben wir<br />
wirklich aus den Fehlern, die bei den<br />
Hochwasser- <strong>und</strong> Schneekatastrophen<br />
aufgetreten sind, gelernt?<br />
24 www.walhalla.de/notfallvorsorge<br />
Notfallvorsorge 4/2005