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PDF - Handbuch Arbeitsrecht

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Bundesrepublik Deutschland 1949 bis 1998<br />

sung von Gewerkschaften 210 und deren auf die jeweilige Zone beschränkten »zwischengewerkschaftlichen«<br />

Zusammenschluss. 211 Besorgt um ihre Kontrolle über die weitere Entwicklung,<br />

stimmten die Westmächte dem Wiederaufbau der Gewerkschaften auch danach<br />

nur zögerlich zu. 212 Immerhin betrug die Zahl der Gewerkschaftsmitglieder Ende 1948 bereits<br />

2,8 Mio. in der britischen, 1,48 Mio. in der amerikanischen und 335000 in der französischen<br />

Zone. In bewusster Abkehr von der Zersplitterung in der Weimarer Republik wurden<br />

die Gewerkschaften als Einheitsgewerkschaften nach dem Industrieverbands-Prinzip gegründet<br />

(»Ein Betrieb, eine Gewerkschaft«). 213 Der Deutsche Gewerkschaftsbund als gemeinsamer<br />

Dachverband (unter Ausschluss lediglich der DAG und von Resten der christlichen<br />

Gewerkschaften) wurde erst im Oktober 1949 gegründet (erster Vorsitzender Hans Böckler).<br />

Die Arbeitgeberverbände 214 wurden noch später zugelassen, teils aus politischem Misstrauen<br />

der Besatzungsmächte, teils, weil ihre Organisationsprinzipien in den eigenen Reihen<br />

noch unklar waren. 215 Dafür lagen sie mit ihrer Dachverbandsgründung vor den Gewerkschaften.<br />

Aus der am 28. 1.1949 gegründeten »Sozialpolitischen Arbeitsgemeinschaft der AG<br />

des Vereinigten Wirtschaftsgebietes« ging im Mai 1949 die »Bundesvereinigung der Deutschen<br />

Arbeitgeberverbände« hervor. 216 Jedenfalls fehlte es lange Zeit an handlungsfähigen<br />

Tarifvertragsparteien. 217 Außerdem wurde der in der Kriegszeit verhängte »Lohnstopp« erst<br />

am 3. 11.1948 aufgehoben, 218 bis zu welchem Zeitpunkt es praktisch nichts tariflich zu regeln<br />

gab. 219 Eine wirklich funktionierende Tarifautonomie setzte praktisch erst mit Beginn der<br />

Bundesrepublik Deutschland ein.<br />

Die Sozialversicherung stand organisatorisch wegen der in dieser Hinsicht offenkundigen<br />

Teilung Deutschlands (vgl. Rn. 110) und finanziell vor schwierigen Wiederaufbau- und<br />

Umbauproblemen. Ein Vorstoß der süddeutschen Länder zur Zusammenfassung der Materie<br />

in einer neuen »Sozialversicherungsordnung« versandete im Kontrollrat zum einen<br />

wegen der dort nicht mehr herzustellenden Einigkeit. Zum anderen bestand insbesondere<br />

auch bei den Gewerkschaften Uneinigkeit über den weiteren diesbezüglich einzuschlagenden<br />

Weg. 220<br />

VI. Bundesrepublik Deutschland 1949 bis 1998<br />

1. Gründung und Konsolidierung<br />

Die Grundlagen für eine staatliche Zentralinstanz in den Westzonen wurden durch das<br />

»Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland« vom 23. 5.1949 (BGBl. S. 1) gelegt (zur<br />

Entwicklung im Osten vgl. Rn. 108ff.). Seiner Verabschiedung gingen nach entsprechender<br />

Aufforderung durch die Londoner Sechs-Mächte-Konferenz von 1948 Vorarbeiten im »Verfassungskonvent«<br />

(Herrenchiemsee) und danach in dem von den Landtagen der Länder be-<br />

210 Vgl. Bernecker, Die Neugründung der Gewerkschaften<br />

in den Westzonen 1945–1949, in Becker/Stammen/Waldmann,<br />

Hrsg., Vorgeschichte<br />

der Bundesrepublik Deutschland,<br />

1979, S. 261ff.; Huster u. a., Determinanten der<br />

westdeutschen Restauration 1945–1949, 1972;<br />

Schmidt, Die verhinderte Neuordnung<br />

1949–1952, 2. Aufl., 1971.<br />

211 Zum so genannten Drei-Phasen-Plan für die<br />

britische Zone vgl. Blanke/Erd/Mückenberger/<br />

Stascheit, Hrsg., Kollektives <strong>Arbeitsrecht</strong>,<br />

Quellentexte zur Geschichte des <strong>Arbeitsrecht</strong>s<br />

in Deutschland, Bd. 2, 1975, S. 164f.<br />

212 Vgl. Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des <strong>Arbeitsrecht</strong>s,<br />

Bd. II 1, 7. Aufl. 1967, S. 121.<br />

213 Zum Aufbau der Gewerkschaften vgl. den Sekretär<br />

des Gewerkschaftsrates und späteren<br />

DGB-Vorsitzenden Rosenberg, RdA 1948, 123.<br />

214 Vgl. Erdmann, Die deutschen Arbeitgeberverbände<br />

im sozialgeschichtlichen Wandel der<br />

Zeit, 1966.<br />

215 Vgl. BB 1947, 245.<br />

216 Vgl. Hueck/Nipperdey, Lehrbuch des <strong>Arbeitsrecht</strong>s,<br />

Bd. II 1, 7. Aufl. 1967, S. 122.<br />

217 Vgl. BB 1947, 321; zur Nachkriegsgeschichte<br />

vgl. Himmelreich, AG 12–1999, 22.<br />

218 »Gesetz zur Aufhebung des Lohnstopps« vom<br />

3.11.1948 (WiGBl. S. 117); vgl. Herschel, RdA<br />

1948, 121.<br />

219 Zur Lohnpolitik der Nachkriegszeit vgl. Pentzlin,<br />

RdA 1948, 166; Stenzel, RdA 1949, 1.<br />

220 Vgl. Weber/Mielke, Quellen zur Geschichte der<br />

deutschen Gewerkschaftsbewegung im<br />

20. Jahrhundert, Bd. 7, 1991, S. 69ff.; Schiekel,<br />

RdA 1949, 129.<br />

Kittner 27<br />

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