01.03.2013 Aufrufe

PDF - Handbuch Arbeitsrecht

PDF - Handbuch Arbeitsrecht

PDF - Handbuch Arbeitsrecht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Allgemeines<br />

Geschichte und Entwicklung des <strong>Arbeitsrecht</strong>s<br />

I. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . 1– 6<br />

II. 19. Jahrhundert bis 1918 . . . . . . 7– 23<br />

III. Novemberrevolution 1918 und<br />

Weimarer Republik . . . . . . . . . . 24– 40<br />

IV. Nationalsozialismus . . . . . . . . . 41– 52<br />

V. Nachkriegszeit 1945 bis 1949 . . 53– 66<br />

VI. Bundesrepublik Deutschland<br />

1949 bis 1998 . . . . . . . . . . . . . . . . 67–107<br />

1. Gründung und Konsolidierung<br />

.................... 67– 81<br />

2. Reformen . . . . . . . . . . . . . . . 82– 96<br />

a. Große Koalition . . . . . . . 82– 87<br />

b. Sozial-liberale Koalition 88– 96<br />

3. Konservativ-liberales<br />

Umsteuern . . . . . . . . . . . . . . 97–107<br />

I. Allgemeines 1<br />

Inhaltsübersicht<br />

Abhängige Arbeit und rechtliche Regeln für sie gibt es schon seit dem klassischen Altertum.<br />

Trotzdem spricht man von »<strong>Arbeitsrecht</strong>« erst seit dem 19. Jahrhundert. 2 Das liegt daran,<br />

dass die Arbeit erst seit dieser Zeit auf der Grundlage von nicht regulierter Gewerbe- und<br />

Vertragsfreiheit organisiert wird (Rn. 2). In den davor liegenden geschichtlichen Epochen<br />

wird sie als Teil anders gelagerter und übergreifender Lebenszusammenhänge geregelt. Im<br />

römischen Reich wurde abhängige Arbeit ganz überwiegend von Sklaven verrichtet. Sie unterlagen<br />

als Sache der Verfügungsgewalt ihres Herrn. 3 Die Arbeit Freigelassener erfolgte im<br />

Rechtsverbund der »familia«. Der praktisch sehr seltene Fall einer abhängigen Dienstleistung<br />

freier Bürger wurde rechtlich in die Kategorie eines Mietkaufs eingeordnet (»locatio<br />

conductio«). In der feudalen Gesellschaftsordnung war die Arbeit überwiegend personenrechtlich<br />

organisiert. Die landwirtschaftliche Arbeit beruhte auf dem Grundeigentum in<br />

mannigfachen Formen der Hörigkeit und Leibeigenschaft. Die Gewerbetätigkeit in den<br />

Städten, und mit ihr die Regelung der Arbeitsverhältnisse von Gesellen und Lehrlingen, beruhte<br />

auf der Zunftverfassung. Auch wenn beide Aspekte – Gewerbetätigkeit und abhängige<br />

Arbeit – durch die Zunftordnungen eingehend geregelt wurden, lag ihnen doch gleichermaßen<br />

das Prinzip freier Arbeit zugrunde (mit der Konsequenz eines überregionalen Arbeitsmarktes).<br />

4 Erste Ansätze eines selbstständigen <strong>Arbeitsrecht</strong>s außerhalb zünftisch verfasster<br />

Arbeit gibt es seit dem 17. Jahrhundert für nicht hausangehörige Arbeiter (»famuli« und<br />

»operarii« oder auch »mechanici« bzw. »laboratori«). 5 Bereits die hierfür entwickelten rechtlichen<br />

Regeln speisen sich aus der Erkenntnis der wirtschaftlichen und persönlichen Abhän-<br />

1 Es gibt keine Gesamtdarstellung der »Geschichte<br />

des <strong>Arbeitsrecht</strong>s«. Ramm hat Einzeldarstellungen<br />

zur »Arbeitsverfassung« aller<br />

relevanten Zeitabschnitte vorgelegt: Vormärz<br />

(FS Söllner, 1990, S. 423); Kaiserreich (FS Mallmann,<br />

1978, S. 191); Weimarer Republik (Gedächtnisschrift<br />

Kahn-Freund, 1980, S. 225);<br />

nach 1945 (JZ 1998, 473); Bundesrepublik<br />

Deutschland (JZ 1977, 1; zum Begriff der<br />

»Arbeitsverfassung« allgemein vgl. Ramm,<br />

ZfA 1978, 361); vgl. Zachert, RdA 2004, 1.<br />

VII. DDR und Deutsche Einheit . . . . 108–120<br />

1. DDR .................... 108–110<br />

2. Deutsche Einheit . . . . . . . . . . 111–120<br />

VIII. Bundesrepublik Deutschland<br />

seit 1998: Rot-grüne Regierung . 121–132<br />

1. Erste Legislaturperiode:<br />

Ausbau von Arbeitnehmerrechten<br />

. . . . . . . . . . . . . . . . . . 121–129<br />

2. »Umbau« des Sozialstaats<br />

und »Agenda 2010« . . . . . . . 130–132<br />

IX. Große Koalition ab 2005 . . . . . . . 133<br />

X. Entwicklungslinien – Zukunft<br />

des <strong>Arbeitsrecht</strong>s . . . . . . . . . . . . 134–140<br />

2 Vgl. MünchArbR-Richardi, § 2 Rn. 2ff.; zum<br />

vorindustriellen <strong>Arbeitsrecht</strong> insgesamt<br />

Mayer-Maly, RdA 1975, 59.<br />

3 Vgl. Mayer-Maly, RdA 1967, 281.<br />

4 Vgl. Kittner, Arbeitskampf, S. 31.<br />

5 Vgl. Mayer-Maly, RdA 1975, 59; zur Nutzung<br />

der römisch-rechtlichen Figur der »locatio<br />

conductio« auch während dieser Zeit vgl.<br />

Helml, BB 1996, 2682.<br />

Kittner 1<br />

1

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!