PDF - Handbuch Arbeitsrecht
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Allgemeines<br />
Geschichte und Entwicklung des <strong>Arbeitsrecht</strong>s<br />
I. Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . 1– 6<br />
II. 19. Jahrhundert bis 1918 . . . . . . 7– 23<br />
III. Novemberrevolution 1918 und<br />
Weimarer Republik . . . . . . . . . . 24– 40<br />
IV. Nationalsozialismus . . . . . . . . . 41– 52<br />
V. Nachkriegszeit 1945 bis 1949 . . 53– 66<br />
VI. Bundesrepublik Deutschland<br />
1949 bis 1998 . . . . . . . . . . . . . . . . 67–107<br />
1. Gründung und Konsolidierung<br />
.................... 67– 81<br />
2. Reformen . . . . . . . . . . . . . . . 82– 96<br />
a. Große Koalition . . . . . . . 82– 87<br />
b. Sozial-liberale Koalition 88– 96<br />
3. Konservativ-liberales<br />
Umsteuern . . . . . . . . . . . . . . 97–107<br />
I. Allgemeines 1<br />
Inhaltsübersicht<br />
Abhängige Arbeit und rechtliche Regeln für sie gibt es schon seit dem klassischen Altertum.<br />
Trotzdem spricht man von »<strong>Arbeitsrecht</strong>« erst seit dem 19. Jahrhundert. 2 Das liegt daran,<br />
dass die Arbeit erst seit dieser Zeit auf der Grundlage von nicht regulierter Gewerbe- und<br />
Vertragsfreiheit organisiert wird (Rn. 2). In den davor liegenden geschichtlichen Epochen<br />
wird sie als Teil anders gelagerter und übergreifender Lebenszusammenhänge geregelt. Im<br />
römischen Reich wurde abhängige Arbeit ganz überwiegend von Sklaven verrichtet. Sie unterlagen<br />
als Sache der Verfügungsgewalt ihres Herrn. 3 Die Arbeit Freigelassener erfolgte im<br />
Rechtsverbund der »familia«. Der praktisch sehr seltene Fall einer abhängigen Dienstleistung<br />
freier Bürger wurde rechtlich in die Kategorie eines Mietkaufs eingeordnet (»locatio<br />
conductio«). In der feudalen Gesellschaftsordnung war die Arbeit überwiegend personenrechtlich<br />
organisiert. Die landwirtschaftliche Arbeit beruhte auf dem Grundeigentum in<br />
mannigfachen Formen der Hörigkeit und Leibeigenschaft. Die Gewerbetätigkeit in den<br />
Städten, und mit ihr die Regelung der Arbeitsverhältnisse von Gesellen und Lehrlingen, beruhte<br />
auf der Zunftverfassung. Auch wenn beide Aspekte – Gewerbetätigkeit und abhängige<br />
Arbeit – durch die Zunftordnungen eingehend geregelt wurden, lag ihnen doch gleichermaßen<br />
das Prinzip freier Arbeit zugrunde (mit der Konsequenz eines überregionalen Arbeitsmarktes).<br />
4 Erste Ansätze eines selbstständigen <strong>Arbeitsrecht</strong>s außerhalb zünftisch verfasster<br />
Arbeit gibt es seit dem 17. Jahrhundert für nicht hausangehörige Arbeiter (»famuli« und<br />
»operarii« oder auch »mechanici« bzw. »laboratori«). 5 Bereits die hierfür entwickelten rechtlichen<br />
Regeln speisen sich aus der Erkenntnis der wirtschaftlichen und persönlichen Abhän-<br />
1 Es gibt keine Gesamtdarstellung der »Geschichte<br />
des <strong>Arbeitsrecht</strong>s«. Ramm hat Einzeldarstellungen<br />
zur »Arbeitsverfassung« aller<br />
relevanten Zeitabschnitte vorgelegt: Vormärz<br />
(FS Söllner, 1990, S. 423); Kaiserreich (FS Mallmann,<br />
1978, S. 191); Weimarer Republik (Gedächtnisschrift<br />
Kahn-Freund, 1980, S. 225);<br />
nach 1945 (JZ 1998, 473); Bundesrepublik<br />
Deutschland (JZ 1977, 1; zum Begriff der<br />
»Arbeitsverfassung« allgemein vgl. Ramm,<br />
ZfA 1978, 361); vgl. Zachert, RdA 2004, 1.<br />
VII. DDR und Deutsche Einheit . . . . 108–120<br />
1. DDR .................... 108–110<br />
2. Deutsche Einheit . . . . . . . . . . 111–120<br />
VIII. Bundesrepublik Deutschland<br />
seit 1998: Rot-grüne Regierung . 121–132<br />
1. Erste Legislaturperiode:<br />
Ausbau von Arbeitnehmerrechten<br />
. . . . . . . . . . . . . . . . . . 121–129<br />
2. »Umbau« des Sozialstaats<br />
und »Agenda 2010« . . . . . . . 130–132<br />
IX. Große Koalition ab 2005 . . . . . . . 133<br />
X. Entwicklungslinien – Zukunft<br />
des <strong>Arbeitsrecht</strong>s . . . . . . . . . . . . 134–140<br />
2 Vgl. MünchArbR-Richardi, § 2 Rn. 2ff.; zum<br />
vorindustriellen <strong>Arbeitsrecht</strong> insgesamt<br />
Mayer-Maly, RdA 1975, 59.<br />
3 Vgl. Mayer-Maly, RdA 1967, 281.<br />
4 Vgl. Kittner, Arbeitskampf, S. 31.<br />
5 Vgl. Mayer-Maly, RdA 1975, 59; zur Nutzung<br />
der römisch-rechtlichen Figur der »locatio<br />
conductio« auch während dieser Zeit vgl.<br />
Helml, BB 1996, 2682.<br />
Kittner 1<br />
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