01.03.2013 Aufrufe

PDF - Handbuch Arbeitsrecht

PDF - Handbuch Arbeitsrecht

PDF - Handbuch Arbeitsrecht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Große Koalition ab 2005<br />

seither im Gewande eines »Umbaus des Sozialstaats« der Abbau von Leistungen bzw. eine<br />

höhere Belastung der Versicherten in der Arbeitslosen-, Renten- und Krankenversicherung<br />

sowie eine Reduzierung des Kündigungsschutzes. In der Arbeitslosenversicherung stützte<br />

sie sich vor allem auf Empfehlungen einer Sachverständigenkommission unter Vorsitz des<br />

VW-Arbeitsdirektors Peter Hartz. Als zusammengefasste Programmatik dieser neuen Politik<br />

verkündete Bundeskanzler Gerhard Schröder im Frühjahr 2003 die sog. Agenda 2010. In<br />

der Arbeitsmarktpolitik mündete die neue Politik im »Gesetz über Reformen am Arbeitsmarkt«<br />

und in vier »Gesetzen über moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt« jeweils<br />

Ende 2003.<br />

Das »Gesetz über Reformen am Arbeitsmarkt« vom 24.12. 2003 (BGBl. I S. 2003) enthielt<br />

zwei Schwerpunkte:<br />

Bestandsschutz: Es wurden die wichtigsten Bestandteile des zunächst selbst rückgängig gemachten<br />

(Rn. 121) »Beschäftigungsförderungsgesetzes 1996« wieder zum Gesetz, vor allem:<br />

– Begrenzung der Sozialauswahl,<br />

– Verstärkung der »betrieblichen Interessen« und<br />

– »Namensliste« (<strong>Handbuch</strong>, § 73 Rn. 31ff.).<br />

Dazu wurden die Möglichkeit eines Abfindungsangebots gem. § 1 a und eine einheitliche<br />

Frist zur Anrufung des Arbeitsgerichts gegen die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses geschaffen.<br />

Neueingestellte werden bis 10 AN nicht mehr auf die Betriebsgröße angerechnet<br />

(<strong>Handbuch</strong>, § 72 Rn. 18ff.).<br />

Arbeitnehmerüberlassung: Die Konzeption wurde vollständig verändert: Die Arbeitnehmerüberlassung<br />

ist zeitlich ungegrenzt möglich. Dafür ist der AG, falls ein Tarifvertrag<br />

nichts anderes vorsieht, zur Zahlung des gleichen Entgelts wie für ständig beschäftigte AN<br />

des entleihenden Betriebs verpflichtet (<strong>Handbuch</strong>, § 112 Rn. 40ff.).<br />

Die vier »Gesetze für moderne Dienstleistungen am Arbeitmarkt« enthalten im Wesentlichen<br />

Folgendes:<br />

(1) Gesetz vom 23. 12.2002 (BGBl. I S. 4607): vor allem Verschärfung der Anforderungen für<br />

Arbeitslose zur Arbeitsaufnahme und Umbau der Arbeitsverwaltung (<strong>Handbuch</strong>, § 16<br />

Rn. 37ff.).<br />

(2) Gesetz vom 23. 12.2002 (BGBl. I S. 4621): Förderung von Existenzgründungen (»Ich-AG«,<br />

§ 26 Rn. 51) und Ausweitung geringfügiger Beschäftigung i. S. des SGB IV (<strong>Handbuch</strong>,<br />

§ 121 Rn. 85ff.).<br />

(3) Gesetz vom 23.12. 2003 (BGBl. I S. 2848): Reform der Organisation (»Agentur für Arbeit«<br />

statt »Arbeitsamt«) und Neuordnung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Transferleistungen<br />

(<strong>Handbuch</strong>, § 16).<br />

(4) Gesetz vom 24. 12. 2003 (BGBl. I S. 2954): Zusammenführung von Arbeitslosenhilfe und<br />

Sozialhilfe für arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger auf Sozialhilfeniveau mit Zumutbarkeit<br />

jeder Arbeit (<strong>Handbuch</strong>, § 16 Rn. 59ff.). Dieses Gesetz wird umgangssprachlich nur<br />

»Hartz IV« genannt (nach dem früheren VW-Arbeitsdirektor als Vorsitzenden einer Regierungskommission<br />

auf die vor allem die vier Gesetze für moderne Dienstleistungen am<br />

Arbeitsmarkt zurückgehen.<br />

IX. Große Koalition ab 2005<br />

Mit der Bundestagswahl 2005 wurde die rot-grüne Regierung abgewählt und es kam mangels<br />

rechnerischer und politischer Alternativen zur zweiten Großen Koalition zwischen<br />

CDU/CSU und SPD unter der Bundeskanzlerin Merkel (nach 1969, vgl. Rn. 82ff.). Im Hinblick<br />

auf die nahezu unüberbrückbaren Gegensätze zu Fragen des <strong>Arbeitsrecht</strong>s zwischen den Koalitionspartnern<br />

ist es in diesem Bereich nur zu wenigen Neuerungen gekommen. Die wichtigste,<br />

das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist vom EU-Recht erzwungen worden<br />

(vgl. <strong>Handbuch</strong>, § 92 Rn. 41). Die wechselseitige Blockade der Koalitionsparteien hat sich<br />

auch im Bereich der Mindestlohngesetzgebung gezeigt, wo es nur zu punktuellen Kompromissen<br />

statt einer Gesetzgebung aus einem Guss gekommen ist (vgl. <strong>Handbuch</strong>, § 9). Zum<br />

Kittner 47<br />

131<br />

132<br />

133

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!