01.03.2013 Aufrufe

PDF - Handbuch Arbeitsrecht

PDF - Handbuch Arbeitsrecht

PDF - Handbuch Arbeitsrecht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Bundesrepublik Deutschland 1949 bis 1998<br />

gehören. Als Folge der Wiederaufrüstung wurde der arbeitsrechtliche Schutz der Wehrpflichtigen<br />

mit dem Arbeitsplatzschutzgesetz vom 30. 3.1957 (BGBl. I, S. 293; vgl. § 129) geregelt.<br />

Das bis dahin in Ländergesetzen und Tarifverträgen geregelte Urlaubsrecht 228 wurde<br />

mit dem Bundesurlaubsgesetz vom 8.1.1963 (BGBl. I, S. 2) vereinheitlicht (vgl. <strong>Handbuch</strong>,<br />

§49). 229 Hinsichtlich des Arbeitsschutzes kann man von einer Phase der Stagnation sprechen,<br />

da für alle Beteiligten die drängenden Probleme des Wiederaufbaus im Vordergrund<br />

standen. 230<br />

Mit dem Kündigungsschutz konnte für lange Zeit zum letzen Mal eine arbeitsrechtliche Materie<br />

auf dem Konsens der Tarifvertragsparteien aufbauen: Ausgehend vom zwischen ihnen<br />

vereinbarten »Hattenheimer Entwurf« vom 13. 1.1950, 231 wurde das Kündigungsschutzgesetz<br />

vom 10. 8.1951 (BGBl. I, S. 499) beschlossen. 232 Mit ihm wurde erstmals die Rechtswirksamkeit<br />

einer ordentlichen Kündigung vom Vorliegen eines gerichtlich überprüfbaren Grundes<br />

abhängig gemacht. Seine Grundkonzeption gilt noch heute (vgl. <strong>Handbuch</strong>, § 72 Rn. 1).<br />

Erst mit dem KSchG wurde die ArbeitsplatzwechselVO aus dem Jahre 1939 aufgehoben (vgl.<br />

Rn. 49).<br />

Heftig umstritten war von Anfang an die sechswöchige Lohnfortzahlung für Arbeiter, deren<br />

Gleichstellung mit den Angestellten die Gewerkschaften forderten. 233 Nach Ablehnung eines<br />

entsprechenden Antrags der SPD im Bundestag im Jahre 1956 streikte die IG Metall vom<br />

24.10. 1956 bis 14.2. 1957 für eine tarifvertragliche Regelung in Schleswig-Holstein. 234 Anschließend<br />

griff der Gesetzgeber die Materie auf. Das »Gesetz zur Verbesserung der wirtschaftlichen<br />

Sicherung der Arbeiter im Krankheitsfalle« vom 26. 6.1956 (BGBl. I, S. 649)<br />

führte einen Zuschuss des AG zum Krankengeld bis zur Höhe von 90% des Nettoverdienstes<br />

mit zwei Karenztagen ein. 235 Mit Gesetz vom 12.7. 1961 (BGBl. I, S. 913) wurde der Zuschuss<br />

auf 100% erhöht und der zweite Karenztag gestrichen (zur Einführung der vollen Lohnfortzahlung<br />

vgl. Rn. 82).<br />

Ende 1959 kam es zu einer überraschenden Initiative zur Vereinheitlichung des <strong>Arbeitsrecht</strong>s.<br />

Auf Antrag der FDP beauftragte der Bundestag die Bundesregierung am 2. 12.1959<br />

einstimmig, Vorarbeiten zur Schaffung eines »Deutschen Arbeitsgesetzbuches« zu beginnen.<br />

236 Obwohl hierzu seitens des Bundesarbeitsministeriums umfangreiche gutachtliche<br />

Vorarbeiten veranlasst wurden, wurde aus dem Vorhaben nichts (zum »Ersten <strong>Arbeitsrecht</strong>lichen<br />

Bereinigungsgesetz« vgl. Rn. 83). 237<br />

Die sog. Vermögensbildung in Arbeitnehmerhand war von ihren Erfindern als Gegengewicht<br />

zu einer umverteilungsorientierten Tarifpolitik (»aktive Tarifpolitik«), insbesondere<br />

der IG Metall (Vorsitzender: Otto Brenner), 238 konzipiert worden. Das 1. Vermögensbildungsgesetz<br />

vom 12. 7.1961 (BGBl. I, S. 909) brachte eine steuerliche und sozialversicherungsrechtliche<br />

Begünstigung vermögenswirksamer Leistungen bis zu 312 DM (ca. 156 Euro) pro<br />

Jahr. 239 Dieses Gesetz war ein Fehlschlag, weil es nur Leistungen aus freiwilligen Vereinbarungen<br />

unter Ausschluss von Tarifverträgen förderte. Erst nachdem als Reaktion auf die »Investivlohn«-Vorstellungen<br />

des Baugewerkschaftsvorsitzenden Georg Leber (»Leberplan«<br />

1964) mit dem 2. Vermögensbildungsgesetz vom 1. 7.1965 (BGBl. I, S. 585) auch tarifliche<br />

Leistungen einbezogen wurden, kam es zu einer breiteren Anwendung. Die bei den Gewerkschaften<br />

umstrittenen Vorstellungen einer Beteiligung der AN am Produktivvermögen<br />

228 Übersicht RdA 1960, 17.<br />

229 Vgl. Dersch, RdA 1960, 51; Neumann, RdA<br />

1963, 41.<br />

230 Vgl. Pieper, Das Arbeitsschutzrecht in der<br />

deutschen und europäischen Arbeits- und Sozialordnung,<br />

1998, S. 109ff.; zur zeitgenössischen<br />

Bestandsaufnahme Herschel, BArbBl.<br />

1955, 571.<br />

231 Abgedruckt RdA 1950, 63 mit Anm. Hueck.<br />

232 Vgl. Hueck, RdA 1951, 282; Richardi, RdA 2000,<br />

13.<br />

233 Vgl. Gesetzentwurf des DGB, RdA 1955, 291<br />

mit Anm. Hueck.<br />

234 Text des angenommenen Einigungsvorschlags<br />

vom 9.2.1957, RdA 1957, 96.<br />

235 Vgl. Schelp, RdA 1957, 245.<br />

236 BT-Drs. 3/1401; vgl. Schelp, RdA 1960, 127;<br />

skeptisch Herschel, DB 1959, 1440.<br />

237 Vgl. Ramm, Entwürfe zu einem Deutschen Arbeitsvertragsgesetz,<br />

1992, S. 81f.; Schelp, RdA<br />

1962, 89.<br />

238 Vgl. Kalbitz, Die Ära Otto Brenner in der IG<br />

Metall, 2001.<br />

239 Vgl. Halbach, RdA 1961, 309.<br />

Kittner 29<br />

70<br />

71<br />

72<br />

73

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!